Rechtsprechung
   BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8423
BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00 (https://dejure.org/2000,8423)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00 (https://dejure.org/2000,8423)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 2000 - 1 BvQ 31/00 (https://dejure.org/2000,8423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Versammlung - Versammlungsfreiheit - Fahnen - Flaggen - Schwerer Nachteil - Gefahrenprognose

  • Judicialis

    GG Art. 8; ; StGB § 104; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8
    Einschränkung des Rechts zum Zeigen von Fahnen bei einer Demonstration

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00
    Die aufgeworfenen Rechtsfragen, insbesondere die Frage, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügt (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ), können nicht in einem Eilverfahren, sondern müssten in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00
    Die aufgeworfenen Rechtsfragen, insbesondere die Frage, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügt (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ), können nicht in einem Eilverfahren, sondern müssten in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Ist die Durchführung der Versammlung - wie hier - im Übrigen möglich, liegt zwar ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG regelhaft nicht allein in dem Erlass von Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 - und vom 9. Februar 2001 - 1 BvQ 10/01 -, veröffentlicht in Juris).

    Darauf hat das Gericht verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen und hinzugefügt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG den Fachgerichten im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; S. 2078 ; Beschluss vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 -, veröffentlicht in Juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht