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   OVG Hamburg, 15.06.2006 - 1 Bs 102/06   

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https://dejure.org/2006,21782
OVG Hamburg, 15.06.2006 - 1 Bs 102/06 (https://dejure.org/2006,21782)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2006 - 1 Bs 102/06 (https://dejure.org/2006,21782)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 (https://dejure.org/2006,21782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gestattung der Anwesenheit Dritter bei der personalärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit; Notwendigkeit der Durchführung einer Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Hinblick auf eine lange Krankheitsphase

  • Judicialis

    HmbBG § 47 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung (Lehrerdienstrecht) - Anwesenheit des Ehemanns bei personalärztlicher Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2013 - 2 A 11071/12

    Zur Frage der Zulässigkeit der Anwesenheit einer Begleitperson während der

    Dies gilt umso mehr, als gerade bei einer medizinischen Untersuchung zur Frage der Dienstfähigkeit kein Anwesenheitsrecht Dritter besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 -, IÖD 2006, 208 und juris).
  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 3 CE 15.172

    Überprüfung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit

    Denn eine verlässliche ärztliche Einschätzung und Begutachtung erfordert bei einer psychiatrischen Exploration ein unmittelbares und unbeeinflusstes ärztliches Gespräch (OVG NRW, B.v. 28.7.2014 - 6 A 1311/13 Rn. 23 OVG Hamburg, B.v. 15.6.2006 - 1 Bs 102/06 Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz B.v. 11.6.2013 - 2 A 11071/12 - juris Rn. 4 ff. unter Bezugnahme auf die medizinische Literatur).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - 6 A 1311/13

    Antrag eines städtischen Feuerwehrbeamten auf Zulassung der Berufung gegen seine

    vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 2013- 2 A 11071/12 -, DÖD 2013, 276; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 -, IÖD 2006, 208; vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 2. November 2006 - 8 Sa 1332/05 -, juris, Rn. 27.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 516/09

    Annahme der Befangenheit eines zum Sachverständigen bestellten Facharztes für

    Es trägt damit auch den wohlverstandenen eigenen Interesse eines Rentenbewerbers Rechnung, wenn der Sachverständige seinem Gutachten über die Erwerbsfähigkeit nur möglichst unverfälscht und zutreffend ermittelte Umstände zugrunde zu legen trachtet (vgl. OVG Hamburg, B. v. 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 - DÖD 2007, 175).
  • VG Münster, 16.05.2012 - 4 L 113/12

    Untersagung der Teilnahme eines Beistandes bzw. Rechtsbeistandes als

    Der vom OVG Hamburg in seinem Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 -, juris, vertretenen gegenteiligen Ansicht, wonach die Notwendigkeit eines "unmittelbaren und unbeeinflussten ärztlichen Gesprächs" eine Anwesenheit von Begleitpersonen bereits als solche entgegensteht, wenn nicht seitens des zu Begutachtenden zwingende Ausnahmeumstände geltend gemacht werden", folgt das Gericht nicht.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16

    Fachpsychiatrische Zusatzbegutachtung; gesundheitliche Eignung; psychiatrisches

    Wenn es ein Sachverständiger für erforderlich hält, die Untersuchung in Abwesenheit dritter Personen vorzunehmen, weil er die Verfälschung des Ergebnisses der Exploration befürchtet, bewegt er sich damit regelmäßig im Bereich seiner Fachkompetenz (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2013, a. a. O., Rn. 3; vgl. auch Hamb. OVG, Beschluss vom 15.6.2006 - 1 Bs 102/06 -, juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 27.04.2011 - 1 So 15/11

    Zur Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Es liegt im wohlverstandenen Interesse beider Beteiligter, dass dem medizinischen Gutachten nur unverfälschte und zutreffende Umstände zugrunde gelegt werden (vgl. zu einer Begutachtung durch den Personalärztlichen Dienst ohne Anwesenheit eines Familienangehörigen: OVG Hamburg, Beschl. v. 3.4.2006, 1 Bs 102/06, NordÖR 2006, 420).
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 3 CS 20.1642

    Folgen verweigerter Mitwirkung an einer angeordneten Untersuchung zur

    Eine verlässliche ärztliche Einschätzung und Begutachtung erfordert bei einer psychiatrischen Exploration ein unmittelbares und unbeeinflusstes ärztliches Gespräch (BayVGH, B.v. 23.2.2015 a.a.O.; OVG NW, B.v. 28.7.2014 - 6 A 1311/13 Rn. 23; OVG Hamburg, B.v. 15.6.2006 - 1 Bs 102/06 - juris Rn. 4; OVG RhPf, B.v. 11.6.2013 - 2 A 11071/12 - juris Rn. 4 ff. unter Bezugnahme auf die medizinische Literatur).
  • VG München, 20.01.2015 - M 5 E 15.242

    Untersuchungsanordnung - Gutachten des polizeiärztlichen Dienstes

    Denn es liegt auf der Hand, dass der Betroffene gerade durch die Anwesenheit eines nahen Angehörigen oder Vertrauten in eine besondere Situation gerät (OVG Koblenz, B.v. 11.6.2013 - 2 A 11071/12 - juris, Rn. 5 ff.; OVG Hamburg, B.v. 15.6.2006 - 1 Bs 102/06 -, IÖD 2006, 208; a.A. VG Münster, B.v. 16.05.2012 - 4 L 113/12 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2020 - L 2 R 197/19
    Es trägt zudem auch dem wohlverstandenen eigenen Interesse eines Rentenbewerbers Rechnung, wenn der Sachverständige seinem Gutachten über die Erwerbsfähigkeit nur möglichst unverfälscht und zutreffend ermittelte Umstände zugrunde zu legen trachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2009 - L 2 R 516/09 B -, Rn. 16, juris; OVG Hamburg, B. v. 15. Juni 2006 - 1 Bs 102/06 - DÖD 2007, 175).
  • VG Schleswig, 04.01.2023 - 12 B 58/22
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