Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 32 BVerfGG
(Erfolgloser) Antrag auf einstweilige Anordnung; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verfilmung "Rohtenburg"; Intimsphäre; Recht am eigenen Bild); "Kannibale von Rotenburg" - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, die Vorführung bzw Verbreitung des Films "Rotenburg" zu untersagen - Fehlen von mit der Vorführung verbundenen hinreichen schweren Nachteilen für den Antragsteller, auf dessen Leben und Handeln der Film beruht
- Wolters Kluwer
Anspruch eines in der Öffentlichkeit unter dem Namen "Kannibale von Rotenburg" bekannten Strafgefangenen auf Verhinderung der Veröffentlichung eines Kinofilms über sein Leben
- Judicialis
- kanzlei.biz
Kein einstweiliger Rechtsschutz für den Kannibalen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32; KunstUrhG § 23 Abs. 1
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Veröffentlichung eines Kinofilms über das Leben des sog. "Kannibalen von Rotenburg", da sich die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde gegen das zivilrechtliche Revisionsurteil mangels ... - rechtsportal.de
BVerfGG § 32 ; KunstUrhG § 23 Abs. 1
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Veröffentlichung eines Kinofilms über das Leben des sog. "Kannibalen von Rotenburg", da sich die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde gegen das zivilrechtliche Revisionsurteil mangels ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen drohender Veröffentlichung eines Kinofilms abgelehnt
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht lässt Veröffentlichung des Kinofilms »Rohtenburg« zu
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Kinofilm über das eigene Leben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Kannibale von Rothenburg" im Kino - Bundesverfassungsgericht: Film bringt keine neuen Nachteile für den Verurteilten
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf veröffentlicht werden
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen drohender Veröffentlichung eines Kinofilms abgelehnt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Kannibale von Rotenburg
- juraforum.de (Pressemitteilung)
"Kannibale von Rotenburg" scheitert
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
(Erfolgloser) Antrag auf einstweilige Anordnung; allgemeines Persönlichkeitsrecht
BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
Rohtenburg
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DÖV 2009, 681
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ).Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
Das fachgerichtliche Verfahren fand seinen Abschluss in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08 -, mit dem die Klage des Antragstellers abgewiesen wurde. - BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00
Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
Dabei kann es allerdings auf eine Gegenüberstellung der jeweiligen Folgen nur insoweit ankommen, als die im Fall der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zu erwartenden Nachteile für den Antragssteller isoliert betrachtet als "schwere Nachteile" im Sinne des § 32 BVerfGG einzustufen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 m.w.N.).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ). - BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvQ 26/09
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
Dies bedeutet indes nicht, dass die Verbreitung von Nacktaufnahmen in jedem Einzelfall einer Abwägung entzogen und ohne Ausnahme als Verletzung des absolut geschützten Intimbereichs unzulässig wäre (…vgl. etwa den von OLG Hamburg aaO. entschiedenen Fall; zur Abwägung bei der Darstellung von Vorgängen aus dem Intimbereich auch BVerfG WRP 2009, 948 - Rotenburg).