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   BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,246
BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69 (https://dejure.org/1969,246)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1969 - 1 BvL 19/69 (https://dejure.org/1969,246)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1969 - 1 BvL 19/69 (https://dejure.org/1969,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 167
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 12/67

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69
    Es bestünden zwar - entgegen der vom Landgericht Saarbrücken im Vorlageverfahren 1 BvL 12/67 vertretenen Auffassung - keine Bedenken dagegen, daß der Gesetzgeber die ursprüngliche Fassung des § 4 Abs. 1 e BEG durch das BEG-Schlußgesetz überhaupt geändert und eine neue - einschränkende - Regelung für diejenigen vertriebenen Verfolgten eingeführt habe, die erst nach dem Inkrafttreten des BEG-Schlußgesetzes in den Geltungsbereich des BEG zugezogen sind und noch zuziehen.

    In ihrem Namen hat der Bundesfinanzminister unter Verweisung auf Stellungnahmen zur Vorlage des Landgerichts Saarbrücken (1 BvL 12/67) ausgeführt:.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69
    Der Bürger kann mit dem Fortbestand einer Vorschrift nicht mehr rechnen, wenn der Bundestag eine Rechtsänderung beschlossen hat, die schon für einen Zeitraum gelten soll, der vor der Verkündung der neuen Vorschrift liegt (BVerfGE 13, 261 (273); 14, 288 (298); 23, 12 (33)).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69
    Der Bürger kann mit dem Fortbestand einer Vorschrift nicht mehr rechnen, wenn der Bundestag eine Rechtsänderung beschlossen hat, die schon für einen Zeitraum gelten soll, der vor der Verkündung der neuen Vorschrift liegt (BVerfGE 13, 261 (273); 14, 288 (298); 23, 12 (33)).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69
    Der Bürger kann mit dem Fortbestand einer Vorschrift nicht mehr rechnen, wenn der Bundestag eine Rechtsänderung beschlossen hat, die schon für einen Zeitraum gelten soll, der vor der Verkündung der neuen Vorschrift liegt (BVerfGE 13, 261 (273); 14, 288 (298); 23, 12 (33)).
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