Rechtsprechung
BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für eine Demonstration zur Erhaltung des "Clubs 88" in Neumünster begrenzt wiederherzustellen - Fehlen konkreter Indizien für eine bezweckte Provokation von Gegengewalt
- Wolters Kluwer
Versammlungsverbot - Sofortvollzug - Versammlungsfreiheit - Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Demonstration - Meinungsfreiheit - Gefahrenprognose
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 5; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 8; ; GG Art. 5
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GG Art. 8
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Polizeirecht, Verwaltungsrecht, Polizeipflicht im VersG;Erledigung eines Realakts
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 3 B 129/00
- OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2000 - 4 M 67/00
- BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1413 (Ls.)
- NVwZ 2000, 1406
- DVBl 2001, 62
- DVBl 2001, 82
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden, ob die Einschätzung des Geschehensablaufs und die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügten (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).(1) Drohen Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen, so müssen sich behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer richten (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
Gegen die Versammlung als ganze darf in einer solchen Situation grundsätzlich nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ).
- BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Soweit die Versammlungsbehörde auf die Person des Antragstellers abstelle, obliege es ihr, konkrete Belege für ihre Prognosen vorzulegen, allgemeine Spekulationen und Vermutungen reichten nicht aus (Bezugnahme auf den Beschluss der Kammer vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -).Das Bundesverfassungsgericht darf Folgen nicht berücksichtigen, deren Eintritt bei entsprechenden hoheitlichen Vorgaben vermeidbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -).
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ;… BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522). - BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr). - BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Es kann erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geklärt werden, ob die Einschätzung des Geschehensablaufs und die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügten (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ). - BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
Auszug aus BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
In Fällen dieser Art hat das Bundesverfassungsgericht seiner Abwägung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde zu legen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ;… BVerfG, EuGRZ 1997, S. 522).
- VG Berlin, 27.11.2017 - 24 L 1249.17
Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe …
Eine derartige natürliche Einheit besteht typischerweise bei demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit bewusst und gewollt ausgelöst hat (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00, juris, Rn. 18; BVerwG…, Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 7 B 30/06, juris, Rn. 4). - BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ; stRspr).Folgen, deren Eintritt durch entsprechende hoheitliche Vorgaben ausgeschlossen werden können, sind nicht zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 sowie vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ).
- BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Ferner gilt, dass, soweit sich der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer grundsätzlich friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend aufgrund des Verhaltens Dritter - insbesondere von Gegendemonstrationen - zu befürchten sind, die Durchführung der Versammlung zu schützen ist und behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten sind (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfGK 8, 79 ; BVerfG , Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00, NVwZ 2000, S. 1406 ).
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Gegen die friedliche Versammlung, die den Anlass für die Gegendemonstration bildet, darf nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 ). - BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13
Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff …
Hierfür müssen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte und nicht nur bloße Vermutungen und Verdachtsmomente vorliegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 - juris Rn. 14…, vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 28…, vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 - juris Rn. 11 …und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - juris Rn. 14). - VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12
Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen …
Die Heranziehung eines Veranstalters über die Figur des Zweckveranlassers als Störer kann allenfalls bei Vorliegen besonderer, über die inhaltliche Ausrichtung der Veranstaltung hinausgehender provokativer Begleitumstände in Betracht kommen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.6.2006, 1 BvR 1429/06, Juris Rn. 21; Beschl. v. 1.9.2000, 1 BvQ 24/00, juris Rn. 18 f. ) . - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02
Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei
Dabei ist zu beachten, dass insoweit auf die - verfassungsrechtlich zu tolerierenden (siehe dazu noch unter 2.) - Inhalte der Demonstration nicht abgehoben werden darf, sondern lediglich auf über den Inhalt hinausgehende provokative Begleitumstände (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 01.09.2000, NVwZ 2000, 1406 f.).Gegen die Versammlung als ganze darf in einer solchen Situation grundsätzlich nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (vgl. BVerfGE 69, 315, 355, 360 f.; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 26.03.2001, NJW 2001, 1411, 1412, vom 24.03.2001, NJW 2001, 2069, 2072, vom 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, 1406, 1407, vom 14.07.2000, NJW 2000, 3051, 3052 f., und vom 21.04.1998, NVwZ 1998, 834, 836; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 22.01.1994, NVwZ-RR 1994, 393 f.).
Außerdem muss die Versammlungsbehörde mit Blick auf den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit immer prüfen, ob ein polizeilicher Notstand durch Modifikation der Versammlungsumstände entfallen kann, ohne dadurch den konkreten Zweck der Versammlung zu vereiteln (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, 1406, 1407, und vom 18.08.2000, NJW 2000, 3053, 3056).
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 ? 1 BvQ 23/00 ?, NJW 2000, S. 3053 ; vom 1. September 2000 ? 1 BvQ 24/00 ?, NVwZ 2000, S. 1406 ;… vom 6. Juni 2007 ? 1 BvR 1423/07 ?, NJW 2007, S. 2167 ). - VG Gelsenkirchen, 24.11.2020 - 14 K 5442/18
Videografie, Kamerabeobachtung, Videoaufzeichnung, Versammlung, Nichtstörer, …
vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - Einstweilige Anordnung vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, m.w.N., sämtlich juris. - BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07
NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen …
Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 [3054]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 [1407];… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 [2168]). - OVG Sachsen, 02.10.2004 - 3 BS 392/04
versammlungsrechtliche Auflage, Verlegung der Aufzugsstrecke, Zweckveranlasser, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06
Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8. …
- BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen …
- BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen …
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 14 L 817/06
Versammlungsverbot am 10. Juni 2006 verfassungsrechtlich unzulässig
- VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08
Versammlung; Aufzug; 1. Mai
- VG Freiburg, 04.09.2002 - 4 K 1686/02
NPD-Demonstration; Gegendemonstration; Versammlungsverbot; Gefahr; …
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99
Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot …
- VG Kassel, 12.10.2022 - 6 K 1915/19
Polizeiliche Maßnahmen gegen Teilnehmer einer Sitzblockade während einer …
- VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01
Zeitliche Verlegung einer Versammlung
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00
Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung
- VG Schleswig, 27.03.2012 - 3 B 39/12
Eilantrag gegen Demonstrationsverbot am 31.03.2012 in Lübeck eingegangen
- VG Braunschweig, 10.06.2005 - 5 B 414/05
Auferlegung versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich eines geplanten …
- VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09
Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in …
- VG Freiburg, 17.10.2007 - 6 K 2153/07
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung ; …
- VG München, 09.11.2015 - M 7 S 15.4952
Zeitliche Verlegung einer Versammlung; am 9. November
- VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
Frontales Abgrenzen einer Versammlung und Beschränkung des Verteilens von …
- OVG Brandenburg, 17.06.2005 - 4 B 98/05
Beschwerde gegen eine Auflage bei der Durchführung einer Versammlung; Wirksamkeit …
- VG Dresden, 19.01.2011 - 6 K 366/10
Verfassungsrechtlich geschütztes Demonstrationsrecht - Polizei hätte rechte …
- VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 84/09
Rechtmäßigkeit der Auflösung einer Versammlung bzw. der Erteilung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 5 B 546/12
Begründetheit einer Beschwerde
- OVG Brandenburg, 24.03.2001 - 4 B 36/01
Sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots; Beschwerde gegen ablehnenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 5 B 545/12
Überschreitung der Meinungsfreiheit durch das Zeigen von Karikaturen eines …
- VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 3166/08
- VG Frankfurt/Main, 15.10.2007 - 5 G 3109/07
NPD-Demonstration am 20. Oktober 2007
- VG Lüneburg, 05.07.2007 - 3 B 21/07
Versammlungsverbot wegen öffentlicher Zurschaustellung von altnazistischem oder …
- VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10
Auflagen für Gegendemonstrationen in Pankow am 1. Mai 2010 bestätigt
- VG Berlin, 04.12.2008 - 1 A 406.08
Auflagen für Gegendemonstrationen in Lichtenberg am 6.12.2008
- VG München, 14.09.2015 - M 7 S 15.3981
Verlegung der Versammlungsstrecke
- VG Schleswig, 02.06.2009 - 3 B 75/09
Voraussetzungen für das Verbot einer Versammlung nach § 15 Abs. 1 …
- VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 113.10
Gegendemonstration; Kundgebung; gegen rechtsextremen Aufzug gerichtet; Gefahr von …
- VG Sigmaringen, 18.07.2007 - 8 K 1013/07
Gewalttätige strafrechtlich relevante Konfrontation zwischen "Rechts" und "Links" …
- VG Schwerin, 06.06.2007 - 1 B 307/07
Anforderungen an der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei …
- VG Freiburg, 13.09.2002 - 4 K 1834/02
Erteilung eines Redeverbots und das Verbot bestimmter Parolen und Flaggenzusätze …
- VG Stuttgart, 01.03.2002 - 1 K 782/02
Versammlungsverbot; Gefährdung; Schutz Privater
- VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 936/01
Verbot einer durch die NPD geplanten öffentlichen Versammlung zum 1. Mai; …
- VG Hamburg, 23.05.2012 - 3 E 1217/12
Zur rechtlichen Beurteilung einer Verfügung, mit der eine Versammlung mit Aufzug …
- VG Berlin, 04.12.2008 - 1 A 407.08
Versammlungsrecht: Auflage bzgl. Gegendemonstration bei drohenden Gewalttaten
- VG Bayreuth, 02.09.2005 - B 1 S 05.775
Verwaltungsgericht Bayreuth gibt Antrag der NPD gegen Auflagen für die am 4. …
- VG Stuttgart, 10.07.2003 - 1 K 2780/03
Anforderungen an Versammlungsverbot
- OVG Hamburg, 20.12.2002 - 4 Bs 474/02
- VG Arnsberg, 07.05.2012 - 3 L 336/12
Beschränkung der Durchführung einer angemeldeten Versammlung durch Auflagen bei …
- VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 299/01