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   OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20   

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https://dejure.org/2020,1028
OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20 (https://dejure.org/2020,1028)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2020 - 1 Bs 6/20 (https://dejure.org/2020,1028)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 1 Bs 6/20 (https://dejure.org/2020,1028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 7 Abs 1 GG
    Die Anordnung an eine Schülerin, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, im Unterricht ihr Gesicht zu zeigen, ist mangels gesetzlicher Regelung rechtswidrig

  • archive.org PDF
  • doev.de PDF

    Tragen eines Niqab im Unterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verstehen unter "Teilnahme am Unterricht" über die rein physische Anwesenheit hinaus auch die Kommunikationsbereitschaft der Schüler; Erforderlichkeit einer klaren gesetzlichen Regelung für eine Anordnung an eine aus religiösen Gründen einen Niqab tragende Schülerin zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönlichkeitsrecht der Schüler - Niqab-Verbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Niqab-Verbot: Beschwerde der Stadt zurückgewiesen

  • zeit.de (Pressebericht, 03.02.2020)

    Hamburger Behörde darf Schülerin Vollverschleierung nicht verbieten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Niqab im Schulunterricht

  • lto.de (Pressebericht, 03.02.2020)

    Vollverschleierung: 16-Jährige darf mit Niqab zur Schule gehen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gesichtsverschleierung in der Berufsschule erlaubt?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Niqab-Verbot: OVG weist Beschwerde der Stadt zurück

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufsschülerin darf Gesichtsschleier tragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Gesetz für Verschleierungs-Verbot in Hamburg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufsschülerin darf im Unterricht Niqab tragen - OVG Hamburg weist Beschwerde der Stadt zurück

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbot der Vollverschleierung für Schülerin im Unterricht

  • examenspodcast.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Niqab in der Schule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Das Verwaltungsgericht verweist zwar in seinem Beschluss (S. 16) wiederholt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen (BVerfG, Urt. v. 24.9.2003, 2 BvR 1436/02, BVerfGE 108, 282), doch geht es in den hauptsächlich zitierten Stellen dieser Entscheidung (juris Rn. 38, 69) nicht um Besonderheiten des beamtenrechtlichen Pflichtenverhältnisses.

    Den Ausgleich der entgegenstehenden Positionen hat aber der Gesetzgeber zu treffen, und zwar mit einer über allgemeine Prinzipien hinausreichenden spezialgesetzlichen Ermächtigungsnorm (so BVerfG, Urt. v. 24.9.2003, 2 BvR 1436/02, BVerfGE 108, 282, juris Rn. 38; Mahrenholz, a.a.O., S. 299 ff.; Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 675; Thorsten Anger, Islam in der Schule, Diss.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    "Insbesondere im Schulwesen verpflichten Rechtsstaatsgebot und Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 58, 257 ).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12

    Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Auf die erstgenannte Passage (Rn. 38) mit der Forderung nach einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 11. September 2013 (6 C 12.12 - Krabat -, NVwZ 2014, 237, juris Rn. 19 a. E.; 6 C 25.12 - Burkini -, BVerwGE 147, 362, juris Rn. 11 a.E.) Bezug genommen; in diesen Entscheidungen ging es nicht um beamtenrechtliche Rechte und Pflichten, sondern um die Fragen, ob Eltern eine Befreiung ihres Kindes von der Teilnahme an einzelnen schulischen Unterrichtsveranstaltungen beanspruchen können, deren Inhalt ihren religiösen Erziehungsvorstellungen zuwiderläuft, bzw. ob eine Schülerin zur Wahrung ihrer Glaubensfreiheit von der Pflicht zur Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht zu befreien war.
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    "Insbesondere im Schulwesen verpflichten Rechtsstaatsgebot und Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 58, 257 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.01.2020 - 1 Bs 6/20
    Die Einschränkung der vorbehaltlos gewährleisteten Glaubensfreiheit bedarf überdies einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 83, 130 ).".
  • VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CS 13.2592

    Keine gesichtsverhüllende Verschleierung im Unterricht

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • VG Düsseldorf, 26.11.2020 - 6 L 2150/20

    Keine Vollverschleierung am Steuer ("Niqab")

    vgl. zur Einschränkung der nonverbalen Kommunikation durch eine Gesichtsverhüllung im Schulunterricht: einerseits OVG Hmb, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 Bs 6/20, NVwZ 2020, 489, andererseits BayVGH, Beschluss vom 29. August 2013 - 7 CS 13.2592 u.a., NVwZ 2014, 1109.
  • VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19

    Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts

    Aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anwendung der polizeilichen Generalklausel bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen (vgl. Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22.12 -, juris, Rn. 25, dort zur Dauerobservation von Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden sind; vgl. etwa auch Hamb. OVG, Beschl. v. 29.01.2020 - 1 Bs 6/20 -, juris, Rn. 24) folgt nichts Anderes.
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