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   BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78   

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https://dejure.org/1980,367
BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78 (https://dejure.org/1980,367)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 BvL 114/78 (https://dejure.org/1980,367)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 BvL 114/78 (https://dejure.org/1980,367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der Landwirtschaftsgerichte in Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Beisitzertätigkeit - Landwirtschaftsgericht erster Instanz - Mitgliedschaft in Organ der Landwirtschaftskammer - Gleichzeitigkeit - Verfassungsmäßigkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 159
  • NJW 1981, 912
  • MDR 1980, 996
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 42, 206 bestünden gegen die Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz mit einem Vorsitzenden und zwei landwirtschaftlichen Beisitzern keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Aus der Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz, wie sie das Landwirtschaftsverfahrensgesetz für Angelegenheiten des Grundstücksverkehrs vorsehe, ließen sich verfassungsrechtliche Bedenken nicht herleiten; zur Begründung könne unter anderem auf die Ausführungen in BVerfGE 42, 206 verwiesen werden.

    In BVerfGE 42, 206 ist bereits entschieden, daß die Mitwirkung zweier landwirtschaftlicher Beisitzer in Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten erster Instanz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.

    Nach BVerfGE 42, 206 [210] ist diese Konzeption verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Insgesamt kann daher von Versammlungsmitgliedern in ihrer richterlichen Tätigkeit - nicht weniger als in den Bereichen der Berufs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 26, 186 [199]; 27, 312 [323 f.]; 48, 300 [325]) - erwartet werden, daß sie ihre Aufgabe in der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen.

    Sie ist zugleich unvereinbar mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 27, 312 [319]; 49, 228 [242]).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Sie ist zugleich unvereinbar mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 27, 312 [319]; 49, 228 [242]).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Da es gilt, das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Gerichts zu schützen und dem Eindruck entgegenzuwirken, als sei der landwirtschaftliche Beisitzer infolge seiner früheren Befassung mit der Angelegenheit in der Sache schon festgelegt, sind sowohl der Begriff des Verwaltungsverfahrens als auch der Begriff der Mitwirkung weit zu fassen (vgl. BVerwGE 52, 47 ff.; Kopp, VwGO , § 54 Rdn. 8; Redeker/v. Oertzen, VwGO , § 54 Rdn. 8).
  • BGH, 16.10.1967 - AR (Anw) 3/67
    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Darauf ist die Vorschrift jedoch in entsprechender Anwendung zu erstrecken (BGH, NJW 1968, S. 157 [158]).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Insgesamt kann daher von Versammlungsmitgliedern in ihrer richterlichen Tätigkeit - nicht weniger als in den Bereichen der Berufs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 26, 186 [199]; 27, 312 [323 f.]; 48, 300 [325]) - erwartet werden, daß sie ihre Aufgabe in der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen.
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Daraus folgt unter anderem, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, aber auch, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 10, 200 [216]; 18, 241 [254]).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Insgesamt kann daher von Versammlungsmitgliedern in ihrer richterlichen Tätigkeit - nicht weniger als in den Bereichen der Berufs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 26, 186 [199]; 27, 312 [323 f.]; 48, 300 [325]) - erwartet werden, daß sie ihre Aufgabe in der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Daraus folgt unter anderem, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, aber auch, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 10, 200 [216]; 18, 241 [254]).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Insbesondere ist eine zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt unzulässig (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 54, 159 ).

    Der Verfassung ist das Verständnis einer institutionell unabhängigen und neutralen Gerichtsbarkeit immanent (vgl. BVerfGE 54, 159 ).

    Die richterliche Neutralität darf insbesondere nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 27, 312 ; 54, 159 ).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    (a) Die richterliche Unabhängigkeit setzt nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG eine institutionelle Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung voraus (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 54, 159 ; 103, 111 ).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (stRspr, vgl. etwa BVerfGE 26, 186 ; 42, 206 ; 54, 159 ).
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