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   BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20   

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https://dejure.org/2020,25283
BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20 (https://dejure.org/2020,25283)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20 (https://dejure.org/2020,25283)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20 (https://dejure.org/2020,25283)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichend begründete Eilanträge und Androhung einer Missbrauchsgebühr mit Blick auf wahrheitswidriges Antragsvorbringen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG
    Erfolglose, da unzureichend begründete isolierte Eilanträge in Familien- bzw Registersachen - Androhung einer Missbrauchsgebühr mit Blick auf wahrheitswidriges Antragsvorbringen

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung in familienrechtlicher Angelegenheit mit Auslandsberührung; Anforderungen an die ausreichende Begründung eines isolierten Eilantrages in Familien- bzw. Registersachen; Zulässigkeit einer Missbrauchsgebühr wegen wahrheitswidrigen Antragsvorbringens

  • rewis.io

    Erfolglose, da unzureichend begründete isolierte Eilanträge in Familien- bzw Registersachen - Androhung einer Missbrauchsgebühr mit Blick auf wahrheitswidriges Antragsvorbringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglose, da unzureichend begründete isolierte Eilanträge in Familien- bzw Registersachen; Androhung einer Missbrauchsgebühr mit Blick auf wahrheitswidriges Antragsvorbringen

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung in familienrechtlicher Angelegenheit mit Auslandsberührung; Anforderungen an die ausreichende Begründung eines isolierten Eilantrages in Familien- bzw. Registersachen; Zulässigkeit einer Missbrauchsgebühr wegen wahrheitswidrigen Antragsvorbringens

  • datenbank.nwb.de

    Erfolglose, da unzureichend begründete isolierte Eilanträge in Familien- bzw Registersachen - Androhung einer Missbrauchsgebühr mit Blick auf wahrheitswidriges Antragsvorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvQ 90/18

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem familienrechtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6).

    Dabei richten sich die Anforderungen eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach deren spezifischen Voraussetzungen; sie sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht identisch (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6 m.w.N).

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann daher lediglich Erfolg haben, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Antragsbegründung wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Damit soll ersichtlich das Anerkennungshindernis aus § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, der mit § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO sowie dem bis August 2009 geltenden § 16a Nr. 2 FGG inhaltlich weitestgehend identisch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 -, juris, Rn. 21), in Anspruch genommen werden.

    Die von den Antragstellern in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 305) ebenso wie dieser nachfolgende Entscheidungen (insbesondere BGHZ 191, 59; BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 -, juris) betreffen jeweils Mängel der Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke in Verfahren, in denen sich der vom Mangel betroffene Beteiligte nicht auf dieses eingelassen und dementsprechend nicht zur Hauptsache geäußert hatte.

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    b) Soweit die Antragsteller unter Berufung auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 305 ) geltend machen, die in den USA ausgesprochene Scheidung der ersten Ehe der Antragstellerin zu 1) sei wegen eines unheilbaren Verstoßes gegen das Haager Zustellungsübereinkommen von vornherein im Inland nicht anerkennungsfähig gewesen, liegt dem ebenfalls kein ausreichender und widerspruchsfreier Vortrag zugrunde.

    Die von den Antragstellern in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 305) ebenso wie dieser nachfolgende Entscheidungen (insbesondere BGHZ 191, 59; BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 -, juris) betreffen jeweils Mängel der Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke in Verfahren, in denen sich der vom Mangel betroffene Beteiligte nicht auf dieses eingelassen und dementsprechend nicht zur Hauptsache geäußert hatte.

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Eine Missbrauchsgebühr kann daher etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 2190/16 -, Rn. 8), oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 ).

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt; ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 22.11.2018 - 1 BvQ 81/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels ausreichender

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6).

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich einer

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gehindert zu werden mit der Folge, dass anderen Bürgerinnen und Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2020 - 1 BvR 168/20 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 1598/19 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 1 BvR 168/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gehindert zu werden mit der Folge, dass anderen Bürgerinnen und Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2020 - 1 BvR 168/20 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 1598/19 -, Rn. 2).
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Die von den Antragstellern in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 305) ebenso wie dieser nachfolgende Entscheidungen (insbesondere BGHZ 191, 59; BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 311/17 -, juris) betreffen jeweils Mängel der Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke in Verfahren, in denen sich der vom Mangel betroffene Beteiligte nicht auf dieses eingelassen und dementsprechend nicht zur Hauptsache geäußert hatte.
  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20
    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt; ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 2190/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (Vorenthalten verfahrensrelevanter

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 1489/20

    Erfolgloser Eilantrag in einer Sorgerechtssache mangels Erschöpfung des

  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 1598/19

    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender

    Dazu gehört eine Antragsbegründung, auf deren Grundlage das Bundesverfassungsgericht wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.09.2021 - 1 BvQ 100/21

    Eilantrag auf Entsperrung der Facebookseite Der III. Weg abgelehnt

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3).

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann daher lediglich Erfolg haben, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Antragsbegründung wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die unverzügliche Verabreichung einer ersten

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20

    Eilantrag gegen als einstweilige Anordnung ergangene familiengerichtliche

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann daher lediglich Erfolg haben, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Antragsbegründung wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvQ 22/21

    Eilantrag betreffend eine zeitlich befristete erweiterte

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 02.10.2020 - 1 BvR 2248/20

    Ablehnung eines auf Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen

    Aufgrund der vorliegenden Unterlagen kann auch nicht summarisch beurteilt werden, ob die Verfassungsbeschwerde bei einer solchen ergänzten Begründung weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2019 - 1 BvQ 9/19 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.2021 - 2 BvQ 14/21

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich diverser Anforderungen an Wahlvorschläge für die

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.01.2021 - 1 BvQ 5/21

    Erfolgloser Eilantrag in einer Konkurrentenstreitsache bezüglich der Besetzung

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).
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