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   OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08   

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OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08 (https://dejure.org/2008,2092)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 1 Bs 91/08 (https://dejure.org/2008,2092)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 1 Bs 91/08 (https://dejure.org/2008,2092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier aus privaten Haushaltungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Überlassung von Haushaltsabfällen einschließlich des Altpapiers an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger; Möglichkeit einer Beauftragung von privaten Dritten durch Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen für die Verwertung ...

  • Justiz Hamburg PDF

    Mit einem Beschluss vom 8. Juli 2008 hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides, mit dem einem privaten Abfallentsorgungsunternehmen die Sammlung von Altpapier mit "Blauen Tonnen" untersagt worden ist, ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; KrW-/AbfG § 16 Abs. 1; ; VerpackVO § 6 Nr. 1 Anhang I; ; EG Art. 29; ; EG Art. 82

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht aufstellen

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht aufstellen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Papiersammlung untersagt

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht aufstellen

  • forumz.de (Leitsatz)

    Schutz eines flächendeckenden Systems als überwiegendes öffentliches Interesse

Besprechungen u.ä.

  • investitionsklima.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und nach der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie (RA Anemon Boelling; Müllmagazin 2009, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1133
  • DVBl 2008, 1202 (Ls.)
  • DÖV 2008, 967
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08
    Es entspricht der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 23.5.2000, NVwZ 2000, 1151), dass Art. 29 EG nationale Maßnahmen verbietet, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedsstaats und seinen Außenhandel schaffen, so dass die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt.

    Mit dem EuGH (Urt. v. 23.5.2000 a.a.O.) geht das Gericht davon aus, dass die Gewährung eines ausschließlichen Rechts für einen Teil des Staatsgebiets zur Verfolgung von Umweltzielen an sich keinen Missbrauch einer beherrschenden Stellung beinhaltet.

  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08
    Die Grundpflichten der Abfallerzeuger und Abfallbesitzer verwandeln sich bei Haushaltsabfällen in eine Überlassungspflicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2007, DVBl. 2008, 317).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 9.05

    Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08
    Die Sicherung des Rücknahme- und Kreislaufsystems der Verpackungsverordnung ist ein schwerwiegender öffentlicher Belang (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, BVerwGE 125, 337), der der Durchführung der gewerblichen Sammlung durch die Antragstellerin entgegensteht.
  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben sodann die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG zu verwerten oder zu beseitigen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25.8.1999, NVwZ 2000, 71).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08
    Der Gesetzgeber hat für diese Ausnahme speziell an die Möglichkeit der Eigenkompostierung gedacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, BVerwGE 112, 297).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2003 - 9 ME 1/03

    Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushalten; Entsorgungspflicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08
    Schon der Wortsinn der im letzten Halbsatz des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG eröffneten Ausnahmen, "soweit sie zu einer Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen", deutet darauf hin, dass mit "sie" die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen, das Subjekt des Hauptsatzes, selbst gemeint sind, die nur dann von der Überlassungspflicht befreit sind, wenn sie zu einer eigenen Verwertung in der Lage sind und die Verwertung auch beabsichtigen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.6.2003, NordÖR 2004, 36; VGH Mannheim, Urt. v. 27.7.1998, NVwZ 1998, 1200).
  • VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2624/08

    Gewerbliche Altpapiersammlung; Beauftragung durch einen Systembetreiber

    Unter Abänderung des Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.7.2008 (Az. 1 Bs 91/08) wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin vom 31.3.2008 wiederhergestellt und bezüglich der Zwangsmittelfestsetzung im Bescheid vom 31.3.2008 angeordnet.

    Der vorliegende, auf der Grundlage von § 80 Abs. 7 VwGO gestellte Abänderungsantrag unterliegt der Entscheidungszuständigkeit des Verwaltungsgerichtes, obgleich die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Beschluss der Antragsgegnerin vom 31.3.2008 in der Beschwerdeinstanz durch den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.7.2008 - 1 Bs 91/08 - bestätigt worden ist.

    Der nach § 80 Abs. 7 VwGO gestellte Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.7.2008 (1 Bs 91/08) ist zulässig und begründet.

    Allein die fiskalischen Interessen der Beigeladenen stellen jedoch - wie bereits im Beschluss vom 23.4.2008 (4 E 880/08) dargestellt und vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 8.7.2008 (1 Bs 91/08) bestätigt, keine überwiegenden öffentlichen Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG dar (inzwischen h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. zuletzt: Nieders. OVG, Beschlüsse vom 1.7.2008, 7 ME 90/08 und 7 ME 92/08, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.4.2008, 4 LB 7/06, juris; im Übrigen wird auf die Nachweise im Beschluss der Kammer vom 23.4.2008 verwiesen).

    Die Streitwertfestsetzung erfolgt in Anlehnung an die im Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 7.8.2008 (1 Bs 91/08) ausgeführten Erwägungen.

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

    Die Beschwerde gegen diesen Beschluss hatte Erfolg, und der Antrag der Klägerin im einstweiligen Rechtsschutz wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2008 abgelehnt (1 Bs 91/08).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die Sachakten der Beklagten und die Gerichtsakten der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (Az.: 4 E 880/08 (1 Bs 91/08); 4 E 2556/08 (5 Bs 198/08); 4 E 2624/08 (5 Bs 199/08); 4 E 1906/10; 4 E 2180/10 (5 Bs 196/10)), die insgesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Damit ist die Klägerin Zweckveranlasserin dieser Rechtsverletzung und kann von der Beklagten im Rahmen der Durchführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Wege einer Unterlassungsverfügung herangezogen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.7.2008, 1 Bs 91/08, juris).

    Nach der Sortieranalyse des INFA-Instituts 2003 ist davon auszugehen, dass ca. 25 % (nach dem Volumen) der aus privaten Haushaltungen gesammelten PPK-Abfälle aus Verkaufsverpackungen bestehen (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschl. v. 8.7.2008, 1 Bs 91/08, juris; Beschl. v. 15.4.2009, 5 Bs 199/08, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 2798/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    vgl. BT-Drucks. 17/6052, S. 87 (linke Spalte, dritter Absatz); siehe auch BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 7 C 9.05 -, a. a. O., und OVG Hbg., Beschluss vom 8. Juli 2008 - 1 Bs 91/08 -, NVwZ 2008, 1133.
  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1624

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung im Landkreis; Begriff der gewerblichen

    Fraglich ist, ob er einengend dahingehend zu verstehen ist, dass nur die im Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz selbst angelegten öffentlichen Interessen Berücksichtigung finden (so wohl VGH BW vom 11.2.2008 NVwZ 2008, 919; OVG SH vom 22.4.2008 NVwZ 2008, 922; offen gelassen bei BVerwG vom 16.3.2006 a.a.O.), oder ob auch öffentliche Interessen jedweder Art oder solche in Betracht zu ziehen sind, die sonst im Sachzusammenhang mit der Sammlung selbst stehen (so OVG Hamburg vom 8.7.2008 NVwZ 2008, 1133).

    Selbst wenn man mit dem OVG Hamburg (Beschluss vom 8.7.2008 NVwZ 2008, 1133) mit der Beeinträchtigung eines Systems nach § 6 Abs. 3 VerpackV eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG rechtlich und grundsätzlich für möglich hielte, haben Beklagter und Beigeladener keinerlei konkrete Tatsachen vorgetragen, aus denen auf eine bestandsgefährdende Beeinträchtigung des Systems nach § 6 Abs. 3 VerpackV im Landkreisgebiet geschlossen werden könnte.

    Daran fehlt es hier ebenso wie an Anhaltspunkten, dass, wie vom OVG Hamburg in seiner Entscheidung vom 8.7.2008 (a.a.O.) angeführt, 25 % nach dem Volumen der aus privaten Haushalten gesammelten PPK-Abfälle aus Verkaufsverpackungen bestehen.

    Stehen nach alledem der gewerblichen Sammlung der Klägerin keine überwiegenden öffentlichen Interessen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen, braucht nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG Erzeugern oder Besitzern von Abfällen von privaten Haushaltungen die Möglichkeit eröffnet, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen (so schon BayVGH vom 12.7.2007 a.a.O., zum Meinungsstreit vgl. OVG SH vom 22.4.2008 a.a.O., OVG Hamburg vom 8.7.2008 a.a.O., VGH BW vom 21.7.1998 NVwZ 1998, 1200).

  • OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10

    Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushaltungen in

    Nachdem der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Anordnung wiederherzustellen bzw. anzuordnen, zunächst im Ergebnis erfolglos geblieben war (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2008, 1 Bs 91/08), änderte das Verwaltungsgericht Hamburg auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO diesen Beschluss später ab und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Untersagungsverfügung vom 31. März 2008 wieder her und ordnete sie bezüglich der Zwangsmittelfestsetzung an (Beschl. v. 9.10.2008, 4 E 2624/08).

    Somit sei die im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2008 (1 Bs 91/08, S. 16) befürchtete Gefahr beseitigt oder jedenfalls stark gemindert, dass die Antragstellerin bei der Erfassung von Altpapier privater Haushalte mit Hilfe blauer Tonnen Verkaufsverpackungen in nicht nachkontrollierbarem Umfang erfasse.

  • OVG Thüringen, 01.12.2008 - 1 EO 566/08

    Abfallbeseitigungsrecht; Gewerbliche Altpapiersammlung aus privaten

    Einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 08.07.2008 (- 1 Bs 91/08 -, zitiert nach Juris), wonach sich gegenüber gewerblichen Sammlungen nicht nur auf das Abfallrecht beschränkte öffentliche Interessen durchsetzen können, bedarf es hier nicht.

    Soweit sich der Antragsgegner zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung auf die Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 08.07.2008 (- 1 Bs 91/08 -, zitiert nach Juris) bezieht, vermag dies im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht zu überzeugen, weil diese Entscheidung sich gerade nicht mit der Besonderheit des vorliegenden Falles auseinandergesetzt hat.

  • VG Oldenburg, 11.09.2008 - 5 A 2224/07

    Unterlassungsverfügung gegen gewerbliche Altglassammlung

    Zwar wird die Frage, ob § 13 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz KrW-/AbfG die Einschaltung gewerblicher Dritter rechtfertigt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. dazu Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl., § 13 RdNr. 15 m.w.N.; Beckmann/Kersting in Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. 3, § 13 KrW-/AbfG Rdnr.26), aber das Gericht schließt sich hier der in der Rechtsprechung (z.B.: Nds. OVG, Beschl. v. 10.06.2003 - 9 ME 1/03, NordÖR 2004 S. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 BS 91/08 - Mitt NWStGB 2008, S. 227; VGH Mannheim, Urt. v. 21.07.1998 - 10 S 2614/97 - NVwZ 1998, S.1200; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.01.2005 - 4 BS 116/06 - UPR 2005, S. 440; anderer Ansicht, aber wenig überzeugend: OVG Schleswig Urt. v. 22.04.2008 - 4 LB 7/06, ZUR 2008, S. 422) vertretenen Ansicht an, dass eine Auftragserteilung für eine eigene Verwertung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 letzter HS KrW-/AbfG ausgeschlossen ist.

    Denn bereits der Wortsinn des letzten Halbsatzes des § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG deutet darauf hin, dass die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen selbst gemeint sind und sie nur dann ausnahmsweise von der Überlassungspflicht befreit sind, wenn sie selbst zu einer eigenen Verwertung in der Lage sind und die Verwertung auch beabsichtigen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.6.2003, aaO, 36; OVG Hamburg Beschl. v. 08.07.2008 - 1 BS 91/08 - aaO; VGH Mannheim, Urt. v. 27.7.1998, aaO).

    Das Vorliegen derartiger überwiegender öffentlicher Interessen im Sinn des § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG wird dann bejaht, wenn bei Zulassung der gewerblichen Sammlung eine "funktionserhaltende Auslastung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems" nicht mehr sichergestellt wäre (vgl. dazu OVG Bautzen, Beschl. v. 06.01.2005 - 4 DS 116/04 - UPR 2005, S. 440; BayVGH, Beschl. v. 12.01.2005 - 20 CS 04.2947- NUR 2006, S.114; OVG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 BS 91/08 - Mitt NWStGB 2008, S. 227; Kunig/Paetow/ Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl., § 13 RdNr. 37, jeweils m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2008 - 14 L 856/08

    Kein Verbot einer gewerblichen Altpapiersammlung wegen drohenden Gebührenanstiegs

    Ob der Sammlung auch weitergehende öffentliche Interessen entgegenstehen können, so OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 1 Bs 91/08 -, Mitteilungen NWStGB 2008, 227f, kann vorliegend dahingestellt bleiben, da sämtliche Interessen, welche der Antragsgegner angeführt hat, das Interesse der Antragstellerin an der Sammlung nicht überwiegen.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt in diesem Urteil nicht fest, dass das Funktionieren des flächendeckenden Erfassungssystems ein öffentlicher Belang ist, so aber OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 1 Bs 91/08 -, Mitteilungen NWStGB 2008, 227f ohne Begründung, sondern trifft lediglich Aussagen zu den hoheitlichen Eingriffsbefugnissen der zuständigen Abfallbehörden zur Vermeidung unzulässiger Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nach der Verpackungsverordnung Rücknahmepflichtigen.

  • OVG Sachsen, 03.11.2008 - 4 B 251/08

    Altpapiersammlung; blaue Tonne; PPK-Sammlung; Systemfeststellung

    Für eine abschließende Klärung der damit verbundenen Rechtsfragen, die in der obergerichtlichen Rechtsprechung in unterschiedlicher Weise beantwortet werden (siehe jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 22.4.2008, NVwZ 2008, 922, 924 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.7.2008 - 1 Bs 91/08 -, juris), ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kein Raum.

    Anders als in dem vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom (8.7.2008 - 1 Bs 91/08 - juris) entschiedenen Fall, auf den die Beschwerdebegründung verweist, besteht angesichts der von der Antragstellerin im Stadtgebiet durchgeführten Sammlung kein greifbarer Anhaltspunkt für die Annahme, dass das Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen ihre landesweite Anerkennung im Freistaat Sachsen verlieren könnte.

  • OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08

    Altpapiersammlung; Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und

    hierzu etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 8.7.2008 - 1 Bs 91/08 - (verneinend); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 - (bejahend), OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - (offen lassend) jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Göttingen, 02.03.2017 - 4 A 345/15

    Abfallbeseitigungsrecht - Untersagung einer Altkleidersammlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 3044/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

  • VG Göttingen, 02.03.2017 - 4 A 149/14

    Abfallbeseitigungsrecht (Untersagung einer Sammlung von Altkleidern und -schuhen)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 3043/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08

    Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09

    Erledigung einer bestandskräftigen Verfügung durch konsensuales Verhalten

  • VG Weimar, 04.09.2008 - 7 E 877/08

    Freistellung der Abfallerzeuger aus privaten Haushalten von der gesetzlichen

  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1663

    Altpapiersammlung in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Neuburg- Schrobenhausen

  • VG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 L 1791/10

    Überlassung von Altpapier aus privaten Haushalten an einen im Auftrag einer Stadt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1318/10

    Rechtmäßigkeit einer eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1757

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung im Landkreis; Begriff der gewerblichen

  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1330/10

    Für nach § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG durch gewerbliche Sammlung einer

  • VG Saarlouis, 03.06.2015 - 5 K 2090/14

    Untersagung privater gewerblicher Sammlung von Altpapier

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5396/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

  • VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2556/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

  • VG Leipzig, 07.08.2008 - 1 L 53/08
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