Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 12.10.2007 - 1 Bs 236/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12729
OVG Hamburg, 12.10.2007 - 1 Bs 236/07 (https://dejure.org/2007,12729)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2007 - 1 Bs 236/07 (https://dejure.org/2007,12729)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 1 Bs 236/07 (https://dejure.org/2007,12729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Handelskammer zum Vorgehen gegen auf ihre Presseerklärung hin ergangene Presseveröffentlichungen; Presseerklärung betreffend allgemein politische Fragen jenseits des in § 1 Abs. 1 Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) bezeichneten ...

  • Justiz Hamburg PDF

    Das Oberverwaltungsgericht hat es im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes gestattet, dass die Handelskammer sich in den Medien zur Abstimmung über den Volksentscheid vom 14. Oktober 2007 ablehnend äußert.

  • Judicialis

    IHKG § 1 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 241
  • DVBl 2008, 199 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99

    Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.10.2007 - 1 Bs 236/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.9.2000, BVerwGE 112, 69) lässt sich diese Aufgabe als Vertretung der Interessen der gewerblichen Wirtschaft im weitesten Sinn umschreiben.
  • OVG Hamburg, 16.11.2016 - 5 Bf 40/16

    "Hamburger Erklärung" Handlungen der Industrie- und Handelskammer im Rahmen der

    Auch das Berufungsgericht hält es, wenn Industrie- und Handelskammern das durch sie repräsentierte Gesamtinteresse zur Geltung bringen, für "selbstverständlich, dass eine sachbezogene Argumentation erfolgt" (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.10.2007, 1 Bs 236/07, juris Rn. 7).

    Jedoch muss die notwendige Sachlichkeit gewahrt bleiben (BVerwG, Urt. v. 23.6.2010, a.a.O., juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.10.2007, a.a.O., juris Rn. 7 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht