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   BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02   

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https://dejure.org/2003,4133
BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02 (https://dejure.org/2003,4133)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02 (https://dejure.org/2003,4133)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 BvQ 53/02 (https://dejure.org/2003,4133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung - Einführung eines gestaffelten Apothekenrabatts in dem durch Art. 1 Nr. 7 BSSichG geänderten § 130 Abs. 1 Sozialgesetzbuch ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSSichG Art. 1 Nr. 7, 8 Art. 11
    Verfassungsmäßigkeit des Beitragssicherungsgesetzes; Absenkung des Aufwandes für Arzneimittel durch Rabattregelungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Beitragssatzsicherungsgesetz: Apotheker klagen gegen Weitergabe von Rabatten

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 359
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).

    Sie haben aber nicht das Gewicht, das erforderlich ist, um ein Gesetz vorläufig außer Vollzug zu setzen oder sein In-Kraft-Treten zu verhindern (vgl. BVerfGE 104, 23 ).

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Anträge, durch einstweilige Anordnung das Inkrafttreten von Art. 1 Nr. 7 und 8, Art. 6 und Art. 11 BSSichG einstweilen aufzuschieben, hilfsweise, diese Regelungen außer Vollzug zu setzen, lehnte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ab (vgl. BVerfGE 106, 351; 106, 359; 106, 369; 108, 45).

    Die von den Betroffenen vorgetragenen Prognosen, das Zahntechnikerhandwerk werde nicht mehr gewinnbringend ausgeübt werden können, der Berufsstand werde zerschlagen (vgl. BVerfGE 106, 351 ), mehrere tausend Apotheken müssten wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden, so dass die Versorgungsstruktur zerschlagen werde (vgl. BVerfGE 106, 359 ), und das System der Arzneimitteldistribution werde irreversible Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 106, 369 ), haben sich nach inzwischen mehr als zweijähriger Geltung des Beitragssatzsicherungsgesetzes, soweit ersichtlich, nicht bewahrheitet.

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Bei der Prüfung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der in der Hauptsache gestellte Antrag ist von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.05.2016 - 2 BvR 890/16

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an das Vereinigte Königreich

    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06

    Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig - dm verstößt nicht gegen das Gesetz

    BVerfG, Beschluss vom 15.1.2003 - 1 BvQ 53/02 -, BVerfGE 106, 359 (368).
  • BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10

    Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer

    Bei der Prüfung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der in der Hauptsache gestellte Antrag ist von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14

    Einstweilige Aussetzung der Auslieferung an die Behörden der Italienischen

    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • LSG Bayern, 07.10.2004 - L 4 KR 223/01

    Rechtsweg bei Rechtsstreit der Krankenkassen mit den Apotheken; Notwendigkeit der

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2003 (BVerfGE 106, 359 f., 361) setzt die Gewährung des Abschlags voraus, dass die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen durch die Krankenkasse beglichen wird.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 15.01.2003 (a.a.O.) zur Höhe des Apothekerrabatts (im dortigen Fall 6 % - 10 %) festgestellt, dass auch unter Abzug der Rabatte an die gesetzliche Krankenversicherung den Apothekern eine nicht unerhebliche Handelsspanne verbleibt.

    Etwaige Marktveränderungen lassen keine Gefährdungen für den Berufsstand als solchen und für das gemeine Wohl erwarten, das von der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso abhängt wie von einer leistungsfähigen und leistungsbreiten Apothekerschaft (Bundesverfassungsgericht vom 15.01.2003 a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 12.07.2011 - L 1 KR 34/09

    LSG Hamburg sichert Kassen Apothekenrabatt

    Der gestaffelte Apothekenrabatt ist Ausfluss des Wirtschaftlichkeitsgebots im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 12 SGB V) und dient zuallererst der Sicherung der Beitragssatzstabilität, indem die Apotheken mit dem ihnen auferlegten Zwangsrabatt an der Finanzierung der Arzneimittelversorgung der Versicherten beteiligt werden (vgl. BSG, Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 34/04 R, Juris; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02, Juris; BT-Drs. 15/75 S. 1).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 1/03

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Einführung von Weltanschauungsunterricht in

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist hier - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 BvQ 53/02 -, vom 17. Juli 2002 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2002, 2458 und vom 8. Januar 2002 - 1 BvR 2069/01 -, NVwZ 2002, 847) - ein strenger Maßstab anzulegen.
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12

    Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

    Deshalb kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, wenn sich der gestellte oder noch zu stellende Antrag in der Hauptsache als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - L 7 KA 65/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - einstweilige Anordnung - Norm des

  • VerfG Brandenburg, 26.02.2004 - VfGBbg 231/03

    Rechtsschutzbedürfnis

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