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   OVG Hamburg, 27.07.2004 - 1 Bs 306/04   

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OVG Hamburg, 27.07.2004 - 1 Bs 306/04 (https://dejure.org/2004,8629)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.07.2004 - 1 Bs 306/04 (https://dejure.org/2004,8629)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 1 Bs 306/04 (https://dejure.org/2004,8629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung eines Schülers in eine Parallelklasse derselben Schule aufgrund der Auflösung einer Klasse; Anspruch eines Schülers auf Beschulung im bisherigen Klassenverband; Umsetzung eines Schülers als Verwaltungsakt; Gewähr eines individuellen Anspruchs auf ein bestimmtes ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    HmbVwVfG § 35; ; HmbSchulG § 49 Abs. 3; ; HmbSchulG § 70 Abs. 2; ; HmbSchulG § 1 Satz 2; ; HmbSchulG § 2; ; HmbSchulG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung in eine Parallelklasse - Umsetzung bei Klassenauflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 40
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2004 - 1 Bs 306/04
    Ob ihr diese Wirkung im einzelnen zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 15.2.1989 - 6 A 2/87- NVwZ 1989 S. 1055; Stelkens/Bonk/Stelkens, VwVfG, 6. Aufl., 2001, § 35 Rdn. 85; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35 Rdn. 47 f.).
  • VG Hamburg, 30.07.2013 - 15 E 2482/13

    Einstweilige Anordnung gegen die Zusammenlegung von 9. Schulklassen eines

    Denn ein Akt schulischer Binnenorganisation entfaltet nur dann unmittelbare rechtliche Außenwirkung, wenn er über die Regelung des laufenden Schulbetriebs hinaus darauf gerichtet ist, subjektiv-öffentliche Rechte der Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern zu erweitern, zu verringern oder anders zu gestalten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, NVwZ-RR 2005, 40 f., juris Rn. 4) .

    Die in einem solchen Fall sich ergebende wesentliche Veränderung des Schulverhältnisses und die daraus folgende rechtliche Außenwirkung ist dagegen nicht anzunehmen, wenn es - wie hier - lediglich um die Zusammenlegung von Schulklassen bzw. die Neuaufteilung der Schüler auf eine reduzierte Anzahl von Parallelklassen geht (OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, NVwZ-RR 2005, 40 f.; juris Rn. 3 ff.; vgl. entsprechend BayVGH, Beschluss vom 7.12.1992, 7 CE 92.3287, NVwZ-RR 1993, 355 ff., juris Rn. 9).

    Gemäß § 1 S. 4 HmbSG ergeben sich aus dem in § 1 S. 1 HmbSG gewährten Recht auf schulische Bildung nur dann individuelle Ansprüche, wenn sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes bestimmt sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris Rn. 5).

    Ein Anspruch auf gemeinsamen Unterricht mit bestimmten Schülern besteht deshalb nicht (OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris Rn. 5).

    Einen Anspruch darauf, von konkreten Lehrkräften unterrichtet zu werden, hat ein Schüler nicht (OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris Rn. 5) .

  • OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in ein Gymnasium

    Individuelle Ansprüche auf Einrichtung bestimmter Klassen oder des Unterrichts in bestimmten Klassen bestehen nicht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04).

    Bei den in §§ 2 und 3 HmbSG aufgestellten Grundsätzen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und den Grundsätzen zu ihrer Verwirklichung handelt es sich um von der Schule anzustrebende und zu beachtende, z.T. miteinander in Konflikt stehende gesetzliche Zielsetzungen, aus deren Programmsatzcharakter individuelle Rechte der Schüler nicht hergeleitet und durchgesetzt werden können (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04).

  • OVG Hamburg, 17.07.2013 - 1 Bs 213/13

    Vorschulbesuch muss bei der Auswahl der Schulbewerber angemessen berücksichtigt

    Das subjektive Recht auf Teilhabe an der schulischen Bildung ist dabei auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05

    Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen

    Der Bildungsanspruch ist auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl.v. 27.7.2004 - 1 Bs 306/04 -).
  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 473/16

    Zusammenlegung von Parallelklassen

    Denn eine solche Entscheidung ist nicht auf Eingriffe in die Individualrechte der Schüler gerichtet und lässt die Rechtsstellung des Schülers im Schulverhältnis, insbesondere dessen Zugehörigkeit zur Schule und Jahrgangsstufe unberührt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 ME 274/13 -, juris Rn. 7; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 1 Bs 306/04 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 -, juris Rn. 9; VG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 15 E 2482/13 -, juris Rn. 10: kritisch: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 35 Rn. 141).

    Ob Eltern und Schülern darüber hinaus ein durchsetzbarer Anspruch darauf zusteht, dass die staatliche Gestaltungsbefugnis bei innerschulischen Organisationsmaßnahmen auch im Übrigen rechts- und insbesondere ermessensfehlerfrei ausgeübt wird, erscheint zweifelhaft (so aber der Sache nach: Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 7 CE 89.3102 -, juris Rn. 15; VG Augsburg, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Au 3 E 08.1614 -, juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2012 - 15 E 1651/12 -, juris Rn. 23; ablehnend dagegen: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 1 Bs 306/04 -, juris Rn. 7).

  • VG Hamburg, 09.08.2013 - 15 E 2975/13

    Aufnahme eines Schülers in seine Wunschschule; Klassengröße; Härtefall

    Insoweit begründet § 42 Abs. 7 HmbSG ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass ein Kind im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in die gewünschte Schule aufgenommen wird (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2004, 1 Bs 306/04, juris Rn. 5).

    Der Bildungsanspruch ist auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 8. August 2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 8, und vom 27. Juli 2004, 1 Bs 306/04) .

  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21

    Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht

    Ein solche Außenwirkung setzt voraus, dass die Maßnahme nach ihrem objektiven Sinngehalt nicht nur auf die Regelung des schulorganisatorischen Binnenbereichs, sondern darauf gerichtet ist, unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf eine geschützte Rechtsposition der Betroffenen zu haben, also unmittelbar auf subjektive öffentliche Rechte einzuwirken (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04, NordÖR 2004, 438, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschl. v. 10.9.2013, 7 CS 13.1880, juris Rn. 17).
  • VG Hamburg, 23.07.2013 - 15 E 2396/13

    Zum fehlenden Anspruch auf Kapazitätsausweitung an der Schule Strenge.

    Insoweit begründet § 42 Abs. 7 HmbSG ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass ein Kind im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in die gewünschte Schule aufgenommen wird (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2004, 1 Bs 306/04, juris Rn. 5).

    Der Bildungsanspruch ist auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8. August 2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Juli 2004, 1 Bs 306/04).

  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 15 E 1532/11

    Virtuelles Losverfahren; Schulplatz; Versuchsschule; Auslosung; Versuchsprogramm;

    §§ 1 S. 4, 42 Abs. 7 HmbSG begründen keinen individuellen Anspruch auf ein bestimmtes Lern- und Leistungsniveau in der schulischen Bildung, wohl aber ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass ein Kind im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in die gewünschte Schule aufgenommen wird (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, Juris Rn. 5).

    Ein Kind wird somit lediglich im Rahmen der vorhandenen, gesetzlich vorgegebenen Kapazitäten in die gewünschte Schule aufgenommen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 4.7.2011, 2 E 1337/11; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.7.2004, 1 Bs 306/04, Juris Rn. 5) und hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass diese erhöht werden.

  • VG Hamburg, 03.08.2012 - 15 E 1778/12

    Vorläufige Aufnahme in weiterführende Schule; Schulwunsch; Kapazität; keine

    Insoweit begründet § 42 Abs. 7 HmbSG ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass ein Kind im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in die gewünschte Schule aufgenommen wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04, juris Rn. 5).

    Der Bildungsanspruch ist auf die Teilnahme an dem vorhandenen Schulwesen beschränkt, das nach Maßgabe des Schulgesetzes einzurichten und zu unterhalten ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2011, 1 Bs 137/11, juris Rn. 8; Beschl. v. 27.7.2004, 1 Bs 306/04) .

  • OVG Hamburg, 08.08.2019 - 1 Bs 179/19

    Zuteilung von Schülern zu Zweigstellen; Auswahl nach dem Kriterium

  • OVG Hamburg, 27.09.2004 - 1 Bf 25/04

    Keine Befreiung von der Schulpflicht

  • VG Hamburg, 14.08.2012 - 15 E 1651/12

    Zum Rechtsschutz gegen die vorübergehende Auslagerung einzelner Schulklassen in

  • VG Hamburg, 02.08.2010 - 15 E 1785/10

    Die Schulweglänge darf bei einer Profilschule nicht das maßgebliche

  • VG Hamburg, 18.08.2014 - 2 E 3484/14

    Zur Zuweisung zur Wunschschule nach der Schulweglänge am Stichtag.

  • OVG Hamburg, 02.08.2005 - 1 Bs 228/05

    Anspruch auf die Einrichtung bestimmter Jahrgangsstufen an einem Gymnasium;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 3 S 1.22

    Umsetzung eines Schülers aus einer Spezialklasse mit leistungssportlicher

  • VG Hamburg, 12.08.2011 - 15 E 1810/11

    Anspruch auf Einschulung in der Wunschschule; Geschwisterprivileg und

  • VG Hamburg, 26.07.2013 - 2 E 2420/13

    Zur Gewichtung des Geschwisterkind-Kriteriums bei der Aufnahme in die

  • VG Berlin, 06.06.2018 - 3 K 717.17

    Rückverlegung einer Grundschule an den alten Standort nach einem Brand; Anspruch

  • VG Hamburg, 29.07.2011 - 15 E 1550/11

    Zum Anspruch eines Schulwechslers auf Aufnahme in eine 8. Klasse einer

  • VG Hamburg, 12.01.2011 - 15 E 3433/11

    Vergabe eines Schulplatzes an einer bestimmten Schule an einen Zuzügler

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