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   BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20   

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https://dejure.org/2020,9834
BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20 (https://dejure.org/2020,9834)
BVerfG, Entscheidung vom 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20 (https://dejure.org/2020,9834)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Mai 2020 - 1 BvQ 42/20 (https://dejure.org/2020,9834)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter Personen abgelehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 CoronaVV HE 3, § 1 Abs 2 CoronaVV HE 3, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 CoronaVV HE 4, § 1 Abs 1 S 1 Nr 3 CoronaVV HE 4
    Ablehnung eines Antrag auf Erlass einer eA: Kontaktbeschränkungen und Abstandsgeboten aufgrund der dritten und vierten hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus (juris: CoronaVV HE 3, CoronaVV HE 4) im Falle psychisch erkrankter Personen - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufgrund der dritten und vierten hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Falle psychisch erkrankter Personen

  • lexcorona.de

    Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen, psychische Erkrankung, Eilantrag abgelehnt

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrag auf Erlass einer eA: Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufgrund der dritten und vierten hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus (juris: CoronaVV HE 3, CoronaVV HE 4) im Falle psychisch erkrankter Personen - Folgenabwägung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Corona-Eindämmungsmaßnahmen sind auch psychisch Erkrankten zumutbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrag auf Erlass einer eA: Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufgrund der dritten und vierten hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus (juris: CoronaVV HE 3, CoronaVV HE 4) im Falle psychisch erkrankter Personen; Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufgrund der dritten und vierten hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Falle psychisch erkrankter Personen

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrag auf Erlass einer eA: Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aufgrund der dritten und vierten hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus (juris: CoronaVV HE 3, CoronaVV HE 4) im Falle psychisch erkrankter Personen - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Psychisch erkrankte Personen - und die Corona-Eindämmungsmaßnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag abgelehnt: Corona-Beschränkungen auch psychisch Kranken zumutbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen bei psychischer Erkrankung - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 878
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20
    Offen bleiben kann, ob der Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gegebenenfalls schon deshalb unzulässig ist, weil es dem Antragsteller zumutbar gewesen wäre, zunächst den Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG mit einem Antrag zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 Abs. 6 VwGO in Verbindung mit § 15 HessAGVwGO zu beschreiten, obwohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem nicht den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - bereits abgelehnt hatte, Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vorläufig außer Kraft zu setzen, und dabei andere Rechtsansichten als der Antragsteller vertreten hatte.
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der - hier noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20

    Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der - hier noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der - hier noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Ein durchaus wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners würde aber in seiner Wirkung deutlich reduziert (vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschl. v. 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris Rn. 10), und dies in einem Zeitpunkt eines äußerst dynamischen Infektionsgeschehens.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

    Ein durchaus wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners würde aber in seiner Wirkung deutlich reduziert (vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschl. v. 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris Rn. 10), und dies in einem Zeitpunkt eines immer noch dynamischen Infektionsgeschehens.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

    Ein durchaus wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners würde aber in seiner Wirkung deutlich reduziert (vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschl. v. 1.5.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris Rn. 10), und dies in einem Zeitpunkt eines äußerst dynamischen Infektionsgeschehens.
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