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   BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52   

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https://dejure.org/1958,8
BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52 (https://dejure.org/1958,8)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.1958 - 1 BvL 149/52 (https://dejure.org/1958,8)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - 1 BvL 149/52 (https://dejure.org/1958,8)
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Besoldungsrecht

Art. 3 GG, verfassungskonforme Auslegung, Erklärung für verfassungswidrig

Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 28
  • NJW 1958, 1227
  • NJW 1958, 1435 (Ls.)
  • MDR 1958, 575
 
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Wird zitiert von ... (294)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
    Wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom heutigen Tage -1 BvR 1/52,1 BvR 46/52 - ausgeführt hat, besteht nach hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums der Gehalts- und Versorgungsanspruch grundsätzlich nur nach Maßgabe eines - verfassungsmäßigen Gesetzes.

    Betrifft ein seinem Zweck und Inhalt nach eindeutiges Besoldungs- oder Versorgungsgesetz bestimmte Beamtengruppen nicht, so mag ihre Nichtberücksichtigung - also das Unterlassen des Gesetzgebers - verfassungswidrig sein; der einzelne Beamte kann dies mit dem Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde geltend machen 1 BvR 46/52 zu B II 6b>.

    Durch Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvR 1/52, 1 BvR 46/52 - hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Nichtberücksichtigung der Ruhegehaltsempfänger nach dem G 131 in § 6 ÄnderungsG wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG; verfassungswidrig ist.

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bei der verfassungsrechtlichen Prüfung einer Verordnung, die durch eine einschränkende Fassung unter Verstoß gegen Art. 3 GG nur einer Gruppe von politischen Parteien Vergünstigungen gewährte, lediglich die einschränkende Bestimmung für nichtig erklärt <BVerfGE 6, 273 ff.>, so daß nach dem nunmehr verbleibenden Wortlaut sämtliche Parteien zu berücksichtigen waren.

    Dagegen ist eine Entscheidung, die - wie der Beschluß vom 11. Februar 1957 <BVerfGE 6, 273 ff.> - einen Teil einer Bestimmung für nichtig erklärt, nur dann zulässig, wenn das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit annehmen kann, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des Art. 3 GG die verbleibende Fassung gewählt, also das Gesetz auf alle nach Art. 3 GG zu berücksichtigenden Gruppen unverändert erstreckt haben würde.

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der Entscheidung vom 7. Mai 1953 - BVerfGE 2, 266 - festgestellt, daß "im Zweifel eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes" geboten sei.
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 17. Juni 1953 - BVerfGE 2, 336 - eine solche Möglichkeit bejaht, wenn vom Boden des geltenden Rechts aus nur noch eine positive Regelung dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann und dies - mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar ist.
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, da kein zum Beitritt Berechtigter dem Verfahren beigetreten ist <BVerfGE 2, 213 >.
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