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   BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75   

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https://dejure.org/1977,131
BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75 (https://dejure.org/1977,131)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1977 - 1 BvL 23/75 (https://dejure.org/1977,131)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 1 BvL 23/75 (https://dejure.org/1977,131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - "Parallelstudium"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 393
  • NJW 1977, 1913
  • DÖV 1977, 710
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Diese gesetzgeberische Gestaltungspflicht folgt nicht allein aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl dazu BVerfGE 9, 83 (87); 20, 150 (158)), sondern vor allem daraus, daß es sich hier um die Einschränkung einer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition handelt, die in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (vgl BVerfGE 33, 125 (157ff); 33, 303 (336f, 345ff); 41, 251 (259ff).

    Dies kann nicht durch die Gerichte geschehen, weil sie damit einen Akt der Rechtsetzung vornehmen würden, der dem Gesetzgeber obliegt (vgl BVerfGE 8, 71 (78); 9, 83 (87); 20, 150 (160); 34, 165 (200)).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Diese gesetzgeberische Gestaltungspflicht folgt nicht allein aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl dazu BVerfGE 9, 83 (87); 20, 150 (158)), sondern vor allem daraus, daß es sich hier um die Einschränkung einer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition handelt, die in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (vgl BVerfGE 33, 125 (157ff); 33, 303 (336f, 345ff); 41, 251 (259ff).

    Dies kann nicht durch die Gerichte geschehen, weil sie damit einen Akt der Rechtsetzung vornehmen würden, der dem Gesetzgeber obliegt (vgl BVerfGE 8, 71 (78); 9, 83 (87); 20, 150 (160); 34, 165 (200)).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Diese gesetzgeberische Gestaltungspflicht folgt nicht allein aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl dazu BVerfGE 9, 83 (87); 20, 150 (158)), sondern vor allem daraus, daß es sich hier um die Einschränkung einer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition handelt, die in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (vgl BVerfGE 33, 125 (157ff); 33, 303 (336f, 345ff); 41, 251 (259ff).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Diese gesetzgeberische Gestaltungspflicht folgt nicht allein aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl dazu BVerfGE 9, 83 (87); 20, 150 (158)), sondern vor allem daraus, daß es sich hier um die Einschränkung einer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition handelt, die in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (vgl BVerfGE 33, 125 (157ff); 33, 303 (336f, 345ff); 41, 251 (259ff).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Dies kann nicht durch die Gerichte geschehen, weil sie damit einen Akt der Rechtsetzung vornehmen würden, der dem Gesetzgeber obliegt (vgl BVerfGE 8, 71 (78); 9, 83 (87); 20, 150 (160); 34, 165 (200)).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Diese gesetzgeberische Gestaltungspflicht folgt nicht allein aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl dazu BVerfGE 9, 83 (87); 20, 150 (158)), sondern vor allem daraus, daß es sich hier um die Einschränkung einer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition handelt, die in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (vgl BVerfGE 33, 125 (157ff); 33, 303 (336f, 345ff); 41, 251 (259ff).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Diese Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit und die ihr zugrunde liegende Würdigung erscheint zumindest vertretbar; sie ist daher für die Zulässigkeit der Vorlage maßgebend (vgl BVerfGE 7, 171 (175) stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Denn dieses Recht wird - wie das Bundesverfassungsgericht bereits im zweiten Numerus-clausus-Urteil angedeutet hat (BVerfGE 43, 291 (Dritter Teil B III 2) = NJW 1977 S 569 (575)) und wie auch das vorlegende Gericht, das Kultusministerium Baden-Württemberg und die im Ausgangsverfahren verklagte Universität zutreffend darlegen - durch ein Erststudium nicht verbraucht, sondern umfaßt im Grundsatz auch die Ausbildung für einen weiteren Beruf in Gestalt eines gleichzeitigen oder anschließenden Zweitstudiums.
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
    Dies kann nicht durch die Gerichte geschehen, weil sie damit einen Akt der Rechtsetzung vornehmen würden, der dem Gesetzgeber obliegt (vgl BVerfGE 8, 71 (78); 9, 83 (87); 20, 150 (160); 34, 165 (200)).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Die Grenzen einer solchen Auslegung sind indes erreicht, wenn durch sie der wesentliche Inhalt der gesetzlichen Regelung erst geschaffen werden müsste (BVerfGE 8, 71, 78 f.; 45, 393, 400); es steht den Fachgerichten insbesondere in Fällen, in denen der Gesetzgeber unterschiedliche Möglichkeiten zu einer verfassungskonformen Neuregelung hat, nicht zu, die gesetzgeberische Aufgabe der Rechtssetzung zu übernehmen (BVerfGE 72, 51, 62 f.; 100, 313, 396; vgl. auch BVerfGE 8, 71, 79).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

    Dessen ungeachtet folgt aus dem Vorbehalt des Parlamentsgesetzes der Grundsatz, dass der Gesetzgeber seinen Einfluss auf den Inhalt des zu erlassenden Satzungsrechts nicht gänzlich preisgeben darf (zum Ganzen: BVerfG, Beschlüsse vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 , vom 22. Juni 1977 - 1 BvL 23/75 - BVerfGE 45, 393 und vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - BVerfGE 111, 191 ; BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2006 - 8 C 13.05 - BVerwGE 125, 68 Rn. 13 und vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133 Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Sie beschränken sich - der Rechtsstellung von Bewerbern um kontingentierte Zulassungen in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 45, 393 ; 85, 36 ; 97, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2001 - 1 BvR 1282/99 -, DVBl 2002, S. 400 ; vgl. auch BVerwGE 42, 296 ; 64, 238 ; 139, 210 ; BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24/82 -, NVwZ 1984, S. 585) vergleichbar - von vornherein auf eine chancengleiche Teilhabe an der Verteilung der zahlenmäßig begrenzten Optionsmöglichkeiten.

    Unter diesen Voraussetzungen kann ein materieller Zulassungsanspruch in Knappheitssituationen zu einem Anspruch auf chancengerechte Teilhabe am Verfahren reduziert werden, wobei die sachgerechte, rechtswahrende und faire Ausgestaltung des Verteilungsverfahrens der Minderung der Eingriffsintensität dient (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 45, 393 ; 54, 173 ; 73, 280 ; 85, 36 ; BVerfGK 1, 292 ).

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