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   BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16   

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BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16 (https://dejure.org/2016,21186)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16 (https://dejure.org/2016,21186)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 1 BvQ 27/16 (https://dejure.org/2016,21186)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 3 KiEntfÜbk Haag, Art 12 Abs 1 KiEntfÜbk Haag, Art 13 Abs 1 Buchst b KiEntfÜbk Haag
    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen eine Kindesrückführung nach Bosnien-Herzegowina gem Art 12 HKÜ (Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen - juris: KiEntfÜbk Haag) - Zur Berücksichtigung der Folgen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HÜK) ; Berücksichtigung des Zwecks des Übereinkommens im Rahmen der Folgenabwägung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen eine Kindesrückführung nach Bosnien-Herzegowina gem Art 12 HKÜ (Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen - juris: KiEntfÜbk Haag) - Zur Berücksichtigung der Folgen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HÜK); Berücksichtigung des Zwecks des Übereinkommens im Rahmen der Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; HKÜ Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HÜK); Berücksichtigung des Zwecks des Übereinkommens im Rahmen der Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesrückführung - und die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung in Rückführungsfällen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1571
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bleibt (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98

    Erlaß einer eA, die Herausgabe von Kindern nach dem Haager Übereinkommen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16
    Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesverfassungsgericht in Rückführungsfällen in der Regel von dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, um den Zweck des Übereinkommens nicht zu beeinträchtigen, eine möglichst schnelle Rückführung und Sorgerechtsentscheidung am früheren gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes sicherzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1206/98 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16
    Auf diese Art dient das Haager Übereinkommen dem Kindeswohl und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16
    Diese Auswirkung fällt deshalb bei der Folgenabwägung nicht ins Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 1996 - 2 BvR 233/96 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • OLG Hamm, 22.12.2016 - 11 UF 194/16

    Ausschluss der Rückführung widerrechtlich nach Deutschland verbrachter Kinder

    Den Zielen des Haager Übereinkommens gegenüber können sich deshalb nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls im Einzelfall durchsetzen, die die mit einer Rückgabe gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten übertreffen ( Bundesverfassungsgericht , FamRZ 2016, 1571, juris-Rz. 17).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21

    Antrag auf Rückführung eines Kindes in die Niederlande Nachträglich entstandenes

    Den Zielen des Haager Übereinkommens gegenüber können sich deshalb nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls im Einzelfall durchsetzen, die die mit einer Rückgabe gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten übertreffen ( Bundesverfassungsgericht , FamRZ 2016, 1571, juris-Rz. 17).
  • OLG Schleswig, 08.03.2021 - 15 UF 31/21

    Verfahren gem. Haager Kindesentführungsabkommen: Fristgerechte Begründung der

    Zudem berücksichtigt eine Rückführung an den bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort die Interessen beider Eltern, weil die ursprüngliche internationale Zuständigkeit für die Sorgerechtsentscheidung gewahrt bleibt und so vermieden wird, dass ein Elternteil aus dem rechtswidrigen Verbringen des Kindes in einen anderen Staat einen faktischen Vorteil zieht (zu allem BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98, BVerfGE 99, 145 - juris Rn. 64 f.; vom 18. Juli 2016 -1 BvQ 27/16, juris Rn. 13).

    Den Zielen des Übereinkommens gegenüber können sich deshalb nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls im Einzelfall durchsetzen, die über die mit einer Rücküberstellung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen und sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1998, aaO - juris Rn. 66 f.; vom 18. Juli 2016, aaO-juris Rn. 18).

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Eine Rückgabe ist nur ausgeschlossen, wenn damit schwerwiegende Gefahren eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden sind oder wenn das Kind auf andere Weise durch die Rückführung in eine unzumutbare Lage gebracht würde (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2016 ‌- 1 BvQ 27/16 -,‌ Rn. 18, juris).
  • OLG Dresden, 31.01.2020 - 21 UF 981/19
    Die restriktive Auslegung des Art. 13 Abs. 1 HKÜ ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt und wird auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (OLG Hamburg, Beschl. v. 22.03.2019 - 2 UF 12/19 HKÜ -, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1631; OLG Hamm, NJW-RR 2013, 69; OLG Hamburg, NZFam 2014, 843; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1577; FamRZ 2015, 1627; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 1237; BVerfG, FamRZ 2016, 1571; FamRZ 1999, 85; FamRZ 1996, 405; MüKo/BGB-Heiderhoff, 7. Aufl., Art. 13 HKÜ Rn. 1).
  • OLG Köln, 03.12.2018 - 21 UF 132/18

    Rückführung eines Kindes nach Ungarn; Begriff der schwerwiegenden Gefahr eines

    Den Zielen des Haager Übereinkommens gegenüber können sich deshalb nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls im Einzelfall durchsetzen, die die mit einer Rückgabe gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten übertreffen (BVerfG FamRZ 2016, 1571).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2016 - 6 UF 41/16

    Rückführungsantrag nach Belgien

    Beachtlich sind vielmehr nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die über die mit einer Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen; demnach ist eine enge Auslegung von Art. 13 HKiEntÜ geboten (BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2016, 1 BvQ 27/16; Oberlandesgericht Hamburg, NJW 2014, 3378, Oberlandesgericht Karlsruhe, FamRZ 2011, 1516 Rz. 54).
  • OLG Köln, 19.10.2017 - 21 UF 125/17
    Nur ungewöhnlich schwere Beeinträchtigungen, die über die mit der Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen, können deshalb beachtlich sein; dass das Sorgerechtsverfahren im Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts betrieben werden muss, fällt bei der Folgenabwägung dagegen nicht ins Gewicht (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 85 [87]; FamRZ 2016, 1571 [Rn. 13 f., 17 f.]; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1577 [1578]).
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