Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.06.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00   

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https://dejure.org/2000,3912
BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00 (https://dejure.org/2000,3912)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00 (https://dejure.org/2000,3912)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 1 BvQ 8/00 (https://dejure.org/2000,3912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Gewährleistung von GG Art 13 Abs 1 erlassene einstweilige Anordnung, die Vollstreckung eines Urteils zur Duldung von Kontrollmaßnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz vorläufig auszusetzen

  • Wolters Kluwer

    Bundesverfassungsgericht - Einstweilige Anordnung - Urheberrecht - Betreibervergütung - Aussetzung - Vollstreckung - Urteil - Durchsuchung - Unverletzlichkeit der Wohnung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; ZPO § 935; ; UrhG § 54 a Abs. 2; ; UrhG § 54 g Abs. 2; ; UrhG § 54 h Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; UrhG § 54a Abs. 2
    Auskunftspflicht bei dem Betrieb von Kopiergeräten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1589
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    In einem Verfassungsbeschwerdeverfahren bedürfte vor allem näherer Prüfung, ob das Oberlandesgericht bei Würdigung der Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin des Ausgangsverfahrens und der Antragstellerin im Zusammenhang mit der zu Lasten der Letzteren angenommenen Duldungspflicht gegenüber Kontrollen durch Mitarbeiter der Klägerin in den Geschäftsräumen der Antragstellerin Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG hinreichend beachtet hat (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 97, 228 ).

    Die damit verbundene Beeinträchtigung der Antragstellerin und ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ), könnte im Fall des späteren Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr rückgängig gemacht werden.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    In einem Verfassungsbeschwerdeverfahren bedürfte vor allem näherer Prüfung, ob das Oberlandesgericht bei Würdigung der Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin des Ausgangsverfahrens und der Antragstellerin im Zusammenhang mit der zu Lasten der Letzteren angenommenen Duldungspflicht gegenüber Kontrollen durch Mitarbeiter der Klägerin in den Geschäftsräumen der Antragstellerin Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG hinreichend beachtet hat (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 97, 228 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    Die damit verbundene Beeinträchtigung der Antragstellerin und ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ), könnte im Fall des späteren Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    Die damit verbundene Beeinträchtigung der Antragstellerin und ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ), könnte im Fall des späteren Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 71, 350 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind regelmäßig die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 71, 350 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind regelmäßig die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ).
  • LG Braunschweig, 16.04.2008 - 9 O 679/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Entscheidung vom 15.05.2000 ( NJW-RR 2000, 1589 [BVerfG 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00] ) ebenfalls mit der Frage der Duldung von Kontrollmaßnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz auseinandergesetzt und hat diesbezüglich festgestellt, dass bei Zulassung derartiger Kontrollmaßnahmen die damit verbundene Beeinträchtigung der Betreiber und deren Geschäftsbetriebe, insbesondere das Eindringen in ihre durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Räume zu berücksichtigen seien.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00   

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https://dejure.org/2000,19055
BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00 (https://dejure.org/2000,19055)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00 (https://dejure.org/2000,19055)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 1 BvQ 8/00 (https://dejure.org/2000,19055)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Einhaltung der Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde im Interesse der Rechtssicherheit große Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 78, 7 [15 f.]).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Das war aber deshalb geboten, weil sich eine Folgenabwägung erübrigt hätte, wenn eine (noch einzulegende) Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet gewesen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 [347] m. w. N.).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Zwar sind an die Glaubhaftmachung keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 38, 35 [38]; 40, 88 [91]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Mit der Versäumung der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde durch die Antragstellerin ist der Zweck der einstweiligen Anordnung, die künftige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfassungsrechtsstreit zu sichern (vgl. BVerfGE 42, 103 [119 f.]; Klein/Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 32 Rn. 5 [Stand: Januar 1987]), entfallen.
  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Dadurch hat sich am besonderen Charakter der Verfassungsbeschwerde, durch die es dem Bundesverfassungsgericht möglich ist, über den Rahmen des Instanzenzugs hinaus die Rechtskraft von Entscheidungen aufzuheben, nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 512 [513]).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Einhaltung der Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde im Interesse der Rechtssicherheit große Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 4, 309 [313 ff.]; 78, 7 [15 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das einstweilige Anordnungsverfahren beruht auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 [366 ff.]).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
    Zwar sind an die Glaubhaftmachung keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 38, 35 [38]; 40, 88 [91]).
  • BVerfG, 15.08.2019 - 1 BvQ 51/19

    Aufhebung einer isoliert beantragten einstweiligen Anordnung nach Ablauf der

    Eine vor Anhängigkeit der Hauptsache - hier vor einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - erlassene einstweilige Anordnung ist aufzuheben, sobald feststeht, dass das Hauptsacheverfahren nicht mehr zulässig erhoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2000 - 1 BvQ 8/00 -, Rn. 18 f.; Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleib-treu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 20 [Februar 2019]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 98/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung einer Notarstelle

    Soweit der Beschwerdeführer keine Änderung der Sach- oder Rechtslage geltend macht, die sich zu seinen Gunsten auswirkt, ist er demnach auf die ergangene Entscheidung zu verweisen und gehindert, mit demselben Sachvortrag erneut verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 BvQ 8/00, juris, Rn. 12; Barczak, in: ders., BVerfGG, 2018, § 32 Rn. 84).
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 1 K 237.10

    Verfassungsschutz darf nur eingeschränkt über Muslimische Jugend berichten

    Der Kläger muss sich die schriftsätzlichen Äußerungen seines Prozessbevollmächtigten auch zurechnen lassen (für eine Wissenszurechnung in analoger Anwendung des § 85 Abs. 1 ZPO im Verfassungsprozessrecht vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00; zit. nach juris).
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