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   BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67   

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BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67 (https://dejure.org/1970,209)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1970 - 1 BvL 2/67 (https://dejure.org/1970,209)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 BvL 2/67 (https://dejure.org/1970,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; WPflG § 19 Abs. 8 Satz 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 51
  • NJW 1970, 1732
  • DB 1970, 1692
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Regelung von Ansprüchen im Bereich der darreichenden Verwaltung weiter als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (BVerfGE 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216); 22, 100 (103); 23, 258 (264)).

    Begrenzt der Gesetzgeber den für die Vergünstigung in Betracht kommenden Personenkreis nach sozialpolitischen Gesichtspunkten, so liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht vor, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (BVerfGE 12, 354 (367); 17, 122 (131); 17, 210 (216 f.); Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63, 1 BvL 27/64 -).

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Regelung von Ansprüchen im Bereich der darreichenden Verwaltung weiter als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (BVerfGE 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216); 22, 100 (103); 23, 258 (264)).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Begrenzt der Gesetzgeber den für die Vergünstigung in Betracht kommenden Personenkreis nach sozialpolitischen Gesichtspunkten, so liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht vor, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (BVerfGE 12, 354 (367); 17, 122 (131); 17, 210 (216 f.); Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63, 1 BvL 27/64 -).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Ist sie verfassungswidrig, so wird das Verwaltungsgericht jedenfalls eine andere Entscheidung treffen müssen, sei es, daß es den Anspruch dem Grunde nach zuerkennt, sei es, daß es das Verfahren aussetzt, um abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat (BVerfGE 15, 46 (76 f.); 22, 349 (363); 23, 74 (78); 23, 135 (142 f.); 24, 220 (224)).
  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66

    Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung -

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 12. Juni 1969 (BVerwGE 32, 158 ) die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung bejaht.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Regelung von Ansprüchen im Bereich der darreichenden Verwaltung weiter als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (BVerfGE 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216); 22, 100 (103); 23, 258 (264)).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Begrenzt der Gesetzgeber den für die Vergünstigung in Betracht kommenden Personenkreis nach sozialpolitischen Gesichtspunkten, so liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht vor, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (BVerfGE 12, 354 (367); 17, 122 (131); 17, 210 (216 f.); Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63, 1 BvL 27/64 -).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Ist sie verfassungswidrig, so wird das Verwaltungsgericht jedenfalls eine andere Entscheidung treffen müssen, sei es, daß es den Anspruch dem Grunde nach zuerkennt, sei es, daß es das Verfahren aussetzt, um abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat (BVerfGE 15, 46 (76 f.); 22, 349 (363); 23, 74 (78); 23, 135 (142 f.); 24, 220 (224)).
  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Ist sie verfassungswidrig, so wird das Verwaltungsgericht jedenfalls eine andere Entscheidung treffen müssen, sei es, daß es den Anspruch dem Grunde nach zuerkennt, sei es, daß es das Verfahren aussetzt, um abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat (BVerfGE 15, 46 (76 f.); 22, 349 (363); 23, 74 (78); 23, 135 (142 f.); 24, 220 (224)).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Regelung von Ansprüchen im Bereich der darreichenden Verwaltung weiter als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (BVerfGE 11, 50 (60); 12, 151 (166); 17, 210 (216); 22, 100 (103); 23, 258 (264)).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Die Wahrnehmung derartiger Termin ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG) bzw. liegt bei einem Beteilten sogar in dessen Eigeninteresse.

    Wenn der Gesetzgeber gleichwohl eine Entschädigung ermöglicht, hat er dabei, da es sich um Ansprüche im Bereich der darreichenden Verwaltung handelt, eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - m.w.N.).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn der Gesetzgeber wie hier für Nachteile, die dem Bürger als Folge der Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten entstehen, einen Ausgleich gewährt, zu dem er verfassungsmäßig nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 29, 51 [56]).
  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 15 RF 9/16

    Höhe der Entschädigung wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin

    Die Wahrnehmung derartiger Termine ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (vgl. dessen Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG), an die sich der Senat gebunden fühlt, verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren bzw. liegt bei einem Beteiligten sogar in dessen Eigeninteresse.

    Wenn der Gesetzgeber gleichwohl eine Entschädigung ermöglicht, hat er dabei, da es sich um Ansprüche im Bereich der darreichenden Verwaltung handelt, eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - m. w. N.), so dass eine Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten, wie es der Gesetzgeber beispielsweise bei der Höhe des Stundensatzes getan hat, auch durch die gebotene pauschale und rein auf eine zeitliche Überschneidung abstellende Betrachtungsweise nicht zu beanstanden ist (vgl. auch Beschluss des Senats vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12).

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Unterhaltssicherung eines Wehrpflichtigen

    Ist § 10 Abs. 2 Nr. 1 USG nichtig, wird das Gericht eine andere Entscheidung treffen müssen, sei es, daß es den Anspruch dem Grunde nach zuerkennt, sei es, daß es den Rechtsstreit aussetzt, um eine Neuregelung des Gesetzgebers abzuwarten (BVerfGE 29, 51 [55]; ständige Rechtsprechung).

    Art. 3 Abs. 1 GG beläßt dem Gesetzgeber gerade dann eine weite Gestaltungsfreiheit, wenn er - wie in §§ 1 ff. USG - dem Bürger einen Anspruch auf staatliche Leistungen einräumt (BVerfGE 11, 50 [60]; 29, 51 [56], ständige Rechtsprechung).

    Begünstigt der Gesetzgeber dabei einzelne Gruppen, dann verletzt er die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG nicht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und wenn die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (BVerfGE 29, 51 [56]; 31, 212 [218]; ständige Rechtsprechung).

  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16

    Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht

    Die Wahrnehmung einer derartigen Aufgabe ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG).

    Wenn der Gesetzgeber gleichwohl eine Entschädigung ermöglicht, hat er dabei, da es sich um Ansprüche im Bereich der darreichenden Verwaltung handelt, eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - m. w. N.).

  • LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts

    Die Wahrnehmung einer derartigen Aufgabe ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG).

    Wenn der Gesetzgeber gleichwohl eine Entschädigung ermöglicht, hat er dabei, da es sich um Ansprüche im Bereich der darreichenden Verwaltung handelt, eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - m. w. N.).

  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

    Es muß sich aus dem Sachverhalt, den die differenzierende Regelung zum Gegenstand hat, gerade für sie ein sachlich vertretbarer Grund anführen lassen (vgl. BVerfGE 17, 122 f. (LS); 19, 1 (8); 29, 51 (56)).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Es steht hier nicht zur Prüfung, wie weit die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Regelung von Sozialleistungen im allgemeinen und bei der Kriegsopferversorgung im besonderen reicht (vgl. dazu BVerfGE 17, 210 (216); 26, 16 (31); 27, 253 (283, 291); 29, 51 (56)).
  • LSG Bayern, 08.03.2016 - L 15 SF 209/15

    Keine Entschädigung bei einem pannenbedingten Nichterscheinen bei Gericht

    Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn der Gesetzgeber wie hier für Nachteile, die dem Bürger als Folge der Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten entstehen, einen Ausgleich gewährt, zu dem er verfassungsmäßig nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 29, 51 (56)).
  • LSG Bayern, 10.03.2016 - L 15 RF 3/16

    Keine Entschädigung bei Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung wegen eines

    Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn der Gesetzgeber wie hier für Nachteile, die dem Bürger als Folge der Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten entstehen, einen Ausgleich gewährt, zu dem er verfassungsmäßig nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 29, 51 (56)).
  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72

    Ansprüche eines in den USA lebenden Ruhestandsbeamten mit US-Staatsangehörigkeit

  • VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20

    Keine Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Leistungsklage; Deckelung der

  • BFH, 23.01.1981 - VI R 214/77

    Eheschließung - Veranlagung - Veranlagungszeitraum - Ehegatte

  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 87.80

    Mutterschutzrecht - Mutterschutz - Kündigungsverbot, absolutes - während des

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

  • BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76

    Anspruch auf Vertreibungsschaden wegen aus rassischen Gründen unterbliebener

  • BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 57.70
  • BSG, 25.08.1987 - 11a RA 32/86

    Altersversorgung - Unterschiedliche Auswirkung - Wehrübungen

  • FG Düsseldorf, 13.11.2001 - 18 K 1922/01

    Kindergeld; Afghanischer Staatsbürger; Ausländer; Anspruchsausschluss;

  • VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 70/79

    Übernahme der Fahrkosten - Krankenkasse - Anspruch auf Familienhilfe

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 19/92
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 89/78
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