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   OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11   

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OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11 (https://dejure.org/2011,101303)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2011 - 1 Bs 157/11 (https://dejure.org/2011,101303)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2011 - 1 Bs 157/11 (https://dejure.org/2011,101303)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05

    Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11
    Ein Anspruch auf eine bestimmte schulische Bildung besteht nicht (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2005, 1 Bs 205/05).
  • OVG Hamburg, 26.08.2009 - 1 Bs 159/09

    Anspruch auf Aufnahme an Wunschschule; Versuchsschule

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11
    Ob die Antragsgegnerin darüber hinaus bei etwa gleichlangen Schulwegen und damit tendenziell gleichrangig zu berücksichtigenden Kindern weitere, nachrangige Auswahlkriterien heranziehen kann (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.8.2009, 1 Bs 159/09) und dabei auch die von der Antragstellerin geltend gemachten Umstände in ihre Auswahlentscheidung mit einstellen könnte, bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in ein Gymnasium

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.08.2011 - 1 Bs 157/11
    Der Bildungsanspruch ist auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11).
  • VG Hamburg, 17.07.2013 - 2 E 2737/13

    Zur Aufnahme in die Wunschschule unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf

    Ermessensleitend ist dabei im Grundsatz Abschnitt B Punkt 3.3 der Handreichung, dessen Kriterien mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, NordÖR 2011, 561; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11).

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, das im Gesetz ebenfalls nicht aufgeführte Kriterium des Härtefalls unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit auch gegenüber den gesetzlich benannten Auswahlkriterien vorrangig bei der Zuweisung zur Wunschschule zu berücksichtigen; eine derartige Berücksichtigung kommt aber nur ausnahmsweise und nur unter Anlegung strenger Maßstäbe in Betracht, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 3.7.2013, 2 E 2318/13; Beschl. v. 15.7.2010, 2 E 1799/10).

    Gleichwohl stellt ganztägiger Betreuungsbedarf eines Kindes wegen der Berufstätigkeit der alleinerziehenden Mutter keinen seltenen Einzelfall dar, dass deshalb zur Vermeidung einer Härte die Bevorzugung des Kindes bei der Auswahl in Betracht käme (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11).

  • OVG Hamburg, 31.08.2015 - 1 Bs 177/15

    Verpflichtung zur Aufnahme in die 1. Klasse

    Eine derartige Berücksichtigung kommt aber nur ausnahmsweise und nur unter Anlegung strenger Maßstäbe in Betracht, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11, juris Rn. 3).
  • VG Hamburg, 28.07.2022 - 5 E 2514/22

    Zur Vergabe von nachträglich "frei" werdenden Schulplätzen und zur

    Im Übrigen ist insbesondere Abschnitt B Ziffer 4 der Handreichung ermessensleitend, dessen Kriterien - soweit entscheidungserheblich - mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen (vgl. zu gleichlaufenden Vorgaben aus vorangegangenen Verwaltungsvorschriften der Antragsgegnerin: OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11, n.v.).

    Dies ist deshalb folgerichtig, weil die ständige Rechtsprechung für einen Härtefall verlangt, dass wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (siehe nur OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2015, 1 Bs 177/15, juris Rn. 6; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11, juris Rn. 3).

  • OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11

    Überschreitung der Klassengrößen in Grundschulen mit sozialstrukturell

    Der Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schule findet in deren Aufnahmekapazität seine Grenze (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; Beschl. v. 29.8.2005, NVwZ-RR 2006, 401).

    Eine derartige Berücksichtigung kommt aber nur ausnahmsweise und nur unter Anlegung strenger Maßstäbe in Betracht, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11).

  • OVG Hamburg, 11.10.2018 - 1 Bs 164/18

    Anspruch auf überkapazitäre Schulaufnahme

    Auch dies spricht dagegen, dass die Zuweisung zur G.-...S...-STS und damit zu einer anderen als der gewünschten STS B. ... zu unzumutbaren Konsequenzen für den Antragsteller führen würde (vgl. zur Beschreibung der Anforderungen an einen "Härtefall": OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2015, 1 Bs 177/15, NordÖR 2016, 167, juris Rn. 6; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 12.08.2019 - 1 Bs 189/19

    Aufnahme in eine Grundschule; Ermessenspraxis bei Anwendung des sog.

    Eine derartige Berücksichtigung kommt aber nur ausnahmsweise und nur unter Anlegung strenger Maßstäbe in Betracht, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für den Betroffenen führen würde (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.08.2015, 1 Bs 177/15, NordÖR 2016, 167, juris Rn. 6; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11, juris Rn. 3).
  • VG Hamburg, 18.08.2014 - 2 E 3484/14

    Zur Zuweisung zur Wunschschule nach der Schulweglänge am Stichtag.

    Ein gesteigerter Betreuungsbedarf wegen einer Berufstätigkeit der alleinerziehenden Mutter stellt jedoch keinen derart seltenen Einzelfall dar, in dem die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; VG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2014, 2 E 3555/14; Beschl. v. 26.7.2013, 2 E 2420/13).
  • VG Hamburg, 08.08.2014 - 2 E 3555/14

    Zur Einschulung auf einer anderen Schule als der Schule, an der die besuchte

    Ein gesteigerter Betreuungsbedarf wegen einer Berufstätigkeit der alleinerziehenden Mutter stellt keinen derart seltenen Einzelfall dar, in dem die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11; VG Hamburg, Beschl. v. 26.7.2013, 2 E 2420/13).
  • VG Hamburg, 10.07.2015 - 2 E 3714/15

    Forderung der Eltern nach Beschulung ihres Kindes in einem bestimmten Schulprofil

    Ermessensleitend ist danach grundsätzlich Abschnitt B Punkt 3.3 der Handreichung, dessen Kriterien mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen (vgl. zu entsprechenden Vorgaben in Verwaltungsvorschriften der Antragsgegnerin vergangener Jahre: OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, NordÖR 2011, 561, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 22.8.2011, 1 Bs 157/11).
  • VG Hamburg, 09.08.2013 - 15 E 2975/13

    Aufnahme eines Schülers in seine Wunschschule; Klassengröße; Härtefall

    Ein Härtefall ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Zuweisung zu einer anderen als der gewünschten Schule zu unzumutbaren Konsequenzen für die Betroffenen führen würde (OVG Hamburg, Beschlüsse vom 22. August 2011, 1 Bs 157/11 und vom 30. September 2011, 1 Bs 167/11).
  • VG Hamburg, 09.03.2023 - 5 K 3805/20

    Erfolglose Klage einer Schülerin auf Feststellung, dass die Ablehnung ihrer

  • VG Hamburg, 31.07.2018 - 2 E 3538/18

    Ermessensausübung bei der Zuweisung eines Schülers; Zweigstelle einer Schule

  • VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13

    Zur Gewichtung des Geschwisterkind-Kriteriums bei der Aufnahme in die

  • VG Hamburg, 23.07.2013 - 15 E 2396/13

    Zum fehlenden Anspruch auf Kapazitätsausweitung an der Schule Strenge.

  • VG Hamburg, 16.08.2022 - 5 E 3244/22

    Zur Heranziehung des sog. Schulwegroutenplaners bei der Verteilung der

  • VG Hamburg, 18.08.2023 - 5 E 3278/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Schülers (Klasse 5) auf Zuweisung an eine

  • VG Hamburg, 09.03.2023 - 5 K 2281/21

    Erfolglose Klage einer Schülerin auf Feststellung, dass die Ablehnung ihrer

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 2 E 2387/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Schülerin auf Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe ihrer

  • VG Hamburg, 31.07.2018 - 2 E 3561/18

    Ist ein Kind einer Schule mit mehreren Standorten zugewiesen, darf die Schule

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