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   BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91   

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BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 (https://dejure.org/1992,12)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 (https://dejure.org/1992,12)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 (https://dejure.org/1992,12)
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Nachtarbeitsverbot

Art. 100 GG, Anwendungsvorrang des EG-Rechst;

Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 3 GG, Unvereinbarkeitsfeststellung als minus zur Feststellung der Nichtigkeit

Volltextveröffentlichungen (12)

  • DFR

    Nachtarbeitsverbot

  • Bundesverfassungsgericht

    Eine Ungleichbehandlung, die an das Geschlecht anknüpft, ist mit Art. 3 Abs. 3 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend geboten ist

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 25 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 19 Abs. 1 Arbeitszeitordnung (AZO) mit Art. 3 Grundgesetz (GG)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung eines Bußgeldes wegen Beschäftigung von Arbeiterinnen zur Nachtzeit - Ausnahmen vom Verbot der Nachtabeit - Täter der Ordnungswidrigkeit - Vereinbarkeit des Nachtarbeitsverbots für Frauen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung eines Bußgeldes wegen Beschäftigung von Arbeiterinnen zur Nachtzeit - Ausnahmen vom Verbot der Nachtabeit - Täter der Ordnungswidrigkeit - Vereinbarkeit des Nachtarbeitsverbots für Frauen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Unvereinbarkeit des Nachtarbeitsverbots für Arbeiterinnen gem. § 19 Abs. 1 ArbZO mit Art. 3 Abs. 1 und 3 GG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidriges Nachtarbeitsverbot für Arbeitnehmerinnen

  • rechtsportal.de

    Verfassungswidriges Nachtarbeitsverbot für Arbeitnehmerinnen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AZO § 19 Abs. 1 erste Alternative
    Verfassungswidrigkeit des Nachtarbeitsverbots für Arbeiterinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 191
  • NJW 1992, 964
  • MDR 1992, 682
  • NZA 1992, 270
  • FamRZ 1992, 289
  • WM 1992, 550
  • DVBl 1992, 364
  • BB 1992, 1
  • BB 1992, 2
  • DB 1992, 377
  • DÖV 1992, 352
 
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Wird zitiert von ... (587)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
    Dieser Anwendungsvorrang gegenüber späterem wie früherem nationalen Gesetzesrecht beruht auf einer ungeschriebenen Norm des primären Gemeinschaftsrechts, der durch die Zustimmungsgesetze zu den Gemeinschaftsverträgen in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 GG der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl erteilt worden ist (BVerfGE 75, 223 m.w.N.).

    Dieses wahrt seinerseits die rechtsstaatlichen Grenzen, die einer Übertragung von Hoheitsrechten nach Art. 24 Abs. 1 GG von Verfassungs wegen gesetzt sind (BVerfGE 75, 223 ).

    Auf solche Verpflichtungen des Staates kann der Marktbürger sich gegenüber den Gerichten seines Landes berufen, sofern sie klar und unbedingt sind und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsakts mehr bedürfen (vgl. BVerfGE 75, 223 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
    Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen (vgl. BVerfGE 15, 337 ; 48, 327 ; 57, 335 ).

    Überkommene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden (vgl. BVerfGE 15, 337 ; 52, 369 ; 57, 335 ).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
    Überkommene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden (vgl. BVerfGE 15, 337 ; 52, 369 ; 57, 335 ).

    Mit Rücksicht auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers ist aber von einer Nichtigkeitserklärung abzusehen, wenn mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit bleiben (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 52, 369 ; 55, 100 ; 77, 308 ).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    a) Nachtarbeit ist nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich für jeden Menschen schädlich und hat negative gesundheitliche Auswirkungen (vgl. dazu BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 85, 191; Neumann/Biebl ArbZG 16. Aufl. § 6 Rn. 4) .

    b) Die Regelungen in § 6 ArbZG dienen - in Umsetzung des Handlungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 - zu C III 3 der Gründe, BVerfGE 85, 191) und in Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG - in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers vor den für ihn schädlichen Folgen der Nacht- und Schichtarbeit (BT-Drs. 12/5888 S. 21) .

    Der Eingriff dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Nachtarbeit und damit einem legitimen, verfassungsrechtlich gebotenen Ziel (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 - zu C III 3 der Gründe, BVerfGE 85, 191) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Art. 3 Abs. 3 GG konkretisiert - ebenso wie Absatz 2 - den allgemeinen Gleichheitssatz und setzt damit der dort eingeräumten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers feste Grenzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 -, BVerfGE 21, 329 [343] = juris, Rn. 32; Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, u.a. -, BVerfGE 85, 191 [206] = juris, Rn. 52; Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 -, BVerfGE 121, 241 [254] = juris, Rn. 48; stRspr).

    Das gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotene Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern in erster Linie andere Ziele verfolgt (vgl. nur BVerfG Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, u.a. -, BVerfGE 85, 191 [206] = juris, Rn. 52; Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 -, BVerfGE 121, 241 [254] = juris, Rn. 48; stRspr).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

    vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, u.a. -, juris, Rn. 52, und Beschlüsse vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 -, juris, Rn. 48, sowie vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 -, juris, Rn. 32.

    vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 -, juris, Rn. 55, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 2 BvR 524/01 -, juris, Rn. 25, vom 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 -, juris, Rn. 53 und vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, juris, Rn. 26, 32, sowie Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 254; Langenfeld, in: Maunz/Dürig, GG, 79. EL Dezember 2016, Art. 3 Abs. 3 Rn. 73; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 3 Rn. 135; für eine Rechtfertigungsmöglichkeit durch der Bedeutung des Diskriminierungsverbots entsprechender "besonders schwerwiegender Gründe" Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 33. Edition, Stand: 1. Juni 2017, Art. 3 Rn. 214.

    vgl. zur Rechtfertigung von Regelungen, die an das Geschlecht anknüpfen, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur bei Frauen oder Männern auftreten können, erforderlich sind BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. -, juris, Rn. 55; kritisch zur Möglichkeit einer Rechtfertigung bei Anknüpfung an das Merkmal der Rasse Drohla, ZAR 2012, 411 (414); Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 33. Edition, Stand: 1. Juni 2017, Art. 3 Rn. 214.1; zur wohl nicht möglichen Rechtfertigung von Anknüpfungen an die Hautfarbe nach Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention vgl. EGMR, Urteile vom 13. Dezember 2005 - 55762/00 u.a., Timishev/Russland -, Rn. 58 ("exclusively or to a decisive extent"), und vom 13. November 2007 - 57325/00, D.H. u.a/Tschechien -, Rn. 176 = NVwZ 2008, 533 (534) ("ausschließlich oder wesentlich").

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