Rechtsprechung
BVerfG, 05.09.2017 - 1 BvQ 46/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 19 ff SGB 2, § 19 SGB 2
Ablehnung des Erlasses einer eA auf vorläufige Gewährung existenzsichernder Leistungen: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gebietet bei neuer Beweislage eine vorrangige Befassung der Fachgerichte
- Wolters Kluwer
Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA auf vorläufige Gewährung existenzsichernder Leistungen: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gebietet bei neuer Beweislage eine vorrangige Befassung der Fachgerichte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II )
- rechtsportal.de
Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II )
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA auf vorläufige Gewährung existenzsichernder Leistungen: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gebietet bei neuer Beweislage eine vorrangige Befassung der Fachgerichte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - und die einstweilige Anordung des Bundesverfassungsgerichts
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 27.04.2017 - S 36 AS 814/17
- LSG Thüringen, 13.07.2017 - L 7 AS 488/17
- BVerfG, 05.09.2017 - 1 BvQ 46/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus BVerfG, 05.09.2017 - 1 BvQ 46/17
Es bedarf keiner Entscheidung, ob die gerichtliche Schlussfolgerung, der Antragsteller habe in den vergangenen Monaten so wenig Geld zur Verfügung gehabt, dass er anzurechnende Hilfe durch Dritte erhalten haben müsse, verfassungsrechtlich tragfähig ist oder ob im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG eine Entscheidung über die vorläufige Leistungsgewährung auf Grundlage einer Folgenabwägung nahe gelegen hätte (vgl. BVerfGK 5, 237 ).
- BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvQ 76/17
Darlegungen im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
den Generalbundesanwalt zu verpflichten, "die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Bundesverfassungsrichterin und Berichterstatterin aller der Antragstellerin bislang am Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren Prof. Dr. B. unverzüglich aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen, da das Ergebnis der Ermittlungen nebst der Betroffenheit der Antragstellerin für das in der Verfassungsbeschwerde geltend gemachte Ablehnungsgesuch auch von allgemeiner Bedeutung ist, da im Falle einer Feststellung der unterlassenen Hilfeleistung durch die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. B., alle Verfahren unter Inblicknahme der veröffentlichten Entscheidung im Verfahren 1 BvQ 46/17 (die ebenfalls Besorgnis zur unterlassenen Hilfeleistung gibt) unter ihrer Berichterstattung seit Amtseintritt im Jahr 2011, einer erneuten verfassungsrechtlichen Prüfung bedürfen würden",.