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   OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01   

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OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 (https://dejure.org/2004,14871)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 (https://dejure.org/2004,14871)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2004 - 1 Bf 47/01 (https://dejure.org/2004,14871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit der traditionellen chinesischen Heilkräutertherapie (TCM); Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Untersuchung oder Behandlung nach einer wissenschaftlich nicht allgemein ...

  • Judicialis

    HmbBeihVO § 5; ; BhV § 6 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1995 - 6 A 3871/93

    Heilmittel; Wissenschaftliche Anerkennung; Behandlung der Krankheit

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01
    c.a) Die Hamburgische Beihilfeverordnung enthält anders als die nordrhein-westfälische Beihilfeverordnung (vgl. OVG Münster, Urt. vom 23.3.1995 - 6 A 3871/93 - in juris) keine Klausel, nach der wissenschaftlich nicht anerkannte Mittel nicht beihilfefähig sind.
  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 138.67

    Beihilfefähigkeit von außerhalb eines Sanatoriums erwachsenen Auslagen -

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01
    a) Der beihilferechtliche Arzneimittelbegriff umfasst die unmittelbar der Wiederherstellung der Gesundheit oder der Besserung und Linderung einer Krankheit dienenden Mittel (vgl. HmbOVG a.a.O.; Beschl vom 8.5.2001 -OVG 1 Bf 109/01-; BVerwG, Urt. vom 18.12.1969 ZBR 1970 S. 167).
  • OVG Hamburg, 08.05.2001 - 1 Bf 109/01
    Auszug aus OVG Hamburg, 24.09.2004 - 1 Bf 47/01
    a) Der beihilferechtliche Arzneimittelbegriff umfasst die unmittelbar der Wiederherstellung der Gesundheit oder der Besserung und Linderung einer Krankheit dienenden Mittel (vgl. HmbOVG a.a.O.; Beschl vom 8.5.2001 -OVG 1 Bf 109/01-; BVerwG, Urt. vom 18.12.1969 ZBR 1970 S. 167).
  • OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07

    Aufwendungen für radiale Stoßwellentherapie; Beihilfefähigkeit

    Dieses verdeutlicht, dass nach dem Willen des Hamburgischen Verordnungsgebers die Frage der Notwendigkeit der Aufwendungen nach ärztlich-wissenschaftlichen Maßstäben zu beurteilen ist (OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, 1 Bf 47/01, HmbJVBl. 2006, 65).

    Wenn im Einzelfall anerkannte Heilverfahren nicht angewendet werden dürfen oder wenn die zur Verfügung stehenden ohne Erfolg eingesetzt worden sind, sind wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Heilmethoden in den Fällen nicht lebensbedrohlicher Krankheiten dann beihilfefähig, wenn nach einer medizinischen Erprobungsphase nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch die Aussicht, d.h. die begründete Erwartung auf wissenschaftliche Anerkennung besteht (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.6.1995 DÖV 1996 S. 37, 38, Urt. vom 18.6.1998, ZBR 1999 S. 25, OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, a.a.O.).

    Die Prognose, ob eine begründete Aussicht wissenschaftlicher Anerkennung besteht, hat die gesamte Sachlage in den Blick zu nehmen (OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, a.a.O.).

    Je wesentlicher eine einzelne Beihilfevoraussetzung nach dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung ist, desto seltener wird von ihr im Wege der Ausnahmeregelung abgewichen werden können (OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24.9.2004, a.a.O) kommt eine Bewilligung von Beihilfe im Ausnahmewege schwerlich in Betracht, wenn die Notwendigkeit der Aufwendungen, die zu den wesentlichen Beihilfevoraussetzungen zählt, wie hier fehlt.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2010 - 10 S 3384/08

    Beihilfefähigkeit einer Kräuterteemischung der TCM

    Die Zweckbestimmung dieser Dekokte ist damit auch erkennbar auf die Heilung von Krankheiten gerichtet (ähnlich OVG Hamburg, Urteil vom 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 - juris; VG Schleswig, Urteil vom 29.01.2007 - 11 A 185/04 - juris).

    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Arzt eine Arznei im Rahmen einer nicht allgemein wissenschaftlich anerkannten Heilmethode verschreibt, kann diese Arznei nur notwendig sein, wenn ausnahmsweise die angewendete Heilmethode trotz fehlender allgemeiner wissenschaftlicher Anerkennung beihilfefähig ist (ähnlich OVG Hamburg, Urteil vom 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 8 ME 8/11

    Erfordernis einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt

    Zur Ausübung der Akupunktur bedarf es vertiefter ärztlicher Kenntnisse jedenfalls hinsichtlich der Diagnostik der chinesischen Medizin, des Leitbahnensystems, der Akupunkturpunkte und der Behandlungsstrategien in der Akupunktur (vgl. Greten, a.a.O., S. 327 ff.; Maciocia, a.a.O., S. 373 f., 782 ff.; die Richtlinien der WHO, Guidelines on Basic Training and Safety in Acupuncture, unter whqlibdoc.who.int/hq/1999/ WHO_EDM_TRM_99.1.pdf, Stand: 8.3.2011; das umfangreiche Curriculum für klassische Akupunktur der Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V. unter www.agtcm.de/ausbildung/curricula.htm, Stand: 8.3.2011; und die Weiterbildungsinhalte zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Akupunktur" nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, dort Abschnitt C. Nr. 1, und allgemein zur Ausbildung in der TCM: Hamburgisches OVG, Urt. v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 -, juris Rn. 51 f.) und im Bereich der Behandlung neurologischer Erkrankungen auch der psychosomatischen Grundversorgung (vgl. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Akupunktur vom 18.4.2006, a.a.O.), auch wenn ein einheitliches Curriculum zur Ausbildung in der Akupunktur in Deutschland bislang nicht existiert (vgl. Rudolph, a.a.O., S. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 10 S 3384/08

    Formelle arzneimittelrechtliche Definition sowie Abstellen allein auf die

    Die Zweckbestimmung dieser Dekokte ist damit auch erkennbar auf die Heilung von Krankheiten gerichtet (ähnlich OVG Hamburg, Urteil vom 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 - juris; VG Schleswig, Urteil vom 29.01.2007 - 11 A 185/04 - juris).

    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Arzt eine Arznei im Rahmen einer nicht allgemein wissenschaftlich anerkannten Heilmethode verschreibt, kann diese Arznei nur notwendig sein, wenn ausnahmsweise die angewendete Heilmethode trotz fehlender allgemeiner wissenschaftlicher Anerkennung beihilfefähig ist (ähnlich OVG Hamburg, Urteil vom 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 - a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 26.02.2015 - 3 K 949/14

    Zur Beihilfefähigkeit von sensomotorischen Einlagen

    Für den Fall, dass ein Arzt eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode verordnet, kann diese Behandlung nur notwendig sein, wenn ausnahmsweise die angewendete Heilmethode trotz fehlender allgemeiner wissenschaftlicher Anerkennung notwendig ist (OVG Hamburg, U. v. 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 -, juris).

    Die Bewilligung der Beihilfe gilt nur für die gewährte Beihilfe und nicht für künftige Aufwendungen (vgl. u.a. OVG des Saarlandes, U. v. 09.03.2009 - 1 A 148/08 - OVG Hamburg, U. v. 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 -, jeweils juris).

  • VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1625/15

    Keine Beihilfegewährung für spezielle sensomotorische Schuheinlagen

    Für den Fall, dass ein Arzt eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode verordnet, kann diese Behandlung nur notwendig sein, wenn ausnahmsweise die angewendete Heilmethode trotz fehlender allgemeiner wissenschaftlicher Anerkennung notwendig ist, vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2015 - 3 K 949/14.WI -, juris OVG Hamburg, Urteil vom 24.09.2004 - 1 Bf 47/01 -, juris.
  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 1 Bf 12/07

    Bioresonanztherapie; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

    Diese Verpflichtung besteht - unter weiteren Voraussetzungen - allerdings erst dann, wenn das anerkannte Heilverfahren - z.B. wegen einer Gegenindikation - nicht angewendet werden darf oder wenn ein solches bereits ohne Erfolg eingesetzt worden ist (BVerwG Urt. v. 18.6.1998, NVwZ 1999, 79; Urt. v. 29.6.1995, NVwZ 1996, 47; OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 -).

    Die Notwendigkeit der Aufwendungen zählt zu den wesentlichen Beihilfevoraussetzungen und, wenn diese fehlt oder zweifelhaft ist, wird eine Bewilligung der Beihilfe im Ausnahmewege kaum rechtlich möglich sein (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 - Urt. v. 31.10.1996 - 1 Bf 16/96 -).

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

    Tatbestandsvoraussetzung ist eine atypische, seltene Fallgestaltung, bei der die Gewährung von Beihilfe gekürzt um den Eigenanteil nach Sinn und Zweck des Beihilferechts unbillig wäre (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.9.2004, 1 Bf 47/01).
  • VG Saarlouis, 24.03.2015 - 6 K 740/13

    Beihilfe; Überschreitung des Schwellenwertes bei Duplex-Sonographie

    (OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.10.2010 - 1 A 213/10 - unter Hinweis auf OVG Hamburg, Urteil vom 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 -, IÖD 2005, 54, und Juris Tz. 55; stdg. Rspr. der Kammer, vgl. Urteil vom 29.08.2013 - 6 K 727/11 -).
  • OVG Saarland, 09.03.2009 - 1 A 148/08

    Beihilfe: Beihilfefähigkeit eines zur Behandlung einer Hyperhidrose verordneten

    Die Bewilligung der Beihilfe gilt nur für die gewährte Beihilfe und nicht für künftige Aufwendungen vgl. u.a. OVG Hamburg, Urteil vom 24.9.2004 - 1 Bf 47/01 -, IÖD 2005, 54, und Juris Tz. 55.
  • VG Saarlouis, 10.07.2015 - 6 K 1094/13

    Beihilfe zu den Aufwendungen für die Bestimmung sogenannter Tumormarker.

  • VG Saarlouis, 18.12.2015 - 6 K 1337/14

    Festbetragsregelung im saarländischen Beihilferecht - Beihilfefähigkeit von

  • VG Saarlouis, 29.08.2013 - 6 K 727/11

    Beihilfefähigkeit; Regionale Chemotherapie nach Prof. Dr. Aigner

  • VG Saarlouis, 22.07.2015 - 6 K 971/14

    Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel, für die nach

  • VG Kassel, 19.02.2019 - 1 K 1035/17

    Behilfegewährung für subgingivales Biofilm-Management nach der sog.

  • VG München, 13.07.2015 - M 17 K 15.2055

    Kein Anspruch auf Gewährung weitere Beihilfe

  • VG Köln, 27.04.2007 - 19 K 1173/06

    Beihilfefähigkeit von geltend gemachten Aufwendungen bei wissenschaftlicher

  • VG Kassel, 22.05.2014 - 1 K 668/13

    Beihilfe für Mittel Helixor; Voraussetzungen für 3,5 fachen Gebührensatz

  • VG Kassel, 06.10.2016 - 1 K 1033/12

    Keine Beihilfe für Behandlung des Chronic Fatigue Syndroms (CFS)

  • VG Hamburg, 12.10.2012 - 21 K 3385/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen für stationäre

  • VG München, 30.11.2021 - M 17 K 21.437

    Keine Beihilfe für kieferorthopädische Zweitbehandlung einer über 18-Jährigen

  • VG Hamburg, 16.07.2012 - 21 K 1082/11

    Beihilfe für eine Perücke

  • VG Hamburg, 25.03.2022 - 14 K 5737/19

    Umfang des beihilferechtlichen Eigenanteils

  • VG Hamburg, 24.01.2013 - 21 K 487/12

    Beihilfe für stationäre Behandlung in Privatklinik

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