Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.10.2020

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20   

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BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20 (https://dejure.org/2020,7596)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20 (https://dejure.org/2020,7596)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 (https://dejure.org/2020,7596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Art. 8 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 CoronaVV BW, § 3 Abs 6 CoronaVV BW
    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot (hier: § 3 Abs 1, Abs 6 CoronaVO ) muss im Rahmen der Ermessensausübung dem Grundrecht aus Art. 8 Abs 1 GG Rechnung tragen - Verantwortung für Minimierung von ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot (hier: § 3 Abs 1, Abs 6 CoronaVO ) muss im Rahmen der Ermessensausübung dem Grundrecht aus Art. 8 Abs 1 GG Rechnung tragen - Verantwortung für Minimierung von ...

  • rav-polizeirecht.de

    Pandemie - wie im Jahr 2020 Covid 19 - hebt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht vollständig auf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot (hier: § 3 Abs. 1, Abs. 6 CoronaVO ) muss im Rahmen der Ermessensausübung dem Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG Rechnung tragen - Verantwortung für Minimierung von ...

  • rechtsportal.de

    Isolierter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen fachgerichtliche Eilentscheidungen betreffend die Zulässigkeit einer Versammlung; Verkennung eines eingeräumten Ermessensspielraums für die Entscheidung über ein infektionsschutzrechtlich motiviertes ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot (hier: § 3 Abs 1, Abs 6 CoronaVO ) muss im Rahmen der Ermessensausübung dem Grundrecht aus Art. 8 Abs 1 GG Rechnung tragen - Verantwortung für Minimierung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 18.04.2020)

    Stuttgart: Verfassungsgericht genehmigt Demonstration gegen Corona-Beschränkungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versammlungsfreiheit in der Coronakrise: BVerfG erlaubt Demonstration in Stuttgart

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot ... - Corona-Virus

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Corona: Milderes Mittel als Versammlungsverbot

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 22.02.2021)

    Das Bundesverfassungsgericht in der Coronakrise: Die Impulsgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1505
  • NVwZ 2020, 711

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 128, 226 ).

    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 128, 226 ).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).

    Dies entspricht für Auflagen und Verbote ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. grundlegend BVerfGE 69, 315 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Dies widerspräche der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Beachtung der Grundrechte im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu sichern (BVerfGE 111, 147 m.w.N.>).

    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, juris, Rn. 5).

    aa) Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (vgl. BVerfGE 104, 92 ; 111, 147 ; 128, 226 ).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    aa) Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (vgl. BVerfGE 104, 92 ; 111, 147 ; 128, 226 ).

    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 128, 226 ).

    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 128, 226 ).

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Derartige Beschränkungen sind im Lichte der grundlegenden Bedeutung von Art. 8 Abs. 1 GG auszulegen (BVerfGE 87, 399 ).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).

  • BVerfG, 24.03.2018 - 1 BvQ 18/18

    Einstweilige Anordnung: Stadt muss ihre Stadthalle der NPD für

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Lediglich pauschale Erwägungen, die jeder Versammlung entgegengehalten werden könnten, würden dem durch den Normgeber eröffneten Entscheidungsspielraum, von dem die Verwaltung unter Berücksichtigung des Individualgrundrechts aus Art. 8 GG Gebrauch zu machen hat, nicht gerecht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2020 - 1 BvR 828/20 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    aa) Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (vgl. BVerfGE 104, 92 ; 111, 147 ; 128, 226 ).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 m.w.N.; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auch angedeutet (vgl. nur BVerfG, B.v. 17.4.2020 - 1 BvQ 37/20 - juris Rn. 23; B.v. 3.6.2020 - 1 BvR 990/20 - NJW 2020, 2326).
  • VerfG Brandenburg, 03.06.2020 - VfGBbg 9/20

    Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht bestätigt, Versammlungsregel gekippt -

    Dabei muss im verfassungsgerichtlichen Eilverfahren insbesondere auch offen bleiben, ob Art. 23 LV es überhaupt zulässt, die Ausübung der Versammlungsfreiheit durch Rechtsverordnung einem grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu unterwerfen und die Erteilung einer solchen Erlaubnis in das Ermessen der Verwaltung zu stellen (ebenso zu Art. 8 GG BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2020 â??- 1 BvQ 55/20 -,. 9, juris, und vom 17. April 2020 â??- 1 BvQ 37/20 -,. 23, juris).

    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (BVerfG, Beschluss vom 17. April 2020 â??- 1 BvQ 37/20 -,. 17, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (BVerfG, Beschl. v. 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20 - NVwZ 2020, 711 m.w.N.; Urt. v. 22.02.2011, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.2020 - 1 BvQ 37/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39932
BVerfG, 14.10.2020 - 1 BvQ 37/20 (https://dejure.org/2020,39932)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2020 - 1 BvQ 37/20 (https://dejure.org/2020,39932)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 1 BvQ 37/20 (https://dejure.org/2020,39932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Gegenstandswertfestsetzung für ein Eilverfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung für ein Eilverfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung für ein Eilverfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswertfestsetzung für ein Eilverfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswertfestsetzung für ein Eilverfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfestsetzung für ein Eilverfahren in einer versammlungsrechtlichen Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2020 - 1 BvQ 37/20
    Maßgebliche Kriterien sind vor allem der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller und die Allgemeinheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (§ 14 Abs. 1 Satz 1 RVG; vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2020 - 1 BvQ 37/20
    Nach § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG ist der Gegenstandswert im eigenständigen Verfahren der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 89, 91 ) unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen; er beträgt jedoch mindestens 5.000 Euro.
  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvQ 8/22

    Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung

    Maßgebliche Kriterien sind vor allem der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller und die Allgemeinheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (§ 14 Abs. 1 Satz 1 RVG; vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 3 f.).
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