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   BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97   

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https://dejure.org/2002,372
BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 (https://dejure.org/2002,372)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 (https://dejure.org/2002,372)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 (https://dejure.org/2002,372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes - Gewährung von Kindergeld

  • Judicialis

    BKGG § 3 Abs. 1; ; BKGG § ... 3 Abs. 2; ; BKGG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; BKGG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; BKGG § 3 Abs. 2 Satz 3; ; BKGG § 3 Abs. 3; ; BKGG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; BKGG § 3 Abs. 3 Satz 2; ; BKGG § 3 Abs. 4 Satz 2; ; BKGG § 10; ; BKGG § 10 Abs. 1; ; BKGG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; BKGG § 10 Abs. 2; ; BKGG § 10 Abs. 3; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 5; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 3 Abs. 3 S. 1
    Freie Bestimmung des Kindgeldberechtigten unter nicht verheirateten Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht in den Jahren 1994 und 1995

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht in den Jahren 1994 und 1995

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Ungleiche Behandlung bei Kindergeld war verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 166
  • NJ 2003, 136
  • FamRZ 2003, 151
  • DVBl 2003, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG - 1 BvL 16/97 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    - 1 BvL 16/95 - - 1 BvL 17/95 - - 1 BvL 16/97 -.

    - 1 BvL 16/97 -.

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens im Normenkontrollverfahren 1 BvL 16/97 lebte mit der Mutter seines Sohnes M. in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

    Umgekehrt ging der Zählkindervorteil anderen Eltern selbst dann verloren, wenn - wie im Ausgangsfall zum Verfahren 1 BvL 16/97 - Kinder aus der früheren Verbindung in den Haushalt aufgenommen waren und Personensorge für sie bestand.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Er hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ).

    Demgemäß lässt sich aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Dem Gesetzgeber steht Gestaltungsfreiheit bei der Entscheidung darüber zu, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ).

    Er hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Für ihn ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ).

    Bei einer Ungleichbehandlung von unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehenden Familien, zu denen auch nicht verheiratete Eltern mit ihren Kindern gehören, ist daher zu prüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Er hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ).

    Demgemäß lässt sich aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    e) Dieses Ergebnis lässt sich auch nicht mit der Befugnis des Gesetzgebers zur Pauschalisierung bei Massenerscheinungen (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 101, 297 ) rechtfertigen.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Dabei kommt dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    e) Dieses Ergebnis lässt sich auch nicht mit der Befugnis des Gesetzgebers zur Pauschalisierung bei Massenerscheinungen (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 101, 297 ) rechtfertigen.
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Dem Gesetzgeber steht Gestaltungsfreiheit bei der Entscheidung darüber zu, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Die Ausgangsverfahren bleiben ausgesetzt, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Norm durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 22/95

    Aufhebung der Kindergeldbewilligung - Berechtigtenbestimmung für den Erhalt von

  • SG Magdeburg, 31.05.1995 - S 5 Kg 33/94
  • SG Magdeburg, 31.05.1995 - S 5 Kg 31/94
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Gleiches gilt, wenn sich eine gesetzliche Regelung innerhalb der Gruppe der Familien zu Lasten bestimmter Familienkonstellationen nachteilig auswirkt (vgl. BVerfGE 106, 166 ; 127, 263 ).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Dem Gesetzgeber ist bei der Wahrnehmung einer Schutzpflicht regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 88, 203 ; 106, 166 ; 121, 317 ; 156, 224 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 48 ff.).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Soweit eine Privilegierung der Ehe darauf beruht, dass aus ihr Kinder hervorgehen, ist die verfassungsrechtlich zulässige und geforderte Förderung von Eltern im Übrigen in erster Linie Gegenstand des Grundrechtsschutzes der Familie und als solche nicht auf verheiratete Eltern beschränkt (vgl. BVerfGE 106, 166 ; 112, 50 ; 118, 45 ).
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