Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8127
OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11 (https://dejure.org/2011,8127)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2011 - 1 Bs 137/11 (https://dejure.org/2011,8127)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2011 - 1 Bs 137/11 (https://dejure.org/2011,8127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in ein Gymnasium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme in die Eingangsklassen eines Gymnasiums bei erschöpfter Aufnahmekapazität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Kapazität und bilingualer Unterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulaufnahme bei erschöpfter Kapazität

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 941
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 27.07.2004 - 1 Bs 306/04

    Auflösung einer Schulklasse; Umsetzung von Schülern; Verwaltungsaktsqualität;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11
    Individuelle Ansprüche auf Einrichtung bestimmter Klassen oder des Unterrichts in bestimmten Klassen bestehen nicht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04).

    Bei den in §§ 2 und 3 HmbSG aufgestellten Grundsätzen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und den Grundsätzen zu ihrer Verwirklichung handelt es sich um von der Schule anzustrebende und zu beachtende, z.T. miteinander in Konflikt stehende gesetzliche Zielsetzungen, aus deren Programmsatzcharakter individuelle Rechte der Schüler nicht hergeleitet und durchgesetzt werden können (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04).

  • OVG Hamburg, 29.08.2005 - 1 Bs 258/05

    Aufnahmeanspruch; Wunschschule; Gesamtschule

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11
    Denn der Anspruch auf Aufnahme in die gewählte Schule findet seine Grenze u.a. in der Aufnahmekapazität der Schule (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, NVwZ-RR 2006, 401).
  • OVG Hamburg, 07.07.2010 - 1 Bs 115/10
    Auszug aus OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11
    Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens und damit auch die Reihenfolge der Auswahl ist danach ausdrücklich Verwaltungsvorschriften zur gleichmäßigen Ausübung des Ermessens überlassen worden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.7.2010, 1 Bs 115/10).
  • OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05

    Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11
    Andere, für die Verwirklichung der Grundrechte wenig oder nicht so bedeutsame Entscheidungen bedürfen demgegenüber keiner gesetzlichen Regelung (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2005, 1 Bs 205/05 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11
    Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben getroffenen Erziehungsentscheidung vielleicht vermieden werden könnten (BVerfG, Beschl. v. 29.1.2010, FamRZ 2010, 713 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 18.08.2014 - 2 E 3484/14

    Zur Zuweisung zur Wunschschule nach der Schulweglänge am Stichtag.

    Der Bildungsanspruch ist grundsätzlich auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 8).

    Es besteht nach dem Hamburgischen Schulgesetz kein individueller Anspruch auf optimale Förderung der individuellen Begabungen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris; Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris).

    Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens und damit auch die Reihenfolge der Auswahl ist danach ausdrücklich Verwaltungsvorschriften zur gleichmäßigen Ausübung des Ermessens überlassen worden (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 13; VG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2013, 2 E 2727/13, juris Rn. 22).

    Die Norm gibt lediglich Vorgaben für die Gestaltung des Unterrichts, begründet jedoch keinen Anspruch auf optimale Förderung der individuellen Begabungen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 8).

    Insbesondere ist eine Unterscheidung nach den den Erstwünschen zugrundeliegenden Beweggründen nicht geboten (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 11; VG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2014, 2 E 3417/14; Beschl. v. 11.8.2011, 2 E 1788/11).

  • OVG Hamburg, 17.07.2013 - 1 Bs 213/13

    Vorschulbesuch muss bei der Auswahl der Schulbewerber angemessen berücksichtigt

    Die in § 42 Abs. 7 Satz 3 HmbSG als für die Auswahlentscheidung als "maßgeblich" benannten Kriterien stehen in keinem Rangverhältnis zueinander; ein solches ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11).

    Daraus folgt, dass die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens und damit auch die Reihenfolge der Auswahl im Ermessen der Antragsgegnerin stehen (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11; Beschl. v. 7.7.2010, 1 Bs 115/10).

  • VG Hamburg, 10.07.2015 - 2 E 3714/15

    Forderung der Eltern nach Beschulung ihres Kindes in einem bestimmten Schulprofil

    Ermessensleitend ist danach grundsätzlich Abschnitt B Punkt 3.3 der Handreichung, dessen Kriterien mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen (vgl. zu entsprechenden Vorgaben in Verwaltungsvorschriften der Antragsgegnerin vergangener Jahre: OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11).

    Ausgehend von dem aus dem Rechtsstaats- und dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 3, 20 Abs. 2 Satz 1 GG) folgenden Wesentlichkeitsprinzip hat der Gesetzgeber in § 42 Abs. 7 Satz 3 HmbSG die Auswahlkriterien bei erschöpfter Aufnahmekapazität einer gewählten Schule in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise selbst hinreichend konkret geregelt (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 10).

    Für das Begehren auf Inanspruchnahme eines bestimmten Unterrichtsprofils steht aber fest, dass die Antragsgegnerin nicht gehalten ist, es bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 9 ff.).

  • VG Hamburg, 03.08.2012 - 15 E 1778/12

    Vorläufige Aufnahme in weiterführende Schule; Schulwunsch; Kapazität; keine

    Dies würde erfordern, dass wegen der räumlichen Isolation der Schule andere Schulen derselben Schulform in angemessener Entfernung für die Schüler nicht erreichbar wären (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 7) .

    Der Bildungsanspruch ist auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 8; Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04) .

    Insbesondere müssen die organisatorische Gliederung der Schule, die Festlegung der zentralen Bildungs- und Erziehungsziele, sowie die Bildungsgänge und die den Lebens- und Bildungsweg des Kindes prägenden Schulentscheidungen durch den parlamentarischen Gesetzgeber vorgenommen werden (zum Vorstehenden OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 10) .

  • OVG Hamburg, 30.11.2017 - 1 Bs 253/17

    Anspruch auf Zulassung zu einem Sprachkurs im Gymnasium

    Bei den in §§ 2 und 3 HmbSG aufgestellten Grundsätzen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und den Grundsätzen zu ihrer Verwirklichung handelt es sich um von der Schule anzustrebende und zu beachtende, z.T. miteinander in Konflikt stehende gesetzliche Zielsetzungen, aus deren Programmsatzcharakter individuelle Rechte der Schüler nicht hergeleitet und durchgesetzt werden können (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Solches wäre noch nicht einmal dann gegeben, wenn es um den Besuch einer Schule mit einem bestimmten Schulprogramm (§ 51 HmbSG) geht, das häufig nachgefragt, aber im weiten Umfeld nur von einer einzigen Schule angeboten wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 7).

  • OVG Hamburg, 31.08.2015 - 1 Bs 177/15

    Verpflichtung zur Aufnahme in die 1. Klasse

    Die Möglichkeit zur Überschreitung der Höchstzahl für die Klassengröße erfordert, dass wegen der räumlichen Isolation der Schule andere Schulen derselben Schulform in angemessener Entfernung für die Schüler nicht erreichbar sind (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 7; Beschl. v. 30.7.2013, 1 Bs 225/13).
  • VG Hamburg, 08.08.2014 - 2 E 3555/14

    Zur Einschulung auf einer anderen Schule als der Schule, an der die besuchte

    Der Bildungsanspruch ist grundsätzlich auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 8).

    Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens und damit auch die Reihenfolge der Auswahl sind danach ausdrücklich Verwaltungsvorschriften zur gleichmäßigen Ausübung des Ermessens überlassen worden (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 13; VG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2013, 2 E 2727/13, juris Rn. 22).

  • VG Magdeburg, 15.08.2013 - 7 B 195/13

    Schulrecht, Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium

    Denn der Gesetzgeber ist durch das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 3, 20 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8.8.2011 - 1 Bs 137/11 - in: ).

    Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung des Geschwisterprivilegs treten verfassungsrechtliche Bedenken, die sich aus dem Spannungsverhältnis von Art. 6 Abs. 2 GG (Erziehungsrecht der Eltern) und Art. 7 Abs. 1 GG (Schulhoheit des Staates) ergeben, zurück (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8.8.2011 - 1 Bs 137/11 - VG Hamburg, Beschluss vom 12.8.2011 - 15 E 1810/11 - in: ).

  • VG Magdeburg, 08.08.2012 - 7 B 135/12

    Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer integrierten Gesamtschule

    Denn der Gesetzgeber ist durch das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 3, 20 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8.8.2011 - 1 Bs 137/11 - in: ).

    Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung des Geschwisterprivilegs treten verfassungsrechtliche Bedenken, die sich aus dem Spannungsverhältnis von Art. 6 Abs. 2 GG (Erziehungsrecht der Eltern) und Art. 7 Abs. 1 GG (Schulhoheit des Staates) ergeben, zurück (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8.8.2011 - 1 Bs 137/11 - VG Hamburg, Beschluss vom 12.8.2011 - 15 E 1810/11 - in: ).

  • OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18

    Anspruch auf überkapazitäre Schulaufnahme

    Die in § 42 Abs. 7 Satz 3 HmbSG für die Auswahlentscheidung als "maßgeblich" benannten Kriterien stehen in keinem Rangverhältnis zueinander, so dass es nicht zu beanstanden ist, vor der Schulweglänge diejenigen Kinder zu bevorzugen, deren Geschwister bereits die Schule besuchen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2013, 1 Bs 213/13, juris Rn. 7; Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 17.07.2013 - 2 E 2737/13

    Zur Aufnahme in die Wunschschule unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf

  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21

    Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht

  • VG Hamburg, 23.07.2013 - 15 E 2396/13

    Zum fehlenden Anspruch auf Kapazitätsausweitung an der Schule Strenge.

  • VG Hamburg, 16.08.2022 - 5 E 3244/22

    Zur Heranziehung des sog. Schulwegroutenplaners bei der Verteilung der

  • VG Hamburg, 28.07.2022 - 5 E 2514/22

    Zur Vergabe von nachträglich "frei" werdenden Schulplätzen und zur

  • VG Magdeburg, 30.07.2012 - 7 B 150/12

    Schulrecht: Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der IGS "Willy Brandt";

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 2 E 2387/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Schülerin auf Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe ihrer

  • OVG Hamburg, 09.08.2019 - 1 Bs 177/19

    Aufnahme in eine Grundschule; ermessensfehlerfreie Ermittlung der Schulweglänge

  • OVG Saarland, 02.08.2012 - 3 B 214/12

    Auswahlverfahren zur Aufnahme einer Schülerin in die 5. Klasse eines Gymnasiums

  • VG Hamburg, 19.03.2021 - 5 E 643/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Grundschülerin auf uneingeschränkte Wiederaufnahme

  • OVG Hamburg, 08.08.2019 - 1 Bs 179/19

    Zuteilung von Schülern zu Zweigstellen; Auswahl nach dem Kriterium

  • OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11

    Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule

  • VG Magdeburg, 29.07.2014 - 7 B 110/14

    Anspruch auf Zugang zu einer Grundschule

  • VG Hamburg, 09.08.2013 - 15 E 2975/13

    Aufnahme eines Schülers in seine Wunschschule; Klassengröße; Härtefall

  • VG Hamburg, 03.05.2021 - 5 E 1482/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Aufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht in Form

  • VG Bremen, 21.07.2016 - 1 V 1579/16

    Schulzuweisung Altes Gymnasium - Altes Gymnasium; Aufnahmeverfahren;

  • VG Hamburg, 31.07.2018 - 2 E 3538/18

    Ermessensausübung bei der Zuweisung eines Schülers; Zweigstelle einer Schule

  • VG Bremen, 22.07.2016 - 1 V 1529/16

    Schulzuweisung Gymnasium Vegesack - Gymnasium Vegesack; Kapazitätsrichtlinie;

  • VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13

    Zur Gewichtung des Geschwisterkind-Kriteriums bei der Aufnahme in die

  • VG Hamburg, 19.03.2012 - 15 K 1191/11

    Kein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrtkosten bei fehlender Rechtsgrundlage

  • VG Leipzig, 20.08.2014 - 4 L 536/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme auf einem Gymnasium

  • VG Hamburg, 31.07.2018 - 2 E 3561/18

    Ist ein Kind einer Schule mit mehreren Standorten zugewiesen, darf die Schule

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht