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   BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20   

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https://dejure.org/2020,7141
BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 (https://dejure.org/2020,7141)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 (https://dejure.org/2020,7141)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 (https://dejure.org/2020,7141)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1 Abs 5 CoronaVV HE 4 vom 20.03.2020
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - ...

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - Gottesdienstverbot bedarf fortlaufender Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs. 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020; Folgenabwägung; ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Gottesdienstverbot zur Bekämpfung des Corona-Virus; Verbot der Eucharistiefeier als schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit; Anforderungen des ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse

  • tagesschau.de (Pressebericht, 10.04.2020)

    Coronavirus: Gottesdienstverbot bestätigt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot von Gottesdiensten an Ostern: Gesundheitsschutz hat Vorrang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit ... - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Gottesdiensten

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zweck und Zweckbindung: Warum die Lockerung der Corona-Maßnahmen verfassungsrechtlich notwendig ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1427
  • NVwZ 2020, 878
 
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Wird zitiert von ... (219)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Eine Befristung des Gesetzes gewährleistet jedoch regelmäßig deutlich besser als die bloße Beobachtung, dass eine belastende Maßnahme entfällt, wenn die Grundlage für ihre Rechtfertigung nicht mehr gegeben ist (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 14 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    bb) Das Robert-Koch-Institut (RKI), dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), schätzt in der erneut überarbeiteten Risikobewertung vom 12. Januar 2021 die Lage in Deutschland auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als sehr hoch ein (https://www...de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.ht ml).
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