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   BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91   

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https://dejure.org/1996,662
BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91 (https://dejure.org/1996,662)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1996 - 1 BvL 15/91 (https://dejure.org/1996,662)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 (https://dejure.org/1996,662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    NATO-Betriebsvertretungen

  • openjur.de

    NATO-Betriebsvertretungen

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Mitwirkung der Betriebsvertretungen der Zivilbeschäftigten bei den in Deutschland stationierten NATO-Truppen an Personalentscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvertretungen der Zivilbeschäftigten der NATO-Truppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvertretung: Mitwirkung bei den in Deutschland stationierten NATO- Truppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 39
  • NJW 1997, 1359
  • NVwZ 1997, 681 (Ls.)
  • NZA 1997, 263
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein kann es bei Einstellungen nur eine eingeschränkte Mitbestimmung geben, bei der der Behörde nach Durchführung des förmlichen Mitbestimmungsverfahrens das Letztentscheidungsrecht verbleibt (BVerfGE 93, 37).

    Die Vorlage ist auch nicht in der Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (BVerfGE 93, 37) unzulässig geworden.

    Auch wenn deren Spruch aus verfassungsrechtlichen Gründen keine bestimmende, sondern nur empfehlende Kraft entfaltet (vgl. BVerfGE 93, 37), so erwächst daraus der Vertretung doch ein erheblich größerer Einfluß als bei bloßer Mitwirkung.

    Das gilt insbesondere dann, wenn man die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (BVerfGE 93, 37) verfassungsrechtlich gebotenen Korrekturen am Bundespersonalvertretungsgesetz in Rechnung stellt.

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    Das Grundgesetz gestattet in diesem zeitgeschichtlichen Zusammenhang eine schrittweise Annäherung an eine volle Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Gebote, solange eine uneingeschränkte Beachtung nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 4, 157 ; 15, 337 ).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    Das Grundgesetz gestattet in diesem zeitgeschichtlichen Zusammenhang eine schrittweise Annäherung an eine volle Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Gebote, solange eine uneingeschränkte Beachtung nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 4, 157 ; 15, 337 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    Bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen unterliegt der Gesetzgeber daher regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ).
  • ArbG Kaiserslautern, 02.08.1991 - 3 BV 11/91
    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 2. August 1991 (3 BV 11/91) -.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    Gesetze, mit denen gemäß Art. 59 Abs. 2 GG einem völkerrechtlichen Vertrag zugestimmt wird, sind vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG überprüfbar (BVerfGE 29, 348 ; 72, 200 ).
  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    Gesetze, mit denen gemäß Art. 59 Abs. 2 GG einem völkerrechtlichen Vertrag zugestimmt wird, sind vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG überprüfbar (BVerfGE 29, 348 ; 72, 200 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91
    Für die vorgesehene Differenzierung müssen Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ).
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