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   BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19   

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https://dejure.org/2020,7499
BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19 (https://dejure.org/2020,7499)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 BvL 5/19 (https://dejure.org/2020,7499)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 5/19 (https://dejure.org/2020,7499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eine von sechs Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 WoZwEntfrG BE, § 2 Abs 2 Nr 4 WoZwEntfrG BE, § 3 WoZwEntfrG BE
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten (§ 2 Abs 2 Nr 4 ZwVbG ) - Begründung der Entscheidungserheblichkeit setzt insb vollständige ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten; Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Land Berlin; Begründungsanforderungen an die ...

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten (§ 2 Abs 2 Nr 4 ZwVbG ) - Begründung der Entscheidungserheblichkeit setzt insb vollständige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 ZwVbG ); Begründung der Entscheidungserheblichkeit setzt insb vollständige ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten; Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Land Berlin; Begründungsanforderungen an die ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten (§ 2 Abs 2 Nr 4 ZwVbG ) - Begründung der Entscheidungserheblichkeit setzt insb vollständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Berliner Zweckentfremdungsverbot vor dem Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Dabei muss das Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände so weit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 64, 251 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvL 11/62

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Dafür bedarf es in der Regel einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 15, 211 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Die Schilderung des Sachverhalts muss aus sich heraus, also ohne Studium der beigefügten Verfahrensakten, verständlich sein (vgl. BVerfGE 88, 187 ; 107, 59 ).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Dabei muss das Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände so weit aufklären, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht und die Vorlage deshalb unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 64, 251 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Erforderlich sind vielmehr hinreichende Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Dafür bedarf es in der Regel einer mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 15, 211 ; 79, 256 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Die Schilderung des Sachverhalts muss aus sich heraus, also ohne Studium der beigefügten Verfahrensakten, verständlich sein (vgl. BVerfGE 88, 187 ; 107, 59 ).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14

    Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Fehlen insoweit nähere Erläuterungen, kann das Bundesverfassungsgericht diese nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (vgl. BVerfGE 148, 64 ).
  • BVerfG, 14.08.2019 - 2 BvL 12/19

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Fixierung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Erforderlich sind vielmehr hinreichende Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 5/19
    Erforderlich sind vielmehr hinreichende Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Es bedürfte vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (ständige Rechtsprechung seit BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris: BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 10/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 11/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 5/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 -, BVerfGE 157, 223).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Es bedürfte vielmehr hinreichender Feststellungen, die die fach- und verfassungsrechtliche Beurteilung tragen können (ständige Rechtsprechung seit BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1963 - 1 BvL 29/56 -, BVerfGE 17, 135; BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964 - 1 BvL 12/60 -, BVerfGE 18, 186; zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 1 BvL 7/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 2 BvL 1/17 -, juris: BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 10/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvL 11/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2019 - 2 BvL 12/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 5/19 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 -, BVerfGE 157, 223).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvL 2/20

    Unzulässigkeit mehrerer Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 6

    a) Offen bleiben kann insoweit, ob das Verwaltungsgericht den Anforderungen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit im Hinblick auf das Erfordernis eines Suizidentschlusses, der auf Grundlage einer frei gebildeten und autonomen Entscheidung beruht, genügt hat (vgl. zu den Anforderungen an die fachgerichtliche Sachverhaltsaufklärung BVerfGE 18, 186 ; 37, 328 ; 79, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 5/19 -, Rn. 10; zum Erfordernis eines freien Entschlusses vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 u.a. -, Rn. 232; ebenso zuvor schon BVerwGE 158, 142 ).
  • BFH, 22.03.2022 - IV R 19/19

    Betrieblich veranlasste Schuldzinsen bei Überentnahme

    Der BFH ist nach § 118 Abs. 2 FGO an eigenen Feststellungen hierzu gehindert, zugleich aber im Hinblick auf eine etwa erforderliche Vorlage der aufgeworfenen Frage der Verfassungsmäßigkeit des in § 4 Abs. 4a EStG enthaltenen Prozentsatzes von 6 % an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehalten, die Feststellungen zu veranlassen, die notwendig sind, um die Entscheidungserheblichkeit der ggf. vorzulegenden Rechtsfrage darzulegen (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 26.02.2020 - 1 BvL 5/19, und vom 06.05.2016 - 1 BvL 7/15).
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