Rechtsprechung
BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Presserechtliches Gegendarstellungsrecht - Erlass einer einstweiligen Anordnung - Gegendarstellung - Abdruck einer Gegendarstellung - Verfassungsbeschwerde - Grundrecht auf Pressefreiheit - Tatsachenbehauptung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Gysi I
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG
- Judicialis
BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HbgPrG § 11; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.08.2001 - 324 O 488/01
- LG Hamburg, 07.08.2001 - 324 O 488/01
- LG Hamburg, 07.08.2001 - 324 O 495/01
- BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01
- BVerfG, 30.08.2001 - 1 BvQ 36/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 356
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01
Die gesetzliche Grundlage, auf die sich die angegriffenen Entscheidungen stützen (§ 11 des Hamburgischen Pressegesetzes - HbgPrG -), steht mit dem Grundgesetz in Einklang (vgl. BVerfGE 97, 125 ).Die mit ihm getroffenen Regelungen beschränken die Pressefreiheit nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerfGE 97, 125 ).
Das Gegendarstellungsrecht lässt Raum für eine Auslegung, nach der in Fällen offensichtlicher Unwahrheit der Gegendarstellung ein berechtigtes Interesse an ihrem Abdruck verneint wird (vgl. BVerfGE 97, 125 ).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01
Unter Zugrundelegung des durch das Bundesverfassungsgericht anzuwendenden Prüfungsmaßstabs (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 101, 361 ; stRspr) ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass die Zivilgerichte die von Dr. Gysi beanspruchte Gegendarstellung im Ausgangsverfahren nicht als offensichtlich unwahr beziehungsweise irreführend gewürdigt haben. - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01
Unter Zugrundelegung des durch das Bundesverfassungsgericht anzuwendenden Prüfungsmaßstabs (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 101, 361 ; stRspr) ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass die Zivilgerichte die von Dr. Gysi beanspruchte Gegendarstellung im Ausgangsverfahren nicht als offensichtlich unwahr beziehungsweise irreführend gewürdigt haben.
- BGH, 17.11.2015 - VI ZR 492/14
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach …
Zudem ist bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Gegendarstellung nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus tatsächlichen Gründen Eile geboten, weil die publizistische Wirkung, die sicherzustellen Zweck einer Gegendarstellung ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2001 - 1 BvR 35/01, NJW 2002, 356, 357), umso weniger erreicht werden kann, je mehr Zeit seit der Behauptung des Anspruchsgegners vergangen ist. - BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck …
Der Betroffene soll so die Möglichkeit bekommen, die Frage der Wahrheit vorläufig in die Schwebe zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356 ). - BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels ausreichender …
Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die einstweilige Anordnung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2016 - 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3).
- BGH, 17.11.2015 - VI ZR 493/14
Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren im Zusammenhang mit der Geltendmachung …
Zudem ist bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Gegendarstellung nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus tatsächlichen Gründen Eile geboten, weil die publizistische Wirkung, die sicherzustellen Zweck einer Gegendarstellung ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2001 - 1 BvR 35/01, NJW 2002, 356, 357), umso weniger erreicht werden kann, je mehr Zeit seit der Behauptung des Anspruchsgegners vergangen ist. - BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 1786/12
Anforderungen an Darlegung eines schweren, irreparablen Nachteils bzgl …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die bereits eingelegte Verfassungsbeschwerde zum derzeitigen Zeitpunkt, der für die Entscheidung über die einstweilige Anordnung maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356), unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. - BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den …
Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356). - BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1005/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Verbot einer Versammlung in …
Maßgebend für die Beurteilung ist dabei der Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2012 - 1 BvQ 4/10). - OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk: …
(2) Ein berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung fehlt insbesondere bei Gegendarstellungen, die offensichtlich unwahr sind (BVerfG NJW 2002, 356; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368;… Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 254 ff.;… Soehring, a.a.O., Rn. 29.20a;… Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 127). - BVerfG, 14.11.2016 - 1 BvQ 46/16
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem …
Ein vorab vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig, wenn er die an die in der Hauptsache zu stellenden Begründungsanforderungen verfehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356, …und vom 24. Februar 2016 - 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3; stRspr). - BVerfG, 07.02.2011 - 1 BvR 188/11
Anforderungen an Ausbildung der Lehrkräfte bei Genehmigung einer privaten Schule …
Maßgebend für die Beurteilung der offensichtlichen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356). - BVerfG, 24.02.2016 - 1 BvQ 8/16
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvR 905/16
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur temporären Einstellung der …
- OLG Dresden, 17.11.2020 - 4 U 2045/20
- BVerfG, 25.09.2017 - 2 BvQ 60/17
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in …
- VerfGH Thüringen, 06.03.2013 - VerfGH 25/12
Versagung einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Außervollzugsetzung von § …
- LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 12 O 488/08
Vertraglicher Anspruch auf Gegendarstellung bei Vereinbarung über …
- LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07
Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung wegen eines Berichts über …