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   BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15   

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https://dejure.org/2017,42760
BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 (https://dejure.org/2017,42760)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 (https://dejure.org/2017,42760)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 (https://dejure.org/2017,42760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Vorlagen in Bezug auf die Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 80 Abs 1 BVerfGG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 19 Abs 1 SGB 2
    Unzulässigkeit zweier Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 13.05.2011, insb im Hinblick auf die Bestimmtheit der Vorschrift (Erstattung "angemessener" Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Fehlen einer Satzung iSd §§ ...

  • rewis.io

    Unzulässigkeit zweier Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 13.05.2011, insb im Hinblick auf die Bestimmtheit der Vorschrift (Erstattung "angemessener" Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Fehlen einer Satzung iSd §§ ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit zweier Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 13.05.2011, insb im Hinblick auf die Bestimmtheit der Vorschrift (Erstattung "angemessener" Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Fehlen einer Satzung iSd §§ ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Sie errechnet sich aus dem Produkt von angemessener Wohnfläche und dem angemessenen Mietzins pro Quadratmeter ("Produkttheorie"; BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Maßstab für den Faktor des angemessenen Mietzinses seien "Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt" im räumlichen Vergleichsraum (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 24; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Eine Datenermittlung, die diese Mindestanforderungen erfüllt, wird als "schlüssiges Konzept" bezeichnet (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris, Rn. 18 f.; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 20).

    Entscheidet ein Grundsicherungsträger über die Kosten der Unterkunft, ohne ein schlüssiges Konzept erstellt zu haben, muss er im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die unterbliebene Datenerhebung und Datenaufbereitung nachholen (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris, Rn. 26; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Ist es unmöglich, nachträglich ein schlüssiges Konzept zu erstellen, zieht das Bundessozialgericht die Tabellenhöchstwerte nach dem Wohngeldgesetz heran (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris, Rn. 27), wobei es diese um einen abstrakt-generellen Sicherheitszuschlag von 10 % erhöht (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R -, juris, Rn. 22; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 30).

    Für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sollen weiterhin die einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt maßgeblich sein (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 24; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Eine Datenermittlung, die diese Mindestanforderungen erfüllt, wird als "schlüssiges Konzept" bezeichnet (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris, Rn. 18 f.; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 20).

    Entscheidet ein Grundsicherungsträger über die Kosten der Unterkunft, ohne ein schlüssiges Konzept erstellt zu haben, muss er im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die unterbliebene Datenerhebung und Datenaufbereitung nachholen (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris, Rn. 26; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Ist es unmöglich, nachträglich ein schlüssiges Konzept zu erstellen, zieht das Bundessozialgericht die Tabellenhöchstwerte nach dem Wohngeldgesetz heran (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R -, juris, Rn. 27), wobei es diese um einen abstrakt-generellen Sicherheitszuschlag von 10 % erhöht (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R -, juris, Rn. 22; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Das Gericht würdigt auch die aus dem Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (BVerfGE 125, 175 ) resultierenden Bestimmtheitsanforderungen an eine gesetzgeberische Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

    Es geht zutreffend davon aus, dass das Grundgesetz selbst keinen exakt bezifferbaren Anspruch zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz in Deutschland vorgibt (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ) und kommt in Auseinandersetzung mit weiterer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis, dass sich dieses bisher nicht mit der Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II befasst habe.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Maßstab für den Faktor des angemessenen Mietzinses seien "Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt" im räumlichen Vergleichsraum (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 24; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sollen weiterhin die einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt maßgeblich sein (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R -, juris, Rn. 24; Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Für die Bestimmung des Berechnungsfaktors der angemessenen Wohnfläche zieht das Bundessozialgericht die Werte heran, welche die Bundesländer aufgrund von § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festgesetzt haben (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, juris, Rn. 15 ff.).

    Dieser Vergleichsraum müsse ausreichend groß sein, um eine Ghettobildung zu vermeiden (so BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 131, 1 ; 131, 88 ).

    Es muss erkennbar sein, dass eine ausreichende Konkretisierung des Regelungsgehalts der Vorschrift im Wege der juristischen Auslegungsmethoden nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 131, 88 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Es wäre daher vor dem Hintergrund der Regelungsgeschichte und Regelungssystematik und angesichts der anerkannten Möglichkeit des Gesetzgebers, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 102, 254 ), näher zu begründen gewesen, warum diese gesetzgeberische Weichenstellung eine verfassungskonforme Auslegung der Ausgangsregelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht tragen können soll, zumal der Gesetzgeber dadurch, dass er in § 22a Abs. 1 SGB II für Länder, Kreise und kreisfreie Städte lediglich die Möglichkeit einer näheren Ausgestaltung auf Satzungsebene einräumt, zu erkennen gibt, dass er die gesetzliche Regelung in § 22 SGB II vor dem Hintergrund der sozialgerichtlichen Rechtsprechung für hinreichend bestimmt hält.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Es geht zutreffend davon aus, dass das Grundgesetz selbst keinen exakt bezifferbaren Anspruch zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz in Deutschland vorgibt (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ) und kommt in Auseinandersetzung mit weiterer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis, dass sich dieses bisher nicht mit der Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II befasst habe.
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Es geht zutreffend davon aus, dass das Grundgesetz selbst keinen exakt bezifferbaren Anspruch zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz in Deutschland vorgibt (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ) und kommt in Auseinandersetzung mit weiterer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Ergebnis, dass sich dieses bisher nicht mit der Verfassungsmäßigkeit von § 22 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II befasst habe.
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2017 - 1 BvL 2/15
    Insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 131, 1 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 41/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Gegen die Verwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs bestehen keine durchgreifenden Bedenken, zumal zur Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals der Angemessenheit des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auch die Regelungen der §§ 22a bis 22c SGB II zu berücksichtigen sind (BVerfG vom 6.10.2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 - RdNr 17; BSG vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R - BSGE 125, 29 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 93 , RdNr 17 f) .
  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

    Insofern sind nunmehr - wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 6.10.2017 (1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15) ausgeführt hat - die vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (BGBl I 453) eingefügten Regelungen der §§ 22a bis 22c SGB II zu beachten.

    Trotz verbleibender Entscheidungsspielräume werde die Auslegung des § 22 Abs. 1 SGB II durch das Regelungssystem der §§ 22a bis 22c SGB II gesetzlich begrenzt (BVerfG vom 6.10.2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 - juris RdNr 17) .

    Durch diese Regelung wird die Auslegung des § 22 Abs. 1 SGB II gesetzlich begrenzt (vgl BVerfG vom 6.10.2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15).

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Gegen die Verwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs bestehen keine durchgreifenden Bedenken, zumal zur Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals der Angemessenheit des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auch die Regelungen der §§ 22a bis 22c SGB II zu berücksichtigen sind (BVerfG vom 6.10.2017 - 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15 - RdNr 17; BSG vom 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R - BSGE 125, 29 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 93 , RdNr 17 f) .
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