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   BVerfG - 1 BvL 5/09   

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BVerfG - 1 BvL 5/09 (https://dejure.org/9999,47206)
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  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG - 1 BvL 5/09
    - BVerwG 6 C 47.07 bis BVerwG 6 C 50.07 und BVerwG 6 C 5.08 bis BVerwG 6 C 9.08 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die §§ 66, 66a und 67 Absatz 1 und 2 des Filmförderungsgesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2277) mit Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 3 GG vereinbar sind - 1 BvL 5/09 bis 1 BvL 13/09 -.
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Auszug aus BVerfG - 1 BvL 5/09
    - BVerwG 6 C 47.07 bis BVerwG 6 C 50.07 und BVerwG 6 C 5.08 bis BVerwG 6 C 9.08 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die §§ 66, 66a und 67 Absatz 1 und 2 des Filmförderungsgesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2277) mit Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 3 GG vereinbar sind - 1 BvL 5/09 bis 1 BvL 13/09 -.
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Nachdem der Gesetzgeber mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl I S. 1048) rückwirkend zum 1. Januar 2004 Bemessungsregeln für die Abgaben der Fernsehveranstalter in das Filmförderungsgesetz aufgenommen hatte (§ 67 FFG), nahm das Bundesverwaltungsgericht die Vorlagebeschlüsse zurück; eine Entscheidung in den Normenkontrollverfahren 1 BvL 5/09 bis 13/09 erging daher nicht.

    Er verweist zunächst auf die vom Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen im Namen aller Länder abgegebene Stellungnahme in den Vorlageverfahren 1 BvL 5/09 bis 1 BvL 13/09 (s.o. A.II.2.).

  • BVerwG, 15.04.2010 - 2 B 81.09

    Kürzung von Sonderzahlungen durch den Dienstherrn; amtsangemessene Alimentation

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Verletzung der Alimentationspflicht des Gesetzgebers nicht die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer bestimmten Regelung nach sich ziehen kann, die eine Leistung kürzt oder streicht, die - wie Beihilfen oder die jährliche Sonderzuwendung - für sich genommen verfassungsrechtlich nicht gewährleistet ist (vgl. Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94; vgl. auch Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 2 C 127.07 - Buchholz 270 § 12 BLV Nr. 3; vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08, 1 BvL 6/09, 1 BvL 7/09, 1 BvL 8/09, 1 BvL 9/09, 1 BvL 10/09 - juris, Rn. 16).
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