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   BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98   

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https://dejure.org/1999,331
BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98 (https://dejure.org/1999,331)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1999 - 1 BvL 14/98 (https://dejure.org/1999,331)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 (https://dejure.org/1999,331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bzgl GrEStG 1983 § 3

  • Simons & Moll-Simons

    3. Die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG (Aussetzungs- und Vorlagebeschluß vom 18. August 1998 - VIl (III) 306/97 -) zur Grunderwerbsteuer ist unzulässig

  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 3; GG Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfassungskonformität der Grunderwerbsteuer

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Eigenheims - Selbstnutzung - Grunderwerbsteuer - Ausnahme von Besteuerung - Eigentumsgarantie - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    GrEStG § 3; ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 81 a; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 7 b; ; EStG § 10 e; ; EStG § 34 f; ; UStG § 4 Abs. 12 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsbesteuerung eines zur Selbstnutzung bestimmten durchschnittlichen Eigenheims bis zum Betrag von 600.000 DM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist unzulässig

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuer

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer unzulässig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vertragsrecht und Steuern, Begriffsbestimmungen im BGB
    Verhältnis Zivilrecht und die einzelnen Steuern
    Grunderwerbsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1098
  • BStBl II 1999, 152
  • BStBl II 1999, 52
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BFH, 02.03.2011 - II R 23/10

    Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten

    a) Besteuerungsgegenstand der Grunderwerbsteuer ist der Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts, der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruht (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999  1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).

    Zu ihrem Wesen gehört, dass sie an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknüpft (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 7. Mai 1963  2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64, 73, und in BStBl II 1999, 152).

  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    a) Auszugehen ist hierbei davon, dass die Bundesrepublik Deutschland über kein einheitliches Steuersystem verfügt, das Grundgesetz selbst vielmehr eine Vielzahl von Steuern kennt (vgl. Art. 105 ff. GG) und es deshalb auch keinen Verfassungsgrundsatz des Inhalts gibt, dass alle Steuern aufeinander abgestimmt und Lücken sowie eine mehrfache Besteuerung des nämlichen Sachverhalts vermieden werden müssten (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999  1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).
  • BFH, 17.02.2010 - II R 23/09

    Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des

    a) Einen Verfassungsrechtssatz des Inhalts, dass alle Steuern zur Vermeidung von Lücken oder von Mehrfachbelastung aufeinander abgestimmt werden müssten, gibt es nicht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999  1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).
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