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   BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83   

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BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83 (https://dejure.org/1984,812)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.1984 - 1 BvL 23/83 (https://dejure.org/1984,812)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 1984 - 1 BvL 23/83 (https://dejure.org/1984,812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 265
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    In seinen Gründen müssen der Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend dargelegt sein (vgl. etwa BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400)).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    Jedenfalls aber macht der Beschluß nicht deutlich, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der Vorschrift im Ausgangsverfahren zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 (306)).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    Auch diesen Erfordernissen konnte nicht durch weitgehende Bezugnahme auf die Klageschrift entsprochen werden (vgl. BVerfGE 22, 175 (177)).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    Wie bei Verfassungsmäßigkeit der Norm entschieden werden soll, gibt das Gericht überhaupt nicht an; dies ist um so weniger entbehrlich, als eine Verpflichtung der Klägerin, für ihr öffentliches Baudarlehen künftig Zinsen zu entrichten, erst noch durch die - aufgrund der Ermächtigung in § 18 a WoBindG ergangene - Verordnung der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Eigentumsmaßnahmen (1. ZinsVO) konkretisiert werden mußte (vgl. BVerfGE 51, 401 (403 f.)).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    In seinen Gründen müssen der Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend dargelegt sein (vgl. etwa BVerfGE 37, 328 (333 f.); 48, 396 (400)).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    Ganz allgemein läßt der Vorlagebeschluß auch eine Darstellung der Rechtslage nach einfachem Recht vermissen (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 50, 290 (322)).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    Fraglich ist schon, ob diese Rechtsvorschrift genau genug bezeichnet ist: Weder aus dem Wortlaut des Vorlagebeschlusses noch aus seinem Gesamtzusammenhang läßt sich klar entnehmen, welche Teilregelungen der neuen Fassung von § 18 a WoBindG das Gericht für verfassungswidrig hält (vgl. BVerfGE 53, 257 (287)).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    In einem Vorlagebeschluß müssen der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab angegeben und die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 265 (282)).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
    Ganz allgemein läßt der Vorlagebeschluß auch eine Darstellung der Rechtslage nach einfachem Recht vermissen (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 50, 290 (322)).
  • BFH, 09.11.2017 - III R 10/16

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

    Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung überzeugt ist (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1984  1 BvL 23/83, BVerfGE 66, 265, unter B.2.; BVerfG-Beschlüsse vom 28. April 2011  1 BvL 1/10, juris, unter II.1.; vom 6. April 1989  2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, unter B.1., und vom 22. September 2009  2 BvL 3/02, BVerfGE 124, 251, unter B.2.a).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13

    Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung

    Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung überzeugt ist (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1984  1 BvL 23/83, BVerfGE 66, 265, unter B.2.; BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1989  2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, unter B.1., und vom 22. September 2009  2 BvL 3/02, BVerfGE 124, 251, unter B.2.a).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Das vorlegende Gericht hat zwar in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügenden Weise seine Überzeugung dargelegt, dass und aus welchen Gründen es die Anwendung der vorgelegten Rechtsvorschriften für verfassungswidrig hält (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 66, 265 ; 84, 160 ; 86, 52 ).
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