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   OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10   

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OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10 (https://dejure.org/2013,21178)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2013 - 1 Bf 217/10 (https://dejure.org/2013,21178)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2013 - 1 Bf 217/10 (https://dejure.org/2013,21178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Betrachtung der gesamten Konstitution des Betroffenen; Verwirkung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beamter - Dienstunfähigkeit - Betrachtung der gesamten Konstitution des Betroffenen - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Nachweis einer Dienstunfähigkeit; Möglichkeit zur Verwirkung des Rechts zur Berufung auf eine bestehende Dienstfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbBG § 47
    Grundsätze zum Nachweis einer Dienstunfähigkeit; Möglichkeit zur Verwirkung des Rechts zur Berufung auf eine bestehende Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstunfähigkeit nicht nur bei Feststellung eines objektiven medizinischen Krankheitsbildes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 907
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Es kann dahinstehen, ob der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand der Zeitpunkt zugrunde zu legen ist, zu dem die Zurruhesetzung wirksam geworden ist, also der 31. Mai 2005 (in diesem Sinne BVerwG, Beschl. v. 3.6.2009, 2 B 91/08, juris) oder ob es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (BVerwG, Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267; Urt. v. 26.3.2009, BVerwGE 133, 297; Beschl. v. 14.4.2011, 2 B 80/10, juris; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 10.7.2012, 1 Bf 176/11.Z; OVG Münster, Beschl. v. 17.4.2013, IÖD 2013, 110).

    Es kommt nicht allein und ausschlaggebend auf Art und Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen, den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an, sondern darauf, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (BVerwG, Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267).

    Für die Beurteilung kommt es darauf an, ob die zuständige Behörde nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen darf, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist (BVerwG, Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Es kann dahinstehen, ob der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand der Zeitpunkt zugrunde zu legen ist, zu dem die Zurruhesetzung wirksam geworden ist, also der 31. Mai 2005 (in diesem Sinne BVerwG, Beschl. v. 3.6.2009, 2 B 91/08, juris) oder ob es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (BVerwG, Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267; Urt. v. 26.3.2009, BVerwGE 133, 297; Beschl. v. 14.4.2011, 2 B 80/10, juris; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 10.7.2012, 1 Bf 176/11.Z; OVG Münster, Beschl. v. 17.4.2013, IÖD 2013, 110).

    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BVerwG, Urt. v. 26.3.2009, BVerwGE 133, 297).

  • LG Düsseldorf, 24.07.2006 - 12 O 66/05

    Werbung mit unverständlichen Fachbegriffen

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Am 28. Februar 2005 erhob der Kläger vor dem Landgericht Saarbrücken Klage auf Zahlung einer Zusatzunfallversicherung wegen andauernder Erwerbsunfähigkeit gegen seine Unfallversicherung, die Cosmos Lebensversicherung (12 O 66/05; im Berufungsverfahren Saarländisches Oberlandesgericht, 5 U 227/08-26).

    Es kann dahinstehen, ob die Klage bereits mangels Klagebefugnis unzulässig ist, weil der Kläger bisher nicht nur keine Tatsachen vorgetragen hat, die es denkbar erscheinen lassen, dass seine Versetzung in den Ruhestand rechtswidrig sein könnte, sondern im Gegenteil sowohl im verwaltungsrechtlichen als auch in den parallelen zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (320 O 19/07) bzw. dem Landgericht Saarbrücken (12 O 66/05) und dem Saarländischen Oberlandesgericht (5 U 227/08-26) durchgehend vorgetragen und unter Beweis gestellt hat, dass er vollkommen erwerbsunfähig sei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.2010, 5 B 21/09, juris).

  • BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Auch diese sind vom Gericht - in den Grenzen der erforderlichen Sachkenntnis - nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern selbstverantwortlich zu überprüfen und nachzuvollziehen (BVerwG, Urt. v. 21.10.1966, VI C 46.63, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.3.2012, 1 Bs 22/10; OVG Münster, Urt. v. 29.10.2009, 1 A 3598/07, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2009 - 1 A 3598/07

    Formelle Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Auch diese sind vom Gericht - in den Grenzen der erforderlichen Sachkenntnis - nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern selbstverantwortlich zu überprüfen und nachzuvollziehen (BVerwG, Urt. v. 21.10.1966, VI C 46.63, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.3.2012, 1 Bs 22/10; OVG Münster, Urt. v. 29.10.2009, 1 A 3598/07, juris).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Es kann dahinstehen, ob die Klage bereits mangels Klagebefugnis unzulässig ist, weil der Kläger bisher nicht nur keine Tatsachen vorgetragen hat, die es denkbar erscheinen lassen, dass seine Versetzung in den Ruhestand rechtswidrig sein könnte, sondern im Gegenteil sowohl im verwaltungsrechtlichen als auch in den parallelen zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (320 O 19/07) bzw. dem Landgericht Saarbrücken (12 O 66/05) und dem Saarländischen Oberlandesgericht (5 U 227/08-26) durchgehend vorgetragen und unter Beweis gestellt hat, dass er vollkommen erwerbsunfähig sei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.2010, 5 B 21/09, juris).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10

    Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Es kann dahinstehen, ob der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand der Zeitpunkt zugrunde zu legen ist, zu dem die Zurruhesetzung wirksam geworden ist, also der 31. Mai 2005 (in diesem Sinne BVerwG, Beschl. v. 3.6.2009, 2 B 91/08, juris) oder ob es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (BVerwG, Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267; Urt. v. 26.3.2009, BVerwGE 133, 297; Beschl. v. 14.4.2011, 2 B 80/10, juris; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 10.7.2012, 1 Bf 176/11.Z; OVG Münster, Beschl. v. 17.4.2013, IÖD 2013, 110).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12

    Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Es kann dahinstehen, ob der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand der Zeitpunkt zugrunde zu legen ist, zu dem die Zurruhesetzung wirksam geworden ist, also der 31. Mai 2005 (in diesem Sinne BVerwG, Beschl. v. 3.6.2009, 2 B 91/08, juris) oder ob es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt (BVerwG, Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267; Urt. v. 26.3.2009, BVerwGE 133, 297; Beschl. v. 14.4.2011, 2 B 80/10, juris; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 10.7.2012, 1 Bf 176/11.Z; OVG Münster, Beschl. v. 17.4.2013, IÖD 2013, 110).
  • OVG Hamburg, 04.11.1997 - Bf I 74/97
    Auszug aus OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10
    Ebenso können ein Mangel an Willenskraft, Selbstbeherrschung oder Beeinträchtigungen durch eine Gemütsverfassung oder sonstige seelische Zustände das Leistungsvermögen in einem Maß mindern oder beeinträchtigen, dass Dienstunfähigkeit zu bejahen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.11.1997, Bf I 74/97).
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