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   BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08   

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BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08 (https://dejure.org/2008,5219)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08 (https://dejure.org/2008,5219)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2008 - 1 BvQ 43/08 (https://dejure.org/2008,5219)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen versammlungsrechtliche Verbotsverfügung - zur Berücksichtigung des Schutzgehalts von GG Art 8 bei der Beurteilung einer für ein Versammlungsverbot nicht tragfähigen Tatsachenwürdigung

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 29. Oktober 2008

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 5 Satz 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 ).

    Etwas anderes gilt, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).

    Dieses Grundrecht erfasst vielmehr Meinungsäußerungen unabhängig von ihrer inhaltlichen ?Richtigkeit? oder ihrem ethischen Wert (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 111, 147 ).

    Da das Recht nur äußere Gefolgschaft verlangt, können Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten nicht an die Gesinnung als solche, sondern stets nur an Gefahren für Rechtsgüter anknüpfen, die aus konkreten Handlungen folgen (vgl. BVerfGE 25, 44 ; 111, 147 ).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bereits mehrfach entschieden, dass die öffentliche Ordnung verletzt sein kann, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Gedenktag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2001 ? 1 BvQ 9/01 ?, NJW 2001, S. 1409 ; vom 26. Januar 2006 ? 1 BvQ 3/06 ?, NVwZ 2006, S. 585).

    Der bloßen Nähe zu einem der Erinnerung an das nationalsozialistische Unrechtsregime und seine Opfer gewidmeten Gedenktag kommt in der Gesellschaft kein eindeutiger Sinngehalt zu, der bei Durchführung eines Aufzugs an solchen Tagen in einer Weise angegriffen wird, dass hierdurch in gleicher Weise grundlegende soziale oder ethische Anschauungen erheblich verletzt werden, wie dies für gerade an solchen Gedenktagen stattfindende Versammlungen der Fall sein kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 ? 1 BvQ 3/06 ?, NVwZ 2006, S. 585 f.; vom 27. Januar 2006 ? 1 BvQ 4/06 ?, NVwZ 2006, S. 586 ).

    Auch aus der Gesamtschau eines für sich genommen unbedenklichen Versammlungsdatums und eines für sich genommen ebenfalls unbedenklichen Versammlungsmottos folgt nichts anderes (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, S. 585 ; NVwZ 2006, S. 586 ).

    Geschützt sind ? in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG ? auch rechtsextreme Aussagen (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 ? 1 BvQ 3/06 ?, NVwZ 2006, S. 585 ).

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Ergänzend sei hier nur hervorgehoben, dass die Versammlungsbehörde bei ihrer Würdigung früherer Versammlungen auch auf das angebliche Skandieren der Parole ?Ruhm und Ehre der Waffen-SS? abstellt, welches für sich genommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seinerzeit gerade nicht strafbar war (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 ? 3 StR 60/05 ?, NJW 2005, S. 3223; BVerfGK 8, 159).

    Geschützt sind ? in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG ? auch rechtsextreme Aussagen (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 ? 1 BvQ 3/06 ?, NVwZ 2006, S. 585 ).

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 ? 1 BvQ 23/00 ?, NJW 2000, S. 3053 ; vom 1. September 2000 ? 1 BvQ 24/00 ?, NVwZ 2000, S. 1406 ; vom 6. Juni 2007 ? 1 BvR 1423/07 ?, NJW 2007, S. 2167 ).

    Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde oder den Gerichten zu Grunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so haben sich die Behörde und die Gerichte auch mit diesen in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 ? 1 BvQ 23/00 ?, NJW 2000, S. 3053 ; vom 11. April 2002 ? 1 BvQ 12/02 ?, NVwZ-RR 2002, S. 500).

  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Der bloßen Nähe zu einem der Erinnerung an das nationalsozialistische Unrechtsregime und seine Opfer gewidmeten Gedenktag kommt in der Gesellschaft kein eindeutiger Sinngehalt zu, der bei Durchführung eines Aufzugs an solchen Tagen in einer Weise angegriffen wird, dass hierdurch in gleicher Weise grundlegende soziale oder ethische Anschauungen erheblich verletzt werden, wie dies für gerade an solchen Gedenktagen stattfindende Versammlungen der Fall sein kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 ? 1 BvQ 3/06 ?, NVwZ 2006, S. 585 f.; vom 27. Januar 2006 ? 1 BvQ 4/06 ?, NVwZ 2006, S. 586 ).

    Auch aus der Gesamtschau eines für sich genommen unbedenklichen Versammlungsdatums und eines für sich genommen ebenfalls unbedenklichen Versammlungsmottos folgt nichts anderes (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, S. 585 ; NVwZ 2006, S. 586 ).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Dieses Grundrecht erfasst vielmehr Meinungsäußerungen unabhängig von ihrer inhaltlichen ?Richtigkeit? oder ihrem ethischen Wert (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 111, 147 ).
  • VG Aachen, 04.11.2008 - 6 L 478/08

    Demonstration am 08. November 2008: Verbot, als Redner und Versammlungsleiter

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 29. Oktober 2008 ? ZA 31 ? 57.02.01 ? wird nach Maßgabe des Tenors des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 4. November 2008 ? 6 L 478/08 ? wiederhergestellt.
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Diese insbesondere für die Anwendung der §§ 185 ff. StGB entwickelten Grundsätze gelten entsprechend, wenn es um die Subsumtion einer Äußerung oder eines Verhaltens unter die Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB geht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 ? 1 BvR 1056/95 ?, NJW 2001, S. 61 ; vom 7. April 2001 ? 1 BvQ 17/01 u.a. ?, NJW 2001, S. 2072 ; vom 1. Dezember 2007 ? 1 BvR 3041/07 ?).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
    Im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

  • BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02

    Unter Berücksichtigung des Schutzgehalts von GG Art 8 für Versammlungsverbot

  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

  • BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07

    NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

  • OVG Sachsen, 07.11.2020 - 6 B 368/20

    Demonstration Querdenken in Leipzig darf mit Einschränkungen am Augustusplatz

    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG [K], Beschl. v. 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; v. 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, 835; v. 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, 671, 672; v. 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Geschützt sind damit - in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG - auch rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfGK 7, 221 ; 8, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, S. 834 ; vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, NVwZ 2008, S. 671 ; vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 17).
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