Rechtsprechung
BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Kein Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer einstwilligen Anordnung ohne Änderung der Sach- und Rechtslage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Mangelndes Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines eA-Antrags ohne Änderung der Sach- und Rechtslage oder der Antragsbegründung - hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig - ...
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Wiederholung eines bereits abgelehnten Antrags
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Mangelndes Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines eA-Antrags ohne Änderung der Sach- und Rechtslage oder der Antragsbegründung - hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34 Abs. 2
Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Wiederholung eines bereits abgelehnten Antrags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der abgelehnte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - und seine Wiederholung
Verfahrensgang
- BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
- BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
b) Dessen ungeachtet fehlte ein Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schon von Anfang an deshalb, weil es sich um die bloße Wiederholung eines bereits abgelehnten Antrags handelt (vgl. BVerfGE 4, 110 ; 122, 120 ).Ist ein Antrag bereits zuvor abgelehnt worden, so kann er in zulässiger Weise nur dann erneut gestellt werden, wenn eine Änderung in den tatsächlichen Umständen eingetreten ist (vgl. BVerfGE 35, 257 ; 91, 83 ) und der wiederholte Antrag auf neue Gründe gestützt wird (vgl. BVerfGE 4, 110 ).
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig ist und seine Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 f.; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Anträge behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig ist und seine Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 f.; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Anträge behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).
- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Von einem Rechtsanwalt - als Bevollmächtigtem wie auch in eigener Sache - ist zu erwarten, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Verfassungsrechtsbehelfs auseinandersetzt, dessen Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris). - BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist …
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Der Antragsteller hat nach Erhalt des den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnenden Beschlusses der Kammer vom 20. August 2015 in dem Verfahren 1 BvQ 28/15 die dort eingereichte Antragsschrift lediglich um Ausführungen zur Begründetheit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde ergänzt. - BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig ist und seine Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 f.; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr). - BVerfG, 18.06.1973 - 2 BvQ 1/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Grundvertrag
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Ist ein Antrag bereits zuvor abgelehnt worden, so kann er in zulässiger Weise nur dann erneut gestellt werden, wenn eine Änderung in den tatsächlichen Umständen eingetreten ist (vgl. BVerfGE 35, 257 ; 91, 83 ) und der wiederholte Antrag auf neue Gründe gestützt wird (vgl. BVerfGE 4, 110 ). - BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt aber voraus, dass noch im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung ein Rechtsschutzinteresse für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfGE 50, 244 ; stRspr). - BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Ist ein Antrag bereits zuvor abgelehnt worden, so kann er in zulässiger Weise nur dann erneut gestellt werden, wenn eine Änderung in den tatsächlichen Umständen eingetreten ist (vgl. BVerfGE 35, 257 ; 91, 83 ) und der wiederholte Antrag auf neue Gründe gestützt wird (vgl. BVerfGE 4, 110 ). - BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15
Von einem Rechtsanwalt - als Bevollmächtigtem wie auch in eigener Sache - ist zu erwarten, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Verfassungsrechtsbehelfs auseinandersetzt, dessen Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04
Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer …
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
- VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20 Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt voraus, dass im Zeitpunkt der verfassungsgerichtlichen Entscheidung noch ein Rechtsschutzinteresse für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 50, 244 ; BVerfG, Beschl. v. 5.9.2015 - 1 BvQ 30/15, juris) besteht.