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   BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00   

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https://dejure.org/2000,1278
BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00 (https://dejure.org/2000,1278)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00 (https://dejure.org/2000,1278)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2000 - 1 BvQ 10/00 (https://dejure.org/2000,1278)
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Demonstration 'gegen Gewalt und Inländerfeindlichkeit'

§ 15 Abs. 1 VersG, Art. 8 GG, § 80 VwGO, § 32 Abs. 2 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sofortvollzug - Versammlungsverbot - Versammlung - Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - NPD - Gefahrprognose - Versammlungsfreiheit

  • Judicialis

    VersG § 15 Abs. 1; ; VwGO § 80; ; BVerfGG § 32 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; GG Art.8 Abs. 1
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ein Versammlungsverbot im Wege einstweiliger Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 554
  • DVBl 2000, 1121
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00
    Bei offenem Ausgang des (möglichen) Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00
    Bei offenem Ausgang des (möglichen) Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00
    Wohl aber ist es zweifelhaft und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren zu klären, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügt (vgl. BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Die öffentliche Ordnung kann durch die Art und Weise der Kundgabe einer Meinung verletzt werden, etwa durch ein aggressives, die Grundlagen eines verträglichen Zusammenlebens der Bürger beeinträchtigendes, insbesondere andere Bürger einschüchterndes, Auftreten der Versammlungsteilnehmer (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2000, S. 554; NJW 2001, S. 2069 ; NJW 2001, S. 2072 ).
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Zudem weiche diese von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2000 - 1 BvQ 10/00 - ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Notwendig ist dabei immer ein hinreichend konkreter Bezug der Erkenntnisse oder Tatsachen zu der nun geplanten Veranstaltung (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, vom 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, 2078, 2079, vom 07.04.2001, NJW 2001, 2072, 2073, vom 14.07.2000, NJW 2000, 3051, 3052, und vom 21.04.2000, NVwZ-RR 2000, 554, 555).
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