Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.10.2011

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   BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11   

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https://dejure.org/2013,38521
BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11 (https://dejure.org/2013,38521)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11 (https://dejure.org/2013,38521)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 1 BvQ 33/11 (https://dejure.org/2013,38521)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 BVerfGG, § 34a BVerfGG, § 7 Abs 1 RVG
    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzung: Tätigwerden des Bevollmächtigten in derselben Sache iSd § 7 Abs 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Gebühr eines Rechtsanwalts bei Geltendmachung eines Begehrens mehrerer Auftraggeber in demselben Verfahren

  • rewis.io

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzung: Tätigwerden des Bevollmächtigten in derselben Sache iSd § 7 Abs 1 RVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 7 Abs. 1
    Gebühr eines Rechtsanwalts bei Geltendmachung eines Begehrens mehrerer Auftraggeber in demselben Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11
    Dafür genügt es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 [255]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 2437/95

    Keine erhöhten Prozessgebühren für die Vertretung mehrerer Beschwerdeführer in

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11
    Dafür genügt es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber - wie hier - einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfGE 96, 251 [255]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 2437/95 -, juris Rn. 2).
  • OLG Celle, 30.09.2011 - 18 UF 107/10
    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvQ 33/11
    In dem Verfahren über den Antrag im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 30. September 2011 - 18 UF 107/10 - bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde der Antragsteller auszusetzen und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts Antragsteller: 1. Frau S. L ..., 2. Herr L ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Brettschneider und Michaelis-Hatje, Lange Straße 55, 27232 Sulingen - h i e r: sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. September 2012 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Eichberger und die Richterin Britz am 4. Dezember 2013 einstimmig beschlossen:.
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl BVerfG Beschluss vom 4.12.2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG Beschluss vom 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 - BVerfGE 96, 251).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 1671/15

    Zum Begriff "derselben Angelegenheit" in § 15 RVG - zur vorausgegangenen

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG Beschluss vom 4.12.2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG Beschluss vom 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 - BVerfGE 96, 251).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2021 - L 4 AS 213/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2013, Az.: 1 BvQ 33/11; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1997, Az.: 1 BvR 1174/90, BVerfGE 96, 251).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2019 - L 2 AL 27/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 BvQ 33/11 - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - L 18 AS 2523/14

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widersprüche mehrerer Auftraggeber einer

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1997- 1 BvR 1174/90 = BVerfGE 96, 251; vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 27/13 R - mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - L 31 AS 1374/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung -

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BVerfG Beschluss vom 4.12.2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG Beschluss vom 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 - BVerfGE 96, 251).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2018 - L 2 AS 827/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - anwaltliche Tätigkeit in

    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 BvQ 33/11 - zitiert nach juris).
  • SG Dessau-Roßlau, 22.06.2020 - S 34 SF 170/16
    Für ein Tätigwerden "in derselben Angelegenheit" (§ 7 Abs. 1 RVG) kann es im gerichtlichen Verfahren regelmäßig schon genügen, dass die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfahren geltend gemacht werden und zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl BVerfG Beschluss vom 4.12.2013 - 1 BvQ 33/11; BVerfG Beschluss vom 15.7.1997 - 1 BvR 1174/90 - BVerfGE 96, 251).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79599
BVerfG, 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11 (https://dejure.org/2011,79599)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11 (https://dejure.org/2011,79599)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 1 BvQ 33/11 (https://dejure.org/2011,79599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 12 KiEntfÜbk Haag, Art 3 Abs 1 Buchst b KiEntfÜbk Haag
    Erlass einer einstweilige Anordnung: Vorläufige Untersagung der Rückführung eines Kindes auf Grundlage des HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) nach Norwegen - drohende Beeinträchtigung des Kindeswohls bei Trennung des Kindes von seinen aus Norwegen in die Bundesrepublik ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 12 KiEntfÜbk Haag, Art 3 Abs 1 Buchst b KiEntfÜbk Haag
    Erlass einer einstweilige Anordnung: Vorläufige Untersagung der Rückführung eines Kindes auf Grundlage des HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) nach Norwegen - drohende Beeinträchtigung des Kindeswohls bei Trennung des Kindes von seinen aus Norwegen in die Bundesrepublik ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweilige Anordnung: Vorläufige Untersagung der Rückführung eines Kindes auf Grundlage des HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) nach Norwegen - drohende Beeinträchtigung des Kindeswohls bei Trennung des Kindes von seinen aus Norwegen in die Bundesrepublik ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweilige Anordnung: Vorläufige Untersagung der Rückführung eines Kindes auf Grundlage des HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) nach Norwegen - drohende Beeinträchtigung des Kindeswohls bei Trennung des Kindes von seinen aus Norwegen in die Bundesrepublik ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweilige Anordnung: Vorläufige Untersagung der Rückführung eines Kindes auf Grundlage des HKÜ (juris: KiEntfÜbk Haag) nach Norwegen - drohende Beeinträchtigung des Kindeswohls bei Trennung des Kindes von seinen aus Norwegen in die Bundesrepublik ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des in Aussicht genommenen Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • OLG Celle, 30.09.2011 - 18 UF 107/10
    Auszug aus BVerfG, 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11
    Die Vollziehung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 30. September 2011 - 18 UF 107/10 - wird bis zur abschließenden Entscheidung über die noch nachzureichende Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, längstens bis zum 30. November 2011, ausgesetzt.
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2011 - 1 BvQ 33/11
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.12.2018 - 2 BvR 2588/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die

    Im Rahmen des § 32 Abs. 1 BVerfGG sind in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 34, 211 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Oktober 2011 - 1 BvQ 33/11 -, juris, Rn. 7).
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