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   BVerfG, 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20   

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https://dejure.org/2020,3729
BVerfG, 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20 (https://dejure.org/2020,3729)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20 (https://dejure.org/2020,3729)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 1 BvQ 14/20 (https://dejure.org/2020,3729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag: Subsidiarität der eA nach § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber Grundsatz fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes (§ 90 Abs 2 BVerfGG) - eA-Antrag auch mangels Darlegung der Zulässigkeit der Hauptsache unzulässig

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag: Subsidiarität der eA nach § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutzes (§ 90 Abs 2 BVerfGG) - eA-Antrag auch mangels Darlegung der Zulässigkeit der Hauptsache unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag: Subsidiarität der eA nach § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutzes (§ 90 Abs 2 BVerfGG) - eA-Antrag auch mangels Darlegung der Zulässigkeit der Hauptsache unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts - und ihre Subsidiarität gegenüber dem fachgerichtlichen Eilrechtsschutz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Vorschlagsliste

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, Rn. 2).

    Überdies hat die Antragstellerin nicht substantiiert dargelegt, dass nachfolgend zu dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz noch ein korrespondierender Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vorneherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 10.04.2017 - 1 BvQ 13/17

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, Rn. 2).

    Überdies hat die Antragstellerin nicht substantiiert dargelegt, dass nachfolgend zu dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz noch ein korrespondierender Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vorneherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 30.03.2009 - 2 BvQ 18/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen Maßnahmen im Strafvollzug wegen

    Auszug aus BVerfG, 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, Rn. 2).
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