Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 14.04.2010 | BVerfG, 22.07.2009

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3
BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesverfassungsgericht

    Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 1 ArbMDienstLG 4, § 31 Abs 2 S 2 BVerfGG
    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an eine Neuregelung des Anspruchs auf Leistungen für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten zur Gewährleistung eines menschenwürdigen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hartz IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • fr-blog.com

    Regelsätze ALG-2 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungsrechtliche Vorgaben zur Sicherung des Existenzminimums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an eine Neuregelung des Anspruchs auf Leistungen für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten zur Gewährleistung eines menschenwürdigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV-Regelleistungen sind verfassungswidrig

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 10.02.2010)

    Hartz-IV-Urteil: Mehr Geld, weniger Geld oder Sachleistungen?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    GG gewährt zusätzliche Sozialleistungen bis zur Neuregelung

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.02.2010)

    Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Nach dem Hartz-4-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Hartz IV Regelsätze verfassungswidirg

  • diewohnungseigentuemer.de (Pressemitteilung)

    Regelleistung nach SGB II verfassungswidrig!

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Regelleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind verfassungswidrig

  • Telepolis (Pressebericht, 09.02.2010)

    Berechnungssätze verfassungswidrig // Hartz-IV: Zurechtweisung für die Bundesregierung

  • spiegel.de PDF (Zusammenfassung)

    Einführung der Urteilsbegründung (Hans-Jürgen Papier)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Regelleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Neuregelung der Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen Pflichtverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Regelleistung grundrechtswidrig - Antrag bei besonderem Bedarf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Regelsätze wider die Realität

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Sätze verfassungskonform

  • 123recht.net (Pressemitteilung)

    Hartz IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenze für Umgangskosten

  • 123recht.net (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zu wenig Regelleistung: Überprüfungsanträge jetzt stellen!

Besprechungen u.ä. (9)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum - und kein Ende (Helga Spindler; info also 2/2010, S. 51-55)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Existenzminimum: Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen für so genannte "Hartz IV-Empfänger"

  • humanistische-union.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Freihändig geschätzt" (Jutta Roitsch-Wittkowsky)

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV und seine Folgen (Jessica Yalcin; Berliner AnwBl 5/2010, S. 179-181)

  • famrb.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialrechtliche Regelleistungen für minderjährige Kinder (Heinrich Schürmann; FamRB 2010, 119)

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bildung und Existenzminimum eines Kindes - Was sagt das Bundesverfassungsgericht? (Dr. Hans-Günter Henneke)

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Was lange währt, muss nicht gut sein - Die Hartz-IV-Reform 2011 zu Regelbedarf und Kosten der Unterkunft (Dirk Hölzer)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen des BVerfG-Urteils zum Existenzminimum für das AsylbLG (Dr. Elke Tießler-Marenda; Asylmagazin 7-8/2010, S. 232-235)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrecht und Eingliederungshilfe - Ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen?

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • prewest.de PDF (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Senatsvorsitzender Papier: Einführung zur Urteilsverkündung in Sachen "Hartz IV"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 125, 175
  • NJW 2010, 505
  • NVwZ 2010, 580 (Ls.)
  • NZS 2010, 270
  • FamRZ 2010, 429
  • DVBl 2010, 314
  • BB 2010, 500
  • DÖV 2010, 324
 
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Wird zitiert von ... (2350)Neu Zitiert selbst (60)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 ), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; auch BVerwGE 87, 212 ).

    Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ).

    e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ).

    Zudem stehen dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 , jeweils m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 m.w.N.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Dies stellen nunmehr die mit Wirkung zum 1. August 2006 eingeführten § 3 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 und § 23 Abs. 1 Satz 4 SGB II klar, wonach die Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II "den Bedarf der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" decken und "eine davon abweichende Festlegung der Bedarfe" und "weitergehende Leistungen ausgeschlossen" sind, entsprach aber auch vor der Einfügung dieser Vorschriften der herrschenden Meinung (vgl. BSGE 97, 242 m.w.N.).

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - (BSGE 97, 242 ), können in atypischen Bedarfslagen, die eine Nähe zu den in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweisen, zusätzliche Leistungen nach § 73 SGB XII gewährt werden.

    Zur Deckung eines dauerhaften, besonderen Bedarfs ist die Gewährung eines Darlehens hingegen ungeeignet (vgl. auch BSGE 97, 242 ).

    Das Bundessozialgericht hat einen solchen Bedarf, der die Anwendung des § 73 SGB XII rechtfertigt, bislang nur für Kosten angenommen, die einem geschiedenen Elternteil zur Wahrnehmung seines Umgangsrechtes mit entfernt lebenden Kindern entstehen (vgl. BSGE 97, 242 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 45, 187 ; 82, 60 ; 113, 88 ; Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 259).

    e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ).

    Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt, beschränkt sich - bezogen auf das Ergebnis - die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ; näher unten Rn. 245).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Er ist nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet, die menschenwürdige Existenz jederzeit realistisch zu sichern, wenn Menschen dies selbst nicht können (grundlegend BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 142, 353 ; dazu auch BTDrucks 17/6833, S. 2).

    a) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    b) Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 125, 175 ; stRspr).Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu, ist dem Grunde nach unverfügbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ) und geht selbst durch vermeintlich "unwürdiges" Verhalten nicht verloren (vgl. BVerfGE 87, 209 ); sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ).Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    c) Der Gesetzgeber verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Art und Höhe der Leistungen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    Dass dem Gesetzgeber in der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse in soziokultureller Hinsicht ein weiterer Spielraum zukommt als in der Bewertung dessen, was Menschen zur Sicherung ihrer physischen Existenz benötigen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ), trägt der höheren Wandelbarkeit der soziokulturellen Lebensbedingungen Rechnung, relativiert aber nicht den einheitlichen Schutz.

    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des Existenzminimums entspricht eine zurückhaltende Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ).

    Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; siehe auch BVerfGE 120, 125 ).

    Eine Grenze findet dies in der Verpflichtung, jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern (vgl. BVerfGE 125, 175 ).

    Er bindet Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz im Grundsicherungsrecht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II an die Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 1 SGB II. Eine solche wirkliche Bedürftigkeit darf der Staat voraussetzen, bevor er selbst Leistungen zur Verfügung stellt, um die Existenz zu sichern (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; oben Rn. 123).

    Aus dem Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG folgt, dass sich der verfassungsrechtlich in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als einheitliche Gewährleistung (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ) auch auf Mittel zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber zwar einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, der sich für die unterschiedlichen Bedarfe auch unterscheidet (vgl. BVerfGE 142, 353 m.w.N.; oben Rn. 121), doch ist eine Hierarchisierung der Bedarfe aufgrund der einheitlichen Gewährleistung nicht zulässig (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; oben Rn. 119).

    Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen ist im Übrigen bei Kostenentscheidungen zugunsten von klagenden Hilfebedürftigen angemessen zu berücksichtigen, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ).

  • SG Karlsruhe, 11.02.2021 - S 12 AS 213/21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer

    Ein atypischer Mehrbedarf der streitbefangenen Art entsteht daher nur dann, wenn er so erheblich ist, dass durch die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen -einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerfG, 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u.a.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12476
BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,12476)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,12476)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,12476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Festsetzung des Gegenstandswerts im konkreten Normenkontrollverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Festsetzung des Gegenstandswerts im konkreten Normenkontrollverfahren

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der §§ 20 Abs. 1 bis 3 und 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.d.F.v. 24. Dezember 2003 mit dem Grundgesetz (GG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 1/09
    ob § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung von Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954, 2955) vereinbar sind mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2008 - L 6 AS 336/07 -.
  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 1/09
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 - B 14/11b AS 9/07 R -.
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 1/09
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 5/08 R -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34070
BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2009,34070)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2009 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2009,34070)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2009,34070)
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