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   BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86   

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https://dejure.org/1988,46
BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 (https://dejure.org/1988,46)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 (https://dejure.org/1988,46)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 (https://dejure.org/1988,46)
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8 Jahre Nichtanpassung der gesetzlichen Tabellengrenzwerte

§§ 114, 115 ZPO, Ratenbemessung ist mit Sozialstaatsprinzip und Gleichheitssatz vereinbar

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenbeteiligung - Anlage - Tabellengrenzwert - Sozialleistungen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 104
  • NJW 1988, 2231
  • FamRZ 1988, 1139
  • DVBl 1988, 855
  • AnwBl 1988, 539
 
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Wird zitiert von ... (648)

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Die Vorlagefrage bedarf weder der Auslegung noch der Präzisierung (vgl. BVerfGE 76, 130 ; 78, 104 ; 78, 232 ; 85, 176 ; 108, 186 ; 120, 56 ; 132, 302 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Dieses selbst hat von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt zu sein (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 80, 54 ).

    Es ist zumindest möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung als verfassungsgemäß erachtet und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hätte (wie etwa in den Fällen BVerfGE 77, 370; 78, 104).

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Bei der Regelung dieser staatlichen Leistung kann sich der Gesetzgeber auf eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes beschränken, wobei ihm hinsichtlich des Ausmaßes der Angleichung ein Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 78, 104 ).
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