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   BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95   

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https://dejure.org/1999,24
BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 (https://dejure.org/1999,24)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 (https://dejure.org/1999,24)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 (https://dejure.org/1999,24)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Rentenversicherung - Arbeitsentgelte - Arbeitseinkommen - Berücksichtigung - Sonderversorgung - Zusatzversorgung - DDR-Versorgungssysteme - Beitragsbemessungsgrenze - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    AAÜG § 6 Abs. 4; ; AAÜG § 6 Abs. 2; ; AAÜG § ... 6 Abs. 2 Satz 1; ; AAÜG § 1 Abs. 2; ; AAÜG § 6 Abs. 3; ; AAÜG § 6 Abs. 3 Nr. 7; ; AAÜG § 8 Abs. 2; ; AAÜG § 5 Abs. 2; ; AAÜG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; AAÜG § 1 Abs. 3; ; AAÜG § 8 Abs. 3 Satz 1; ; SGB VI § 307 a; ; SGB VI § 256 a; ; SGB VI § 159; ; RAnglG § 23 ff.; ; BVerfGG § 82 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Medien und die Besetzung der Bundesprüfstelle

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 59
  • NJW 1999, 2501
  • NJ 1999, 373
  • NJ 2000, 373
  • FamRZ 1999, 1341
  • DVBl 1999, 940 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (276)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen darf der Gesetzgeber typisierende und pauschalierende Regelungen treffen (vgl. BVerfGE 87, 234 ; 100, 59 ; 195 ).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Im Rahmen dieser gesetzgeberischen Festlegung muss gewährleistet werden, dass Wohnungsmieter und Eigentümer gleichbehandelt werden, soweit zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfG Beschluss vom 11.5.2005 - 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2144/98, 1 BvR 2300/98 - BVerfGE 112, 368 RdNr 98 = SozR 4-2600 § 307a Nr. 3 RdNr 54; BVerfG Urteil vom 28.4.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 - BVerfGE 100, 59, 90 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3, juris RdNr 129) .
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Eine Typisierung ist außerdem nur zulässig, wenn die damit verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 100, 59 ), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und die Ungleichbehandlung nicht besonders ins Gewicht fällt (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 100, 59 ; 143, 246 ).
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BVerfG - 1 BvL 34/95 (https://dejure.org/9999,121721)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 4 R 46/11

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Entgelte

    Mit Widerspruchsbescheid vom 5. Dezember 1997 wies die Beklagte den Widerspruch unter Hinweis auf die Gründe des Widerspruchsbescheids vom 17. Januar 1996, die Gründe des Urteils des Sozialgerichts Berlin vom 7. Mai 1997 (S 39 An 981/96) und die Tatsache, dass die Neuregelung des AAÜG-Änderungsgesetzes sich nur für die Zeit ab dem 1. Januar 1997 auswirke und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in den unter den Aktenzeichen 1 BvL 34/95 und 1 BvL 35/95 registrierten Verfahren noch zu entscheiden habe, ob die bis zum 31. Dezember 1996 geltende Regelung des § 6 Abs. 2 AAÜG verfassungsgemäß sei, zurück.
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