Rechtsprechung
BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Versammlungsauflage bzgl der Verwendung weiterer Fahnen und Flaggen
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung - Versammlung - Versammlungsfreiheit - Fahnen - Flaggen - Schwerer Nachteil - Gefahrenprognose
- Judicialis
GG Art. 8; ; StGB § 104; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 8
Einschränkung des Rechts zum Zeigen von Fahnen bei einer Demonstration - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.11.2000 - 1 A 349.00
- OVG Berlin, 04.11.2000 - 1 SN 93.00
- BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00
Die aufgeworfenen Rechtsfragen, insbesondere die Frage, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügt (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ), können nicht in einem Eilverfahren, sondern müssten in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. - BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus BVerfG, 04.11.2000 - 1 BvQ 31/00
Die aufgeworfenen Rechtsfragen, insbesondere die Frage, ob die Gefahrenprognose, auf die die Entscheidungen der Behörde und der Verwaltungsgerichte gestützt worden sind, den Anforderungen von Art. 8 GG genügt (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ), können nicht in einem Eilverfahren, sondern müssten in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
- BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen …
Ist die Durchführung der Versammlung - wie hier - im Übrigen möglich, liegt zwar ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG regelhaft nicht allein in dem Erlass von Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 - und vom 9. Februar 2001 - 1 BvQ 10/01 -, veröffentlicht in Juris).Darauf hat das Gericht verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen und hinzugefügt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersG den Fachgerichten im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleibt (…vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2076 ; S. 2078 ; Beschluss vom 4. November 2000 - 1 BvQ 31/00 -, veröffentlicht in Juris).