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   BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19   

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https://dejure.org/2019,12460
BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19 (https://dejure.org/2019,12460)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19 (https://dejure.org/2019,12460)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 (https://dejure.org/2019,12460)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 8 Abs 2 S 1 GemRDFunkABEErG BB, § 8 Abs 4 GemRDFunkABEErG BB, § 130 Abs 1 Nr 2 StGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl 2019 - Ablehnung von Wahlwerbespots nur bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen - Maßgeblichkeit allein des Inhalts des Werbespots, nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der NPD auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots zur Europawahl 2019; Ablehnung von Wahlwerbespots bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen; Alleinige Maßgeblichkeit des Inhalts eines Werbespots

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl 2019 - Ablehnung von Wahlwerbespots nur bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen - Maßgeblichkeit allein des Inhalts des Werbespots, nicht ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Keine evidente Volksverhetzung durch Wahlwerbespot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch der NPD auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots zur Europawahl 2019; Ablehnung von Wahlwerbespots bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen; Alleinige Maßgeblichkeit des Inhalts eines Werbespots

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl 2019 - Ablehnung von Wahlwerbespots nur bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen - Maßgeblichkeit allein des Inhalts des Werbespots, nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots erfolgreich

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Rundfunksender muss Wahlwerbespot der NPD ausstrahlen / "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der ... Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wahlwerbespot der Neonazis

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD erfolgreich: RBB muss Wahlwerbespot ausstrahlen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 15.05.2019)

    ARD muss NPD-Werbung zeigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Europawahl: Rundfunk Berlin-Brandenburg zur Ausstrahlung eines geänderten Wahlwerbespots der NPD verpflichtet - BVerfG gibt Eilantrag der NPD statt

Besprechungen u.ä. (2)

  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rbb muss Wahlwerbespot der NPD (jetzt doch) ausstrahlen

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Volksverhetzung unter dem Deckmantel der Wahlwerbung contra unrechtmäßige Vorzensur - Was darf Wahlwerbung und wer darf es kontrollieren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 963
  • afp 2019, 327
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19
    a) Da die Wahlwerbung in Hörfunk und Fernsehen nach wie vor zu den wichtigen Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien gehört, muss die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 47, 198 ; 67, 149 ).

    Daher dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung vorgesehene Sendungen der politischen Parteien nur bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts zurückgewiesen werden (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 67, 149 ).

    Jedenfalls aber ist vorliegend ein Verstoß gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht evident im Sinne der Anforderungen an die Untersagung eines Wahlwerbespots (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 67, 149 ).

  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19
    a) Da die Wahlwerbung in Hörfunk und Fernsehen nach wie vor zu den wichtigen Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien gehört, muss die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 47, 198 ; 67, 149 ).

    Daher dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung vorgesehene Sendungen der politischen Parteien nur bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts zurückgewiesen werden (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 67, 149 ).

    Jedenfalls aber ist vorliegend ein Verstoß gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht evident im Sinne der Anforderungen an die Untersagung eines Wahlwerbespots (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 67, 149 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19
    a) Da die Wahlwerbung in Hörfunk und Fernsehen nach wie vor zu den wichtigen Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien gehört, muss die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 47, 198 ; 67, 149 ).
  • BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19
    Sein Fokus liegt - anders als in seiner ursprünglichen Fassung, die dem Verfahren 1 BvQ 36/19 zugrunde lag - auf den Deutschen als vermeintlichen "Opfern", wobei auf eine Reihe von in den Medien geschilderten Straftaten angespielt wird.
  • VG Gießen, 09.08.2019 - 4 K 2279/19

    NPD-Plakate in Ranstadt zu Unrecht abgehängt

    Dass die Äußerung, seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung würden Deutsche fast täglich zu Opfern, keine Volksverhetzung darstelle, habe das Bundesverfassungsgericht am 15.05.2019 geklärt (1 BvQ 43/19).

    An dieser Stelle kann offen bleiben, ob nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Wahlwerbung der Parteien aufgrund von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung einschränkbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.05.2019, 1 BvQ 43/19).

  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Eine Entfernung von Wahlplakaten ist zulässig, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten, und wenn dieser Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass im konkreten Fall eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 -1 BvQ 43/19 -, juris; v. 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris; v. 25. April - 2 BvR 617/84 -, juris Rn. 33; v. 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u. a. -, juris Rn. 102 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O.; jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerentscheidungen, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2020- 1 BvR 479/20 -, juris, Rn. 15, und vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, juris, Rn. 12, einen solchen Rückgriff ohne weitergehende Begründung generell nicht für möglich erachtet hat, folgt der Senat dem nicht.

    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts zur Weigerung einer (öffentlich-rechtlichen) Rundfunkanstalt, einen Wahlwerbespot auszustrahlen, vgl. diesbezüglich: BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, juris, Rn 10, vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 - juris, Rn. 33, und vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 - juris, Rn. 102 ff.; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 24. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris, Rn. 7, auf Ordnungsverfügungen zum Abhängen von Plakaten zu übertragen ist.

  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als frecher

    Maßgeblich für die Beurteilung einer Äußerung bleibt allerdings diese selbst und ihr unmittelbarer Kontext, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik, die möglicherweise den Hintergrund einer Äußerung bilden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, Rn. 11).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Denn maßgeblich für das Verständnis eines Wahlplakats ist allein dessen Äußerung selbst (anders VG Gießen, Urteil vom 9. August 2019 - 4 K 2279/19.GI - juris Rn. 39 ff.) und nicht die dahinterstehende parteiliche Programmatik (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 - NVwZ 2019, 963 Rn. 12 und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - NJW 2021, 297 Rn. 15).

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch in Bezug auf die NPD ausdrücklich ausgeschlossen, die parteiliche Programmatik zur Bestimmung des Bedeutungsinhalts (eines Wahlwerbespots) heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 - NVwZ 2019, 963 Rn. 12).

  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Erst nachdem die NPD die Formulierung "Migration tötet" aus ihrem Wahlwerbespot getilgt hatte, wurde ihr ein Anspruch auf Ausstrahlung zugesprochen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 8 B 961/19 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 5 B 140/19 - Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 17 E 2213/19 -.
  • OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23

    Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit

    Eine Entfernung von Wahlplakaten oder schriftlichen Äußerungen von Parteien ist zulässig, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten, und wenn dieser Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass im konkreten Fall eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 -1 BvQ 43/19 -, juris; v. 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris; v. 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, juris Rn. 33; v. 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u. a. -, juris Rn. 102 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2021 a. a. O., Beschl. v. 21. Mai 2019 - 3 B 136/19 -, juris Rn. 9; jeweils m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 21.05.2019 - 20 L 1449/19

    NPD muss Wahlwerbeplakate in Mönchengladbach entfernen

    Eines evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoßes, wie ihn die Rechtsprechung verlangt hat, um einen Anspruch der Partei auf Ausstrahlung von Wahlwerbespots im Rundfunk zu versagen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, zitiert nach juris, bedarf es im Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich nicht.

    Erst nachdem die Antragstellerin die Formulierung "Migration tötet" aus ihrem Wahlwerbespot getilgt hatte, wurde ihr ein Anspruch auf Ausstrahlung zugesprochen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 8 B 961/19 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 5 B 140/19 - Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 17 E 2213/19 -.

  • OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19

    Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration;

    Die Antragstellerin hat dadurch selbst auf den Inhalt des Internetauftrittes zur Erläuterung Bezug genommen, so dass es sich hier nicht um einen unveranlassten Rückgriff auf anderweitige Äußerungen der Antragstellerin handelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, juris Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Es müssen dann erhebliche Gründe für einen Erfolg des Antrags in der Hauptsache sprechen (vgl. entspr. zu § 32 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 1983 - 2 BvR 348/83, BVerfGE 63, 254 = juris, Rn. 1, vom 30. Mai 1984 - 2 BvR 617/84, BVerfGE 67, 149 = juris, Rn. 14, und vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19, NVwZ 2019, 963 = juris, Rn. 7; vgl. ferner VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 5; VerfGH RP, Beschluss vom 4. April 2014 - VGH A 15/14, VGH A 17/14, NVwZ 2014, 1089 = juris, Rn. 42).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19

    "Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung;

  • VG Gießen, 29.04.2020 - 4 K 2860/17
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz

  • VG Weimar, 21.05.2019 - 1 E 834/19

    Eilantrag der NPD gegen Beseitigungsverfügung betreffend Wahlplakate

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