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   BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76   

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https://dejure.org/1978,188
BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 (https://dejure.org/1978,188)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 (https://dejure.org/1978,188)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 1978 - 1 BvL 24/76 (https://dejure.org/1978,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 29
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    a) Das Bundesverfassungsgericht kann einen verfassungswidrigen Rechtszustand vorübergehend hinnehmen, um eine Lage zu vermeiden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch ferner stünde als der bisherige Zustand (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 48, 29 ; 85, 386 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an, sofern dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 57, 295 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 126, 77 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 138, 1 ; 141, 1 ) oder es sich um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 48, 29 ; 67, 26 ; 69, 150 ; 78, 165 ; 89, 144 ; 131, 1 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16

    Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf

    Diese ist für den Fall anerkannt, dass eine Norm (wie hier § 44 Abs. 6 LHG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, dass ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: der Satzung der Antragsgegnerin) entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, unter Hinweis auf Beschlüsse vom 18.10.1966 - 2 BvL 28/64 -, BVerfGE 20, 296, 303, vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 -, BVerfGE 32, 346, 358, und vom 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 -, BVerfGE 48, 29, 35 ff., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; Beschlüsse vom 24.02.1971 - 1 BvR 438/68 -, BVerfGE 30, 227, 240 f., und vom 25.01.1972 - 1 BvL 30/69 -, BVerfGE 32, 260, 266 f., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfG, Beschlüsse vom 17.06.1953 - 1 BvL 122/52 -, BVerfGE 2, 341, 345, und vom 19.10.1966 - 1 BvL 24/65 -, BVerfGE 20, 312, 316 f.).
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