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   BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19   

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https://dejure.org/2019,13824
BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 (https://dejure.org/2019,13824)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 (https://dejure.org/2019,13824)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 (https://dejure.org/2019,13824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 130 StGB
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Erfolgloser Eilantrag der NPD gegen die Entfernung von Wahlplakaten - Folgenabwägung des § 32 Abs 1 BVerfGG fällt aufgrund geringer Anzahl der Plakate zu Lasten der antragstellenden Partei aus

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag einer Partei gegen die Entfernung von Wahlplakaten; Volksverhetzender Inhalt von Wahlplakaten; Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG

  • rewis.io

    Ablehnung eines eA-Antrags: Erfolgloser Eilantrag der NPD gegen die Entfernung von Wahlplakaten - Folgenabwägung gem § 32 Abs 1 BVerfGG fällt aufgrund geringer Anzahl der Plakate zu Lasten der antragstellenden Partei aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eilantrag einer Partei gegen die Entfernung von Wahlplakaten; Volksverhetzender Inhalt von Wahlplakaten; Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Erfolgloser Eilantrag der NPD gegen die Entfernung von Wahlplakaten - Folgenabwägung des § 32 Abs 1 BVerfGG fällt aufgrund geringer Anzahl der Plakate zu Lasten der antragstellenden Partei aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Ist eine Aussage mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (st. Rspr., vgl. BVerfG 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - Rn. 12; 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - zu B I 2 b aa (1) der Gründe, BVerfGE 114, 339) .
  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Hierin liegt im Verhältnis zu der Wirkung, die es hätte, wenn Plakate mit volksverhetzendem Inhalt hängen bleiben dürften, kein besonders schwerer Nachteil (vgl. insoweit auch: BVerfG, Beschl. v. 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 890/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Besorgnis der Befangenheit in einem

    Vor allen Dingen habe das Bundesverfassungsgericht in seinem das Plakat und die vorgenannten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen betreffenden Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - ausgeführt, es bestünden Zweifel an der Einschätzung der Verwaltungsgerichte, dass die Plakate als Volksverhetzung zu beurteilen seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    Bei der Anwendung dieser Strafvorschrift haben die Ordnungsbehörden ebenso wie die Gerichte zu gegenwärtigen, dass sich eine Partei bei politischen Äußerungen im Wahlkampf auf die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (in Verbindung mit Art. 21 GG), vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2019- 1 BvQ 45/19 -, juris, Rn. 18, und vom 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris, Rn. 2, berufen kann.

    Dies bejahend: OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 3 B 155/19 - juris, Rn. 8; nachfolgend und im Ergebnis bestätigend: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris, Rn. 18.

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19

    Aufnahme von Ermittlungen bei Wahlplakaten mit volksverhetzendem Inhalt

    Ist eine Äußerung mehrdeutig, so haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen ausschließen (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Mehrdeutige Aussagen können nur dann unter den Straftatbestand der Volksverhetzung subsumiert werden, wenn strafrechtlich nicht relevante Auslegungsvarianten, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - und vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2017 - 1 Ss 49/17 - zitiert nach juris.

    Zwar vermag der Slogan "Migration tötet" allein dem unbefangenen Betrachter nicht den Eindruck zu vermitteln, sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer oder Migranten seien als potentielle Straftäter von Tötungsdelikten anzusehen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 - zitiert nach juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22

    Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern

    Trotz der typischerweise nach wie vor großen Bedeutung der Wahlwerbung, insbesondere der Plakatwerbung im öffentlichen Raum (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 18) sind kaum verlässliche Aussagen dazu zu treffen, wie sich der Wahlfehler im Wahlergebnis möglicherweise ausgewirkt oder nicht ausgewirkt hat (vgl. schon VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2019 - 1 S 581/19 - juris Rn. 40).

    Denn die Sichtwerbung für Wahlen stellt auch in der heutigen Zeit - trotz allen technischen Fortschritts - ein selbstverständliches Wahlkampfmittel von erheblicher Bedeutung dar (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 18; vgl. Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Roose, Ich sehe was, was Du nicht siehst: Wahlwerbung - Repräsentative Umfrage zu Wahlwerbung im Wahlkampf 2021, abrufbar unter: https://www.kas.de/documents/252038/16166715/Ich+sehe+was%2C+was+du+nicht+siehst%3B+Wahlwerbung.pdf/43f82826-c7bf-03ac-1145-f8616997c35c).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht

    So stellen etwa geringfügige (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 2003 - 1 BvR 697/03 -, NJW 2003, 2523 [2523 f.]), zumutbare vorübergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Mai 2019 - 1 BvQ 45/19 -, juris Rn. 18) oder nicht mit außergewöhnlichen Härten einhergehende (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. April 2021 - 1 BvQ 39/21 -, juris Rn. 5) Beeinträchtigungen grundsätzlich keinen schweren Nachteil dar (vgl. Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 32 Rn. 23; ferner auch Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 32 Rn. 59 [Juli 2002]: "gewisse Opfergrenze überschreiten").
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Ist eine Aussage mehrdeutig, haben die Gerichte, wollen sie die zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde legen, andere Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen (BVerfG 24.05.2019 ‒ 1 BvQ 45/19, BeckRS 2019, 9652, Rn. 12; BVerfG 12.05.2009 ‒ 1 BvR 2272/04, NJW 2009, 3016, Rn. 31; BAG 05.12.2019 ‒ 2 AZR 240/19, NZA 2020, 646, Rn. 104; BAG 18.12.2014 ‒ 2 AZR 265/14, NZA 2015, 797, Rn. 25).
  • VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793

    Ablehnung eines Mitglieds der Partei "Der III. Weg" für den juristischen

    Das Plakat mit der Aufschrift "Multikulti tötet!" erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung (vgl. BVerfG, B.v. 24.5.2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 14; OVG RhPf, B.v. 15.5.2019 - 2 B 10755/19 - juris Rn. 11 ff.; anders zuletzt der Senat noch in B.v. 8.10.2020 - 3 C 20.1295 - Rn. 9 n.v. unter Hinweis auf B.v. 24.5.2019 - 10 CE 19.1032 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 55-IV-19
  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

  • OVG Thüringen, 22.10.2019 - 3 EO 715/19

    Ordnungsbehördliche Beseitigungsanordnung für NPD-Wahlplakat wegen Erfüllung des

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 CS 20.465

    Verbot der Verbreitung von Flugblättern im Wahlkampf unrechtmäßig

  • VG Weimar, 17.10.2019 - 1 E 1500/19

    Wahlplakate der NPD "Stoppt die Invasion" und "Migration tötet" stellen eine

  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 6295/19
  • VG Schwerin, 14.01.2020 - 4 B 1713/19

    Relevanz von einmaligem Cannabiskonsum auf die Fahreignung; gelegentlicher Konsum

  • VG Schwerin, 08.06.2021 - 6 A 596/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 ZB 19.2241

    Rechtliche Bewertung eines Plakats mit der Aufschrift "Geld für die Oma statt für

  • VG Gießen, 29.04.2020 - 4 K 2860/17
  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2020 - 16 K 3211/19

    NPD Plakat Werbeträger "Migration tötet" Volksverhetzung Kontext Begleitumstände

  • VG Weimar, 18.10.2019 - 1 E 1536/19

    Die Aussage "Wahlvolk aufgepasst: Mohring will mit Höcke bumsen! Wählt lieber:

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