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   BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76   

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https://dejure.org/1978,279
BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76 (https://dejure.org/1978,279)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1978 - 1 BvL 26/76 (https://dejure.org/1978,279)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 1 BvL 26/76 (https://dejure.org/1978,279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im Ausland lebender und im spanischen Bürgerkrieg auf republikaniuscher Seite gekämpft habenden Deutscher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 48, 281
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
    Der Gesetzgeber hat hierbei eine weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 38, 154 [166] und st. Rspr).

    Sie dienen dem Ausgleich für das dem Staat an Gesundheit und Leben gebrachte besondere Opfer (vgl. BVerfGE 17, 38 [46,49]; 38, 154 [164]).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
    Sie dienen dem Ausgleich für das dem Staat an Gesundheit und Leben gebrachte besondere Opfer (vgl. BVerfGE 17, 38 [46,49]; 38, 154 [164]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
    Der Gesetzgeber hat hierbei eine weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 38, 154 [166] und st. Rspr).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
    Indessen kann der Gesetzgeber Lebensverhältnisse dann unterschiedlich ordnen, wenn sich dafür vernünftige, sich aus der Natur der Sache ergebende oder sonstwie einleuchtende Gründe finden lassen, so daß die Regelung nicht als willkürlich bezeichnet werden kann (vgl. BVerfGE 1, 14 [52] und st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
    Der Begriff der Heimat bezieht sich nur auf die örtliche Herkunft (vgl. BVerfGE 5, 17 [22]), schließt also Differenzierungen unter dem Gesichtspunkt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts nicht aus.
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 4, 219 [243 f.]; 19, 354 [367]).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 4, 219 [243 f.]; 19, 354 [367]).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Denn das Opferentschädigungsgesetz ist eines von vielen Gesetzen, die - zumeist als gesetzlich normierte Aufopferungsansprüche (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 1978 - 1 BvL 26/76 - BVerfGE 48, 281 ) - auf das gesamte Leistungssystem des im Bundesversorgungsgesetz normierten Kriegsopferfürsorgerechts mit seinen verschiedenen Einzelansprüchen verweisen.
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Nur mit solchen Vorschriften hat sich das Bundesverfassungsgericht bisher befasst (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 13, 31 ; 23, 258 ; 48, 281 ; 92, 26 ).

    Eine Benachteiligung oder Bevorzugung wegen der "Heimat" ist vielmehr immer dann gegeben, wenn eine Regelung an die örtliche Herkunft im Sinne von Geburt oder Ansässigkeit anknüpft (so BVerfGE 5, 17 ; 23, 258 ; 48, 281 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
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