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   BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10   

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https://dejure.org/2010,7085
BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10 (https://dejure.org/2010,7085)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10 (https://dejure.org/2010,7085)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 (https://dejure.org/2010,7085)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den ehemaligen Ehepartner einstweilen auszusetzen - nach derzeitiger Aktenlage teilweise Unzulässigkeit, iü offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 2 GG, § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den ehemaligen Ehepartner einstweilen auszusetzen - nach derzeitiger Aktenlage teilweise Unzulässigkeit, iü offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Aussetzung der Wirksamkeit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater zweier Töchter und des vorläufigen Verbleibens der Kinder bei der Mutter aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 2 GG

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den ehemaligen Ehepartner einstweilen auszusetzen - nach derzeitiger Aktenlage teilweise Unzulässigkeit, iü offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den ehemaligen Ehepartner einstweilen auszusetzen - nach derzeitiger Aktenlage teilweise Unzulässigkeit, iü offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Aussetzung der Wirksamkeit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater zweier Töchter und des vorläufigen Verbleibens der Kinder bei der Mutter aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 2 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung in diesem Sinne gehört, dass der Beschwerdeführer sich mit Grundlagen und Inhalt gerichtlicher Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 99, 84 ).

    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung in diesem Sinne gehört, dass der Beschwerdeführer sich mit Grundlagen und Inhalt gerichtlicher Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Das Begründungserfordernis verlangt neben der Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts auch die substantiierte Darlegung des die Verletzung enthaltenden Vorgangs (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Bei der Anwendung dieser Vorschrift haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 64, 180 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Allerdings bedarf das Elternrecht, das den Eltern gemeinsam zusteht, insbesondere auch für den Fall der gesetzlichen Ausgestaltung, dass die Eltern sich bei der Ausübung ihres Rechts nicht einigen können (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Dieses den Eltern verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    6 Abs. 2 GG schützt die Eltern-Kind-Beziehung und sichert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, NJW 1993, S. 2671).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01

    Offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 31.01.2022 - 1 BvR 208/22

    Erfolgloser Eilantrag zu einem Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung im

    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 70/14

    Sorgerechtsentscheidung: Vorzug der Alleinsorge eines Elternteils vor der

    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, juris, m.w.N.), insbesondere auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen (vgl. dazu BVerfG FF 2009, 416; FamRZ 2004, 1015; BGH FamRZ 2005, 1167).
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