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   BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00   

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https://dejure.org/2004,3644
BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00 (https://dejure.org/2004,3644)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2004 - 1 BvL 13/00 (https://dejure.org/2004,3644)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2004 - 1 BvL 13/00 (https://dejure.org/2004,3644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von in einer Familie mit einem Stiefelternteil lebenden Kindern vom Bezug von Leistungen nach dem UhVorschG

  • Wolters Kluwer

    Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen; Ausschluss von Kindern, die in einer Familie mit einem Stiefelternteil leben vom Leistungsbezug; Eingehung einer ehelichen Lebensgemeinschaft durch den allein ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a; ; UVG § 1 Abs. 1; ; UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; UVG § 1 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Berechtigung von in einer Familie mit einem Stiefelternteil lebenden Kindern nach dem UVG; Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 22
  • NJW-RR 2004, 1154
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    Die UVG-Leistungen hätten Unterhaltsersatzcharakter, so dass in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Waisenrente (BVerfGE 28, 324 ) der Wegfall der UVG-Leistung mit der Heirat gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoße, wenn der Elternteil durch die Heirat keinen Unterhaltsanspruch erhalte.
  • VG Göttingen, 29.09.1999 - 2 A 2045/96

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. September 1999 (2 A 2045/96) -.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    c) Soweit das vorlegende Gericht die finanzielle Situation alleinerziehender und verheirateter Elternteile verglichen und hieraus eine verfassungswidrige Bevorzugung Alleinerziehender gegenüber Familien gefolgert hat, hat es seine Begründung auf unzutreffende Grundannahmen aufgebaut und die zuvor ergangene, seine Argumentation entkräftende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 216) außer Acht gelassen.
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren (vgl. BVerfGE 63, 131 ), gebietet es dabei, dass das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    bb) Die Konzeption des Unterhaltsvorschussgesetzes steht auch der Annahme entgegen, der Gesetzgeber habe einen Anspruch in den Fällen ausschließen wollen, in denen der alleinerziehende Elternteil die prekäre Lage (vgl. zu diesem Begriff BTDrucks 8/1952 S. 7; Urteil vom 2. Juni 2005 - BVerwG 5 C 24.04 - Buchholz 436.45 § 1 UVG Nr. 2 S. 7 und BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 - NJW-RR 2004, 1154) selbst herbeigeführt habe.
  • BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04

    Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein

    Wenn der Gesetzgeber in den Stiefkinderfällen in der faktischen Verbesserung der Betreuungssituation die Rechtfertigung für ein Entfallen der Leistung und umgekehrt in der prekären Erziehungssituation des Alleinerziehenden den Grund zur Gewährung der UVG-Leistungen gesehen hat (s. auch BVerfG - 3. Kammer des Ersten Senats -, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 - ), gilt dies ungeachtet fortbestehender Unterschiede zur Ehe auch für den hier vorliegenden Fall der Verbindung in einer Lebenspartnerschaft.
  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Der Gesetzgeber ist zudem von einer besonderen, über die Unterhaltsleistung hinausgehenden Belastung alleinerziehender Elternteile kleiner Kinder ausgegangen, die sich bei Ausbleiben des Barunterhalts verschärft und die zu mildern Sinn und Zweck des Gesetzes ist (s. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 - BVerfGK 3, 22).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Auch nach dem UhVorschG rechtfertigt erst der Hinzutritt einer weiteren faktischen Betreuungsperson, die zur Verbesserung der Situation des betreuenden Elternteils beiträgt, den Wegfall der Leistungen (BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 24/04 - mit Anmerkung Berlit, jurisPR-BVerwG 20/05, Anm. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 114/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Auch nach dem UhVorschG rechtfertigt erst der Hinzutritt einer weiteren faktischen Betreuungsperson, die zur Verbesserung der Situation des betreuenden Elternteils beiträgt, den Wegfall der Leistungen (BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 24/04 - mit Anmerkung Berlit, jurisPR-BVerwG 20/05, Anm. 4; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00).
  • OVG Sachsen, 03.09.2018 - 5 A 305/16

    Unterhaltsvorschuss, Stiefkind, Doppelbelastung; Existenzminimum, Erlass,

    Die Milderung dieser besonderen, prekären Erziehungssituation ist Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes, nicht hingegen der bloße Ausgleich einer allein unterhaltsrechtlichen Doppelbelastung (BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000, BVerwGE 112, 259 [260 f.]; BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 -, juris Rn. 21 ff.; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306 [301]; SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 D 50/14).

    Dass die Nichtgewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Kinder in Stiefelternfamilien dem Willen des Gesetzgebers entspricht, belegen im Übrigen eindeutig die auch vom Verwaltungsgericht zitierten Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drs. 8/1952, S. 6 f.; BT- Drs. 8/2774, S. 12; 151. Sitzung des Deutschen Bundestages - 8. Wahlperiode -, Stenografische Berichte S. 12067 f.; BT-Drs. 12/1523, S. 6; s. auch dazu BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000, BVerwGE 112, 259 [260 f.]; BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 -, juris Rn. 21).

    Eine Benachteiligung allein aufgrund des Familienstands der Ehe regelt das Unterhaltsvorschussgesetz auch sonst nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 -, juris Rn. 24 f.).

  • VGH Bayern, 11.08.2020 - 12 ZB 18.1572

    Keine Unterhaltsvorschussleistungen für "aufgeteilte Kinder" und solche in

    Auch das Bundesverfassungsgericht habe im Beschluss vom 3. März 2004 (1 BvL 13/00) unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien betont, dass sich im Fall der Wiederverheiratung zwar nicht die unterhaltsrechtliche, wohl aber die faktische Gesamtlage verbessere, da das Kind nunmehr in eine vollständige Familie eingebettet sei und im Allgemeinen auch an deren sozialem Status teilhabe.

    In dem 2004 auf eine Richtervorlage hin ergangenen Beschluss merkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvL 13/00 - BVerfGK 3, 22 = BeckRS 2004, 30339939) zum "eigentlichen Ansatz des Gesetzgebers" bei Unterhaltsvorschussleistungen an:.

    Insoweit argumentiert der Kläger bereits vom Ansatz her widersprüchlich, indem er zunächst die verfassungskonforme Auslegung von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG fordert, die ihrerseits, falls sie geboten wäre, eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG gerade ausschließen würde (vgl. zur Notwendigkeit der Ausschöpfung der Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung speziell den zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG ergangenen Beschluss des BVerfG 1 BvL 13/00 - BeckRS 2004, 30339939).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08

    Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges;

    Der Gesetzgeber ist zudem von einer besonderen, über die Unterhaltsleistung hinausgehenden Belastung alleinerziehender Elternteile kleiner Kinder ausgegangen, die sich bei Ausbleiben des Barunterhalts verschärft und die zu mildern Sinn und Zweck des Gesetzes ist (s. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 - BVerfGK 3, 22).
  • VGH Bayern, 23.12.2022 - 12 C 22.2410

    Prozesskostenhilfe, Rückforderung, Unterhaltsvorschussleistungen

    Das Kind sei nunmehr in eine vollständige Familie eingebettet und nehme im Allgemeinen auch an deren sozialem Stand teil." (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvL 13/00 -, BVerfGK 3, 22).
  • VG München, 20.12.2023 - M 18 K 22.2191

    Erstattung von Unterhaltsvorschussleistungen, im Ausland geschlossene Ehe,

    Das Kind sei nunmehr in eine vollständige Familie eingebettet und nehme im Allgemeinen auch an deren sozialem Stand teil." (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvL 13/00 -, BVerfGK 3, 22).
  • VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13

    Unterhaltsvorschuss bei faktischem Getrenntleben der Ehegatten wegen

  • VG Düsseldorf, 21.09.2009 - 21 K 5293/09

    Unterhaltsvorschuss Rückzahlung Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2004 - 16 A 2275/03
  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 21 K 7779/13

    Anspruch auf die Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des

  • VG Frankfurt/Oder, 14.03.2022 - 6 K 511/19
  • VG Düsseldorf, 24.08.2009 - 21 K 4447/09

    Unterhaltsvorschuss Elternteil alleinerziehend Erziehung Betreuung

  • SG Schleswig, 02.05.2005 - S 3 AS 133/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft -

  • VG Ansbach, 01.03.2020 - AN 15 K 20.00755

    Dauerndes Getrenntleben, Unterhaltsleistungen, häusliche Gemeinschaft,

  • VG Aachen, 13.01.2014 - 2 K 2378/12

    Unterhaltsvorschuss; Zusammenleben mit dem anderen Elternteil;

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