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   BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89   

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BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89 (https://dejure.org/2000,3380)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 1 BvL 9/89 (https://dejure.org/2000,3380)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 1 BvL 9/89 (https://dejure.org/2000,3380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der Rspr des BVerfG und BSG sowie unzureichender Darlegung der Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der durch HBegleitG 1984 bewirkten Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug ...

  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherung - Arbeiter - Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Vorlage - Sozialgericht - Bundesverfassungsgericht - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs... . 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; RVO § 1246; ; RVO § 1247; ; RVO § 1246 Abs. 2 a; ; RVO § 1246 Abs. 2 a Satz 1; ; BVerfGG § 81 a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; ArVNG § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArVNG; GG Art.100 Abs. 2; RVO § 1247
    Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für Strafgefangene

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 255
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss daher nur dann, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es eine solche Prüfung vorgenommen hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Der Vorlagebeschluss muss auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ; 97, 49 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Der Vorlage stehe nicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 78) entgegen.

    In den Gründen ist ausgeführt, § 1246 Abs. 1 und 2 a sowie § 1247 Abs. 1 und 2 a RVO seien mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit nach Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG Versicherte, die vor dem 1. Januar 1984 eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt haben, ihre Rentenanwartschaften nur durch Weiterzahlung von Beiträgen aufrechterhalten können (vgl. BVerfGE 75, 78 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Das Gericht hat nicht nur darzulegen, dass seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm abhängt (vgl. BVerfGE 97, 49 ), sondern auch die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit dieser Norm maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar aufzuzeigen und sich dabei mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen (vgl. BVerfGE 86, 52 ).

    Der Vorlagebeschluss muss auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ; 97, 49 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Der Vorlagebeschluss muss erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis gelangen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 83, 111 ).
  • BSG, 26.05.1988 - 5/5b RJ 20/87

    Ausfallzeit - Zeiten einer Strafhaft - Versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Das Bundessozialgericht ist in seinem Urteil vom 26. Mai 1988 (BSG, NJW 1989, S. 190) in Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 davon ausgegangen, dass die spezifische Situation eines Strafgefangenen, den die Obliegenheit zur Weiterzahlung von Beiträgen während der Dauer seiner Strafhaft trifft, keine abweichende Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der bezeichneten Bestimmungen rechtfertige.
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Das Gericht hat nicht nur darzulegen, dass seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm abhängt (vgl. BVerfGE 97, 49 ), sondern auch die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit dieser Norm maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar aufzuzeigen und sich dabei mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen (vgl. BVerfGE 86, 52 ).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Der Vorlagebeschluss muss auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ; 97, 49 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Es fehlt an der gebotenen Auseinandersetzung mit der Frage der Zumutbarkeit des gesetzgeberischen Eingriffs (vgl. BVerfGE 80, 297 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2000 - 1 BvL 9/89
    Es fehlt an der gebotenen Auseinandersetzung mit der Frage der Zumutbarkeit des gesetzgeberischen Eingriffs (vgl. BVerfGE 80, 297 ; 90, 145 ).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

    Dabei ist das LSG ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass eine während der Verbüßung von Freiheitsstrafe verrichtete Arbeit, die aufgrund der Arbeitspflicht nach § 41 Abs. 1 StVollzG in der Haftanstalt ausgeübt wird, kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis iS des § 1 S 1 Nr. 1 SGB VI begründet (s bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 157 S 508; Senatsurteil vom 6.5.2010 - B 13 R 118/08 R - Juris RdNr 26, jeweils unter Hinweis auf die Regelung in § 190 Nr. 13 iVm § 198 Abs. 3 StVollzG; zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 1.7.1998 - 2 BvR 441/90 ua - BVerfGE 98, 169, 204, 212; BVerfG vom 14.11.2000 - 1 BvL 9/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64 S 293, 298) .

    Die Regelung ist mit dem GG, insbesondere mit Art. 14 GG, nicht zuletzt auch deshalb vereinbar, weil Versicherte, die vor dem 1.1.1984 eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt und damit eine Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung erworben hatten, ihre vom Eigentumsgrundrecht geschützten Anwartschaften durch Weiterzahlung freiwilliger Beiträge aufrechterhalten konnten und können (BVerfGE 75, 78, 96 ff, 103 = SozR 2200 § 1246 Nr. 142 S 460 ff, 466; BVerfG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64 S 297; BVerfG vom 20.9.2001 - 1 BvR 1423/94 - Juris RdNr 32) .

    Verfällt die Rentenanwartschaft im Zusammenhang mit einer Strafhaft, ist dies somit Folge einer vorangegangenen eigenverantwortlichen - wenn auch strafrechtlich sanktionierten - Lebensgestaltung des Strafgefangenen, die ihm zuzurechnen ist und nicht dem Staat (vgl BVerfG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64 S 298) .

    Entgegen der Rechtsmeinung der Klägerin begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Verantwortung für den Verlust der Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung bei ihr verbleibt (s hierzu auch BVerfG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64 S 298) .

  • BSG, 24.05.2011 - B 5 R 8/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vereinbarkeit einer

    Die Beschwerdebegründung versäumt die nötige Auseinandersetzung mit der von der Vorinstanz zitierten Rechtsprechung des BSG vom 26.5.1988 (5/5b RJ 20/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 157) sowie des BVerfG vom 8.4.1987 (1 BvR 64/84 ua - SozR 2200 § 1246 Nr. 142) und 14.11.2000 (1 BvL 9/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64) .

    Mit Beschluss vom 14.11.2000 (aaO) hat das BVerfG zu der aufgeworfenen Frage eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG sowie unzureichender Darlegung der Verfassungswidrigkeit der inhaltsgleichen §§ 1246 Abs. 2a, 1247 Abs. 2a RVO in Bezug auf Strafgefangene zurückgewiesen.

  • LSG Bayern, 21.08.2001 - L 5 RJ 98/98

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Nach §§ 43, 44 SGB VI bestehen bei erfüllter Wartezeit (Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten) und versicherungsfallnaher Belegungsdichte (sog. 3/5-Belegung, hier bis 01.04.1995 gegeben, vgl. BVerfGE 75, 78, Beschluss vom 14.11.2000 - 1 BvL 9/89 in NZS 01, 255) Ansprüche nur, wenn Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit vorliegt.

    Andere Ursachen als Krankheit oder Behinderung (z.B. Freiheitsbeschränkung) sind unbeachtlich, ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, da der Gesetzgeber - auch nach Ansicht des Senats - nicht gezwungen ist, eine Alters- und Erwerbslosenvorsorge für den Strafvollzug zu schaffen (vgl. BVerfGE 75, 78, Beschluss vom 14.11.2000 - 1 BvL 9/89 in NZS 01, 255).

  • BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1423/94

    Erschwerung des Bezugs von Berufsunfähigkeitsrenten aufgrund von vor dem

    Es ist vielmehr allgemein von Versicherungsverhältnissen im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 ausgegangen und hat bei der Prüfung der Zumutbarkeit nur zwischen Versicherten mit kurzen und solchen mit längeren Versicherungszeiten unterschieden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. November 2000 - 1 BvL 9/89 - und 7. Dezember 2000 - 1 BvL 25/95 -).
  • BSG, 27.03.2012 - B 5 R 468/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung der Berufung durch Beschluss -

    Dies gilt auch hinsichtlich der sog 3/5-Belegung (drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit) iS von § 44 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB VI aF (BVerfG SozR 2200 § 1246 Nr. 142 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 75, 199 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 9) , der Verlängerung des Fünfjahreszeitraums gem § 44 Abs. 4 iVm § 43 Abs. 3 SGB VI aF (BVerfG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64; BSGE 65, 107 = SozR 2200 § 1246 Nr. 166; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 157) , der Übergangsvorschrift des § 241 Abs. 2 SGB VI aF (BVerfG SozR 2200 § 1246 Nr. 142 sowie Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 20.9.2001 - 1 BvR 1423/94 - Juris; BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 9 und 22) und erst recht im Hinblick auf die Härtefallregelung in § 140 Abs. 3 AVG bzw § 1418 Abs. 3 RVO (jetzt: § 197 Abs. 3 SGB VI) und die Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (BSGE 56, 266 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • BSG, 18.12.2014 - B 5 R 28/14 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung; 3/5-Belegung; Beweisantrag eines nicht anwaltlich

    Dies gilt auch hinsichtlich der sog 3/5-Belegung (drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit) iS von § 43 Abs. 1 S 1 Nr. 2 und Abs. 2 S 1 Nr. 2 SGB VI (BVerfG SozR 2200 § 1246 Nr. 142 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 75, 199 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 9), der Verlängerung des Fünfjahreszeitraums gemäß § 43 Abs. 4 SGB VI (BVerfG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64; BSGE 65, 107 = SozR 2200 § 1246 Nr. 166; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 157), der Übergangsvorschrift des § 241 SGB VI (BVerfG SozR 2200 § 1246 Nr. 142 sowie Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 20.9.2001 - 1 BvR 1423/94 - Juris; BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 9 und 22) sowie der Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (BSGE 56, 266 [BSG 15.05.1984 - 12 RK 48/82] = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 05.09.2006 - L 5 R 552/05

    Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung von

    Ein davon abweichender Vorlagebeschluss eines Sozialgerichts ist vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig verworfen worden (Vorlagebeschluss vom 14. November 2000, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64).
  • BSG, 22.07.2020 - B 13 R 14/19 BH

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass das Erfordernis der Drei- Fünftel-Belegung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 ua - BVerfGE 75, 78, 95 ff, 103 = SozR 2200 § 1246 Nr. 142 S 460 ff, 464; BVerfG Beschluss vom 14.11.2000 - 1 BvL 9/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64 S 297; BVerfG Beschluss vom 20.9.2001 - 1 BvR 1423/94 - juris RdNr 32; BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 83/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 20 RdNr 23).
  • BSG, 10.12.2008 - B 5 R 18/08 BH
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich bislang nicht veranlasst gesehen, die Einbeziehung dieser Beschäftigungen in die gesetzliche Rentenversicherung als verfassungsrechtlich geboten anzusehen, obwohl es Anlass hatte, sich mit der Einbeziehung von Strafgefangenenbeschäftigungen in die allgemeine Rentenversicherung zu befassen (vgl BVerfG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 64).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2004 - L 2 KN 10/03
    Schließlich hat das BVerfG mit Beschluss vom 14. November 2000 (Aktenzeichen: 1 BvL 9/89) die Vorlage des SG Frankfurt als unzulässig bewertet, weil das BSG nach der Rechtsprechung des BVerfG zu Recht davon ausgegangen sei, dass die spezifische Situation eines Strafgefangenen, den die Obliegenheit zur Weiter-zahlung von Beiträgen während der Dauer seiner Strafhaft trifft, keine abweichende Be-urteilung der Verfassungsmäßigkeit der bezeichneten Bestimmungen rechtfertige.
  • BSG, 19.02.2014 - B 5 R 396/13 B
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - L 11 R 3927/09 PKH-B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 10 R 177/05
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