Rechtsprechung
   BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,137
BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08 (https://dejure.org/2011,137)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2011 - 1 BvL 3/08 (https://dejure.org/2011,137)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 (https://dejure.org/2011,137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 267 Abs 1 AEUV, Art 288 Abs 2 AEUV, Art 288 Abs 3 AEUV
    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 267 Abs 1 AEUV, Art 288 Abs 2 AEUV, Art 288 Abs 3 AEUV
    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorlage eines das Recht der Europäischen Union durchsetzenden Gesetzes nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    GG Art. 100; AEUV Art. 267
    Vorlagepflicht an den EuGH

  • rewis.io

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vorlage eines das Recht der Europäischen Union durchsetzenden Gesetzes nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit der Vorlage des FG des Landes Sachsen-Anhalt, ob der in § 2 Satz 2 Nr. 4 InvZulG i. d. F. des StEntlG 1999 vorgesehene rückwirkende Ausschluss der Gewährung einer Investitionszulage für vor dem 28. September 1998 getroffene Investitionsentscheidungen wegen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Investitionszulage 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der Europäischen Union umsetzt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der Europäischen Union umsetzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsetzung von EU-Recht und die deutsche Normenkontrolle

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht verweist auf EuGH

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Konkrete Normenkontrolle bei Gesetz zur Umsetzung von Europarecht

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der EU umsetzt

  • DER BETRIEB (Kurzinformation und Leitsatz)

    Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der EU umsetzt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eine konkreten Normenkontrolle bei europäischen Angelegenheiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 100 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 267 AEUV
    Wahlfreiheit und Subsidiarität zwischen Richtervorlagen an das BVerfG bzw. an den EuGH (Prof. Dr. Lothar Michael; ZIS 3/2012, S. 376-382)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 267, 288 AEUV
    Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle bei der Umsetzung von Unionsrecht

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 20 Abs 3, InvZulG § 2 S 2 Nr 4, EGEntsch 173/94, EG Art 93, EG Art 88, StEntlG 1999 Art 4
    Investitionen, Investitionszulagengesetz, Steuerentlastungsgesetz

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 129, 186
  • NJW 2012, 45
  • EuZW 2012, 232
  • FamRZ 2011, 1925
  • DB 2011, 2468
  • AnwBl 2012, 39
  • DÖV 2012, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    c) Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 88, 187 ; 105, 61 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Beschluss mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, dass und aus welchen Gründen das Gericht bei der Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 187 ; 105, 48 ; 105, 61 ).

    Das vorlegende Gericht muss im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 187 ; BVerfGK 14, 429 ).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie den Fachgerichten obliegt, sind sie auch zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts berufen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 89; ferner BVerfGE 126, 286 ).

    Diesem steht insoweit vielmehr ein weitergehendes Überprüfungsrecht zu (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 90).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht das Unterlassen einer Vorlage zum Europäischen Gerichtshof durch ein letztinstanzliches Gericht im Rahmen einer auf einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde lediglich auf eine unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kontrolliert (vgl. zuletzt BVerfGE 126, 286 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 [Tz. 104 f.] und vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 98).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Beschluss mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, dass und aus welchen Gründen das Gericht bei der Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 187 ; 105, 48 ; 105, 61 ).

    Das vorlegende Gericht muss im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 187 ; BVerfGK 14, 429 ).

    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 86, 71 ; BVerfGK 14, 429 ).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    a) Über die Anwendbarkeit von Unionsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden in Anspruch genommen wird, übt das Bundesverfassungsgericht - jenseits des hier nicht in Rede stehenden Ultra-vires- und Verfassungsidentitätsvorbehalts (vgl. dazu BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ) - seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Union generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ).

    Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie den Fachgerichten obliegt, sind sie auch zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts berufen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 89; ferner BVerfGE 126, 286 ).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht das Unterlassen einer Vorlage zum Europäischen Gerichtshof durch ein letztinstanzliches Gericht im Rahmen einer auf einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde lediglich auf eine unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kontrolliert (vgl. zuletzt BVerfGE 126, 286 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 [Tz. 104 f.] und vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 98).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    a) Über die Anwendbarkeit von Unionsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden in Anspruch genommen wird, übt das Bundesverfassungsgericht - jenseits des hier nicht in Rede stehenden Ultra-vires- und Verfassungsidentitätsvorbehalts (vgl. dazu BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ) - seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Union generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ).

    Auch eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie oder einen Beschluss in deutsches Recht umsetzt, wird insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Unionsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 125, 260 ).

  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    Das vorlegende Gericht muss im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 187 ; BVerfGK 14, 429 ).

    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 86, 71 ; BVerfGK 14, 429 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    c) Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 88, 187 ; 105, 61 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Beschluss mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, dass und aus welchen Gründen das Gericht bei der Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 187 ; 105, 48 ; 105, 61 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    Diese Pflicht der Instanzgerichte zur Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV korrespondiert mit der im Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht vorrangig den Fachgerichten zukommenden Kompetenz und Aufgabe, das einfache innerstaatliche Recht auszulegen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ) und gegebenenfalls die Auswirkungen des Unionsrechts auf eine einfachrechtliche innerstaatliche Rechtsvorschrift zu beurteilen.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    Auch eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie oder einen Beschluss in deutsches Recht umsetzt, wird insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Unionsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 125, 260 ).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
    Diese Pflicht der Instanzgerichte zur Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV korrespondiert mit der im Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht vorrangig den Fachgerichten zukommenden Kompetenz und Aufgabe, das einfache innerstaatliche Recht auszulegen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ) und gegebenenfalls die Auswirkungen des Unionsrechts auf eine einfachrechtliche innerstaatliche Rechtsvorschrift zu beurteilen.
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Die Verfassungsmäßigkeit einer nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegten Norm, die in Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ergangen ist, ist wegen der vom Bundesverfassungsgericht in Fällen vollständiger unionsrechtlicher Determinierung praktizierten Zurücknahme der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit nur dann entscheidungserheblich, wenn das Gesetz in Ausfüllung eines nationalen Umsetzungsspielraums ergangen ist (vgl. BVerfGE 129, 186 ).

    Das Gericht muss insoweit mit hinreichender Deutlichkeit begründen, dass einschlägiges Unionsrecht dem nationalen Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum belässt (vgl. BVerfGE 129, 186 ).

    Das Unionsrecht belässt vielmehr schon nach dem Wortlaut von § 5 der Rahmenvereinbarung zu RL 1999/70/EG den Mitgliedstaaten unzweifelhaft einen weiten Umsetzungsspielraum (zum "acte clair" vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, CILFIT, C-283/81, Slg 1982, I-3415, sowie BVerfGE 82, 159 ; 129, 186 ).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    aa) Dass in vollvereinheitlichten Materien des Unionsrechts die deutschen Grundrechte nicht anwendbar sind, entspricht für die Gültigkeitsprüfung dieser Normen ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 121, 1 ; 123, 267 ; 125, 260 ; 129, 78 ; 129, 186 ).

    Dementsprechend erkennt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung einen die Überprüfung an den Grundrechten des Grundgesetzes ausschließenden Anwendungsvorrang des Unionsrechts nur unter dem Vorbehalt an, dass der Grundrechtsschutz durch die stattdessen zur Anwendung kommenden Grundrechte der Union hinreichend wirksam ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 129, 186 ; stRspr).

    Erforderlich ist deshalb, dass der Schutz der Charta dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 129, 186 ; stRspr).

    Nach dem derzeitigen Stand des Unionsrechts - zumal unter Geltung der Charta - ist entsprechend ständiger Rechtsprechung davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 129, 186 ; stRspr).

    Es handelte sich um Fälle, in denen darüber zu entscheiden war, ob das Bundesverfassungsgericht die Wirksamkeit entweder von bestimmten Entscheidungen (vgl. etwa BVerfGE 129, 186 - Investitionszulagengesetz -) oder Rechtsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 73, 339 - Solange II - 102, 147 - Bananenmarktordnung -) der Union selbst oder aber von deutschen Normen, die zwingendes Unionsrecht innerstaatlich umsetzen (vgl. etwa BVerfGE 118, 79 m.w.N. - Emissionshandel -), prüfen kann.

    a) In der Erstreckung der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz auf die Unionsgrundrechte liegt keine Abweichung von der mit der sogenannten Solange II-Entscheidung des Zweiten Senats (BVerfGE 73, 339) begründeten Rechtsprechung beider Senate (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 121, 1 ; 123, 267 ; 125, 260 ; 129, 78 ; 129, 186 ).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    a) Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, sind grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern am Unionsrecht und damit auch den durch dieses gewährleisteten Grundrechten zu messen, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 73, 339 [387]; 118, 79 [95]; 121, 1 [15]; 125, 260 [306 f.]; 129, 186 [198 f.]; 133, 277 [313 ff. Rn. 88 ff.]; zur fortbestehenden Identitätskontrolle zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, NJW 2016, S. 1149 [1151 Rn. 43 ff.]); zu den Grenzen der Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Hernández, C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35; Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht